Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Ich persönlich bin auch noch meilenweit von einer Impfung entfernt (Priorität 4), dennoch würde ich jedem vollständig Geimpften die Rückgabe ALLER Rechte gönnen/wünschen.

    Dazu gehört defintiv auch, keine Maske tragen zu müssen.

    Hat jemand die letzten Tage die NHL-Playoffs verfolgt? Die Hütte z. B. in Colorado war voll. Sensationelle Bilder :thumbsup:

    Guten Tag

    Ich werde auch trotz Impfung mich an die Anforderungen halten ... es ist schön , wenn geimpfte bzw genesene wieder rechte zurückbekommen , aber im Rahmen der Solidarität werd ich auch im Supermarkt etc weiter meine Maske bzw mundschutz tragen ...

  • Ich wünsch mir natürlich auch dass das Maskentragen früher weniger wird, aber doch bitte nicht nach Impfstatus. Real unkontrollierbar und als Anreiz wie gesagt unsinnig, solang das Zeug nicht da ist.

    Inzidenzabhängig? Ja. Situationsbedingt? Gerne.

  • Eine Maske tragen zu müssen ist keine Grundrechtseinschränkung.

    Stimmt unter gewissen Voraussetzungen, aber das brauche ich dir Oberlehrer ja nicht erklären.

    Genau so wenig wie ich dir erklären muss dass es bis vor kurzem sogar verboten war eine solche im öffentlichen Raum zu tragen.

    Aus Verbot wurde Pflicht und zwischen drin liegt irgendwo das Recht, das müssen die Gerichte vermutlich dann mal wieder alles neu klären wenn das Impfangebot für alle besteht.

  • Stimmt unter gewissen Voraussetzungen, aber das brauche ich dir Oberlehrer ja nicht erklären.

    Genau so wenig wie ich dir erklären muss dass es bis vor kurzem sogar verboten war eine solche im öffentlichen Raum zu tragen.

    Aus Verbot wurde Pflicht und zwischen drin liegt irgendwo das Recht, das müssen die Gerichte vermutlich dann mal wieder alles neu klären wenn das Impfangebot für alle besteht.

    Das Verbot musst du mal erklären.

  • Es war verboten???????

    Dann muss ich mal die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei fragen, warum sie vor der Pandemie nicht dagegen vorgegangen sind, wenn vor allem asiatische Bürger am Flughafen einen MNS trugen...

  • Diese Aussage ist genau so zynisch wie unverschämt.

    Wenn man sie so wie Du aus dem Kontext reißt, ja. Aber ich denke 99% der User hier haben meine Aussage richtig deuten können....

    Wunderbar, das eine tun und das andere nicht lassen. Wo war denn der letzte Superspreader-Fall in Bayern überhaupt? Bei WEBASTO ?

    Das wiederum ist von Dir zynisch. Übrigens wieder auf ein Zitat von mir, das völlig aus dem Kontext gerissen wurde. Glückwunsch... :rolleyes:

    chris

  • Stimmt unter gewissen Voraussetzungen, aber das brauche ich dir Oberlehrer ja nicht erklären.

    Genau so wenig wie ich dir erklären muss dass es bis vor kurzem sogar verboten war eine solche im öffentlichen Raum zu tragen.

    Aus Verbot wurde Pflicht und zwischen drin liegt irgendwo das Recht, das müssen die Gerichte vermutlich dann mal wieder alles neu klären wenn das Impfangebot für alle besteht.

    Guten Tag

    Du musst aber nach wie vor noch unterscheiden zwischen Ffp2 mit Ventil und KN95

    Nicht umsonst hieß es ja : Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, sollten allerdings keine Atemschutzmaske mit Ventil tragen, da ausgeatmete Teilchen über das Ventil von der Maske in die Umgebung gelangen und damit andere Personen gefähr-den können.

    Sprich der Arbeitnehmer musste sich ja erst checken lassen bevor er diese Maske aufsetzt

    Und das ist der Unterschied zu kn95, die ja von der Durchlässigkeit noch sicherer sind wie KN95

    Wo ich dir recht gebe: was hat man uns in den letzen Jahre in Bezug auf arbeitssicherheit gehundst und jetzt : fast alles übern Haufen geschmissen

  • Mit "war verboten" ist bestimmt das Vermummungsverbot gemeint das in D galt. MNS verdeckt so viel dass Fahrerermittlung bei Verkehrsdelikten extrem erschwert wurde uvm.

    Ich werde für mich die Maske nicht mehr tragen so bald es wieder ohne erlaubt ist. Für mich gehört das nicht in unseren Kulturkreis, aber das darf jeder so halten wie es der einzelne wünscht, es sei denn man gewichtet das Vermummungsverbot wieder höher, dann wird es wohl "wieder" an vielen Stellen verboten sein. :wacko: :seestars: :/

  • Ach komm ....

    nachdem ich Keks gescherzt habe noch soviel -

    die von mir angesprochenen Gäste wurden auch in der Bank und auch nicht auf dem öffentlichen Vorplatz belangt, nicht einmal angesprochen.

    Ich glaube "Vermummung" als Schutz konnte schon vor Jahren von den Gesetzeshütern von Vermummung zur Strafvereitelung unterschieden werden.

    Ohne "Vermummung" gegen Kälte im Winter würden wir ganz schön (k)alt aussehen...

  • Ach kommt schon ihr zwei Scherzkeckse.

    Vermummungsverbot auf öffentlichen Plätzen.....

    Hausrecht von Banken.....

    Maskenball im Auto....

    War es wirklich verboten aus medizinischen Gründen eine Maske zu tragen? Auch bei den genannten Punkten? :/

  • chris (evr) Vor einigen Tagen haben wir ja auch über die Antikörpermengen diskutiert. Da hast du das Thema ja ins lächerliche gezogen weil lt. deiner Aussage Antikörper nichts über eine Immunität aussagen.

    Schau doch einfach mal bei Gelegenheit beim Facebook-Profil von Karl Lauterbach vorbei, sogar der schreibt hierzu "Antikörpermenge, wie hier gemessen, hat sich aber in der Praxis als zuverlässiger Indikator für den Impfschutz erwiesen."

    Also warum nicht jemanden der "massenhaft" Antikörper hat, aber keinen offiziellen positiven PCR-Test aus der Vergangenheit vorlegen kann mit Genesenen/Geimpften gleichstellen?

  • Loisach: Dann müsstest du regelmäßig und engmaschig einen Antikörpertest machen. Bei jedem Menschen entwickeln sich die Antikörper nach Genesung anders.... ich hatte vor einigen Wochen, wie bereits geschrieben, noch unerwartet viele Antikörper (Test selbst zu zahlen), aber habe ich sie heute immer noch?

    Diese seit mehr als 6 Monate "Genesenen" brauchen ja nur 1 Impfung und sind somit schneller den normal "Genesenen" und Geimpften gleichgestellt.

  • Wenn wir mal bei über 70% vollständig durchgeimpft haben, dann muss einfach alles fallen. Wer danach noch für sich selbst eine Maske tragen möchte, der solls machen. Die Krankenhäuser werden dann Coronabedingt nicht mehr überlastet sein.

  • Ach komm ....

    nachdem ich Keks gescherzt habe noch soviel -

    die von mir angesprochenen Gäste wurden auch in der Bank und auch nicht auf dem öffentlichen Vorplatz belangt, nicht einmal angesprochen.

    Ich glaube "Vermummung" als Schutz konnte schon vor Jahren von den Gesetzeshütern von Vermummung zur Strafvereitelung unterschieden werden.

    Ohne "Vermummung" gegen Kälte im Winter würden wir ganz schön (k)alt aussehen...

    Was wenn der Schwarze Block im Winter bei - 15° mit Skimaske auftritt, ist es dann Kälteschutz oder Vermummung? :pfeif:

  • War es wirklich verboten aus medizinischen Gründen eine Maske zu tragen? Auch bei den genannten Punkten? :/

    Ich gehe mal stark davon aus. Im Gesetz selber steht nichts über medizinische Gründe

    § 17a Versammlungsgesetz verbietet das Tragen von Kleidung (Masken, Kostüme etc) in der Öffentlichkeit, die die Feststellung der Identität erschwert bzw. unmöglich macht. Dabei ist auch das Mitführen von Gegenständen, die der Vermummung dienen, verboten.

    (2) Es ist […] verboten,


    1. [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.

    4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. […] (§ 23 Abs. 4 StVO)

    Demnach ist zum einen das Fahren mit Maske, o. ä. verboten. Zum anderen schließt das Vermummungsverbot auch Schleier mit ein, wie etwa einen Nikab oder eine Burka. Wer sich verhüllt bzw. vermummt hinter das Steuer setzt, sodass das Gesicht nicht mehr erkennbar ist, hat gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro zu erwarten.

    Preussenpower

    Wenn du vor lauter Kälte mit deinem Schal über der Nase in die Bank rein wolltest oder sogar Geschäfte verrichten wolltest, war dies nicht möglich

    Wenn du vor lauter Kälte oder gesundheitlichen Gründen allein im Auto mit Maske unterwegs warst, war ein Bußgeld fällig.

    Gegenfrage hätte man bei irgendwelchen Demos bei Vermumten Personen irgendeinen gesundheitlichen Grund gelten lassen?

  • Um nicht das Netz unnötig zu belasten zitere ich solche lange Texte nicht vollständig.

    Wenn man sie so wie Du aus dem Kontext reißt, ja. Aber ich denke 99% der User hier haben meine Aussage richtig deuten können....

    Es ist ein abgeschlossener, eindeutiger Satz der nun mal so da steht. Welcher Kontext relativiert diese Aussage.

    Das wiederum ist von Dir zynisch. Übrigens wieder auf ein Zitat von mir, das völlig aus dem Kontext gerissen wurde. Glückwunsch... :rolleyes:

    Nein, es ist eine berechtigte Frage die beantwortet werden kann. Dass fast nirgendwo Ansteckungen eindeutig zugewiesen und feststellbar sind wird seit Anfang der Pandemie unverändert festgestellt deshalb ist der Hinweis dass in der Schule kein Superspreader entsteht, auch wenn zutreffend, genau so wenig aussagekräftig wie in den 187, 8, in der Diskussion bereits erwähnten Varianten.

  • Was wenn der Schwarze Block im Winter bei - 15° mit Skimaske auftritt, ist es dann Kälteschutz oder Vermummung? :pfeif:

    Genau das wird m.E. beobachtet und erst dann verfolgt, wenn es Anzeichen für "Straftaten" aus dem Block gibt - und selbst dann zwecks Deeskalierung oftmals nicht...