Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • das ist nicht noch durch den Bundestag, den Bundesrat und die verschiedenen zuständigen Gerichte. Wenn ich mir vorstelle, wer da alleine schon im Bundestag alles mitdiskutieren will und wird ..... ich glaube, das schau ich mir an - dürfte hohen Unterhaltungswert haben.

    Die Bundestagsmitglieder wallen ja in der Coronafrage mitreden und mitbestimmen - die werden da nicht blos abnicken was da von wem auch immer präsentiert wird. Da herrscht hoher Rede -..... äh Profilierungsbedarf.

    Und Gesetze im Schnelldurchgang hatten bisher selten eine hohe Halbwertzeit

    Das ist aber der Vorteil von einem Gesetz gegenüber einer Verordnung. Eine Verordnung kannst Du vor jedem Gericht angreifen, bei einem Gesetz musst du zum Verfassungsgericht. Und bis es da zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt ist die Pandemie längst vorbei. Vorausgesetzt man macht keine groben handwerklichen Schnitzer.

    Und das Gesetz braucht ja auch keine lange Halbwertzeit. Im Herbst sind wir ja hoffentlich durch.

  • Zitat von ntv Liveticker

    Noch im April sollen vollständig gegen das Coronanvirus Geimpfte Freiheiten erhalten, die andere derzeit nur durch Tests erhalten. "Wir können jeden, der die zweite Dosis erhalten hat, zwei Wochen später so behandeln, als hätte er gerade aktuell einen negativen Test gemacht", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er verwies davor auf neue Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts, dass das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus weitergeben, geringer ist als bei negativ Getesteten. Nach Rücksprache mit den Gesundheitsministern der Länder sollen die entsprechenden Verordnungen noch in diesem Monat angepasst werden. Etwa könne künftig beim Einkaufen oder beim Reisen "die Testpflicht für vollständig Geimpfte vollständig entfallen", so Spahn. Dies sei kein Privileg oder Sonderrecht, betonte der Gesundheitsminister, da jeder sich kostenlos testen lassen könne.

    Der Weg wird gangbar sein... Keiner muss verzich-

    ten, wenn man „Impfung = negativer Test“ als Formel

    nutzt.

  • Das ist aber der Vorteil von einem Gesetz gegenüber einer Verordnung. Eine Verordnung kannst Du vor jedem Gericht angreifen, bei einem Gesetz musst du zum Verfassungsgericht. Und bis es da zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt ist die Pandemie längst vorbei. Vorausgesetzt man macht keine groben handwerklichen Schnitzer.

    Und das Gesetz braucht ja auch keine lange Halbwertzeit. Im Herbst sind wir ja hoffentlich durch.

    das Gesetz sollte aber Bestand haben, auch für kommende Pandemien. Konsequent gesehen sollte es aver so abgefasst werden, dass es auch für andere bundesweite Katastrophenereignisse hergenommen weerden kann

    Und ja, Verordnungen sind nicht so stabil wie Gesetze, unbestritten - aber Gesetze sind auch schwieriger und langwieriger abzufassen und bedürfen viel gründlicherer Vor- und Zuarbeit. Wenn ich von dem jetzt geplanten Pandemiegesetz (nenne es einfach mal so) mir das so Revue passieren lasse, was ich aus den Medien so mitbekommen habe, dann schwant mir im Moment nicht viel Gutes. Da ist mir zuwenig ausgeklügeltes Konzepzt und zuviel Uneinigkeit bei den Entscheidern bzw denen die mitzureden haben/mitreden dürfen. Das ist nicht mit ein paar Nachtsitzungen durchzuprügeln. Da bin ich pessimistisch, das geht schief und kracht uns auf die Füsse. Im Endeffekt wird das Gesetz dann so gebaut, dass man im Erfolgsfall Stimmen und Profil zu gewinnen glaubr, aber auf keinen Fall einen Mißerfolg selbst ausbaden muss. Corona und Wahlkampf treiben mal wieder einen aufgescheuchten Hühnerhaufen durch das Land.

    Ob wir im Herbst durch sind - na ja, sehe ich schon als ziemlich optimistische Sichtweise - Stand heute sehe ich noch keinen grossen Grund in diesem Punkt optimistisch zu sein. Dazu hat das Virus in seiner kurzen Vita schon zu viel geboten. Ein Corona freies Inseldasein in Europa kann ich mir nicht vorstellen, da steht ständig die nächste Coronamutante vor der Tür, besser ausgedrückt; sie kommt einfach rein und nicht nur durch die Tür.

    Was im Herbst ziemlich sicher vorbei ist, ist die jetzige Regierung - ob Besseres nachkommt? Und selbst wenn, besser ist noch lange nicht gut.

    Ich würde das gerne optimistischer sehen

  • das Gesetz sollte aber Bestand haben, auch für kommende Pandemien. Konsequent gesehen sollte es aver so abgefasst werden, dass es auch für andere bundesweite Katastrophenereignisse hergenommen weerden kann

    Das wird es aber nicht tun. Die ganzen Regeln zu Corona sind in einem extra Paragraphen nur für Covid19 in das Infektionsschutzgesetz geschrieben worden.

  • Johnson + Johnson wird ja auch als ein neuer Hoffnungschimmer am Impfhimmel gehandelt

    die EMA untersucht gerade mehrere Fälle mit Blutgerinselnseln mit diesem Stoff.

    AstraZeneca ist auch in dr UNtersuchung wegen möglichem Zusammenhang mit einem Kapillarlecksyndroms

    Quelle

    da scheinen diese Vektorimpfstoffe doch etwas problematischer zu sein

  • Einkauf von Frau Mustermann am Montag in Bayern:

    8.00 Supermarkt

    8.30 Bäcker

    8.45 Metzger

    9.00 Getränkemarkt

    9.15 Drogerie

    9.30 Sparkasse

    9.45 Post

    10.00 Friseur

    11.00 Nagelstudio

    12.00 Optiker

    13.00 Fotograf für neue Passbilder

    13.30 EWMA neuen Pass beantragen

    14.00 Tierfuttergeschäft

    14.15 Termin für Schnelltest in der Apotheke damit die bei nem negativen Test endlich ab

    14.45 in den Einzelhandel darf.

    Ernsthaft jetzt? :facepalm:

    Edit: Man könnte jetzt um 17.00 noch die Fahrt im vollen ÖPNV einfügen, ab das würde einem nach den ganzen Einkäufen ja keiner glauben. ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Sehmax (10. April 2021 um 00:41)

  • war die auf einem Düsenbesen unterwegs??

  • Guten Morgen,

    der Entwurf der Änderung des Infektionsschutzgesetzes liegt vor:

    Hier eine kurze Zusammenfassung der geplanten Änderungen:

    Sobald die Notbremse greift, sollen laut Gesetzesvorlage bundesweit folgende Regeln gelten:

    1. Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen höchstens die Angehörigen eines Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt zusammenkommen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren
    2. Ausgangssperre: Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Ausnahmen sind unter anderem medizinische Notfälle, die Versorgung von Tieren oder die Berufsausübung.
    3. Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Darunter fallen mitunter Freizeitparks, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Saunen, Clubs, Diskotheken, und Bordellbetriebe.
    4. Hochschulen und Erwachsenenbildung: Präsenzunterricht ist untersagt, außer von jedem Teilnehmer wird ein weniger als 36 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegt. Ansonsten ist lediglich Distanzunterricht zulässig.
    5. Homeoffice-Pflicht: Der Arbeitgeber hat es den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder ähnlichen Tätigkeiten zu ermöglichen, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wird in der Vorlage geregelt. Außer dem stehen „zwingende betriebsbedingte Gründe“ entgegen.
    6. Einzelhandel: Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für „Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote ist untersagt“. Ausgenommen sind Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
    7. Theater und Museen: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen, entsprechende Veranstaltungen untersagt.
    8. Sport: Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie die Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader sind erlaubt, jeglicher weiterer Sport und Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind verboten.
    9. Gastronomie: Jegliche Gastronomie einschließlich Betriebskantinen müssen geschlossen bleiben, zulässig ist ausschließlich der To-Go-Betrieb und die Lieferung.
    10. FFP2-Maskenpflicht bei Dienstleistungen: Bei körpernahen Dienstleistungen sind von den Beteiligten – unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit die Art der Leistung es zulässt – FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit gleicher Schutzwirkung zu tragen.
    11. FFP2-Maskenpflicht im Personennah- und Fernverkehr: Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste, Führungs- und Kontrollpersonal eine FFP2-Maskenpflicht.
    12. Tourismus: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, wenn am Ort der Übernachtungsstätte oder am Wohnort des Gastes die Inzidenz die wichtige Marke von 100 überschritten hat.

    Zudem wird die Bundesregierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Auch diese Rechtsverordnungen sind an die Überschreitung einer Inzidenz von 100 geknüpft. Damit würden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, „um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“.

    Laut Tagesspiegel soll die Änderung in einem beschleunigten Verfahren beschlossen werden und - sollte dies gelingen - am 19.04.2021 in Kraft treten, jedoch spätestens eine Woche später am 26.04.2021.

    Hier wird zudem auf verbindliche Schulschließung ab einer Inzidenz von 200+ hingewiesen.

  • Ja, die Zahlen gehen durch die Decke, die Intensivstationen nähern sich ihrer Leistungskapazität (noch ne Woche dann ist da Schicht) und auch die Todeszahlen steigen. Und das alles kommt natürlich total überraschend.........

  • Aber es gibt auch gute Nachrichten. BioNTech hat nach erfolgreichen Studien in den USA eine Zulassung des Impfstoffs für das Alter 12 und aufwärts beantragt.

  • Aber es gibt auch gute Nachrichten. BioNTech hat nach erfolgreichen Studien in den USA eine Zulassung des Impfstoffs für das Alter 12 und aufwärts beantragt.

    Das sind wirklich tolle Nachrichten.

    Biontech sollte jetzt mal seine versprochenen Lieferungen leisten, das wären Nachrichten....

  • Das sind wirklich tolle Nachrichten.

    Biontech sollte jetzt mal seine versprochenen Lieferungen leisten, das wären Nachrichten....

    Das machen sie doch schon länger und Biontech sind die einzigen bei denen die angekündigten Zahlen am Ende auch stimmen, oder bin ich da jetzt falsch informiert?

  • Gestern auch nochmal 547tausend Impfungen, d.h. in den letzten drie Tagen knapp 2 Millionen. Wir müssen nur so weitermachen.

    Nochmal Frau Milchmädchen zur Rechnung gebeten. Diese Woche hat gezeigt, dass Impfzentren und Hausärzte an einem Wochentag 700.000 Impfungen schaffen. Rechnet man mit weniger Impfungen am Wochenende, dann sind das 4 Millionen pro Woche. Das wird und muss sich noch steigern lassen. Scholz hat ja mal von 10 Millionen Impfungen pro Woche gesprochen, rechnen wir konservativer und berücksichtigen, dass in Bälde auch Zahnärzte, TIerärzte und Betriebsärzte dürfen, dann sind 7 Millionen pro Woche sehr realistisch. 10 Wochen bis jeder seine Erstimpfung haben kann. Im Juli können wir soweit sein.

  • Das machen sie doch schon länger und Biontech sind die einzigen bei denen die angekündigten Zahlen am Ende auch stimmen, oder bin ich da jetzt falsch informiert?

    Haben wir diese Woche nicht hier drin erst diskutiert das in RLP oder BaWü, an einem Tag 10 000 Biontech Dosen fehlten und in Berlin sogar Impfzentren schließen mussten weil Biontech nicht lieferte.