Erfolgreiche Klage Saar-Gericht kippt die Corona-Regeln für Geschäfte
Na endlich Nägel mit Köpfen.
u.a. Zitat aus der Begründung :
Das OVG weiter: „Die gegenwärtige Regelung verletze auch das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG). Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen.“ Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen drohe den Geschäften „erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden“.
Urteil ist eindeutig nicht über den Einzelfall Saarland hinaus anwendbar... natürlich machen da Geschäftsschließungen keinen Sinn, wenn ohnehin alle in direkter Linie verwandt sind.