Ja, das Wort gesetzlich ist in dem Sinne faktisch falsch von mir. Die Bundesländer haben sich aber dafür entschieden, was natürlich eine entsprechend vorgegebene Richtung weist und somit einen "offiziellen" Charakter hat, der in Richtung "quasi-gesetzlich" geht. Ich hoffe, das ist jetzt verständlich erklärt.
Nach was soll sich denn der Gewerbetreibende richten, wenn nicht nach so einer Entscheidung? Vor allem, nochmal: Die Warn-App des Bund konnte dies zu der Zeit damals nicht. Es gab schlichtweg keine Alternative.
Und natürlich ist sie nicht Pflicht, du würdest alle ohne mobiles Endgerät ausschließen. Die Erfassung muss ja auch non-digital möglich sein (wobei die Daten des ausgefüllten Zettel dann vom Gewerbetreibenden häufig manuell in die Luca-App eingepflegt werden).
Dann mal ein Beispiel aus der Praxis: Wir wurden von unserem Landratsamt angeschrieben und gebeten, uns zu überlegen ob wir nicht die Luca App nutzen wollen. Wir haben abgewogen und uns aus mehreren Gründen dagegen entschieden. Niemand hat daraufhin auf irgendwelche Verordnungen verwiesen oder die Nutzung in irgendeiner Form als verpflichtend für uns erklärt. Du musst deine Kunden dokumentieren, ja. Wie du das machst liegt in deiner eigenen unternehmerischen Verantwortung. Genauso wie übrigens der Datenschutz der von dir als Unternehmer zur Nachverfolgung erhobenen Daten...