Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • das ist eben auch das Wesen unseres Staates, dass neben der Poltik (Regierung) auch noch die Überwachungsmöglichkeit besser Pflicht durch die entsprechenden Gerichte gibt.

    "Überwachung" findet durch die Parlamente und den Bundesrechnungshof statt - nicht durch die Gerichte. Gerichte ermitteln ja nicht "von Amts wegen" sind aber unabhängig von der Exekutive und Legislative.


  • HIER geht es gerade um diverse, zunehmende Fehler der Politiker, hier geht es um Verhältnismäßigkeit bei einem IST-Zustand und solch massive Eingriffe sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wenn man argumentiert, Virologen warnen, es KÖNNTE (!!!!!) eine 2. Welle kommen, es aber selbst nicht wissen. Und um nichts anderes geht es, nicht um das was du mir da versuchst zu unterstellen, von wegen Leugner, Verharmloser. MEIN Leben wäre wäre gefährdet, das meiner Frau SEHR-ich habe keinen Grund dafür. :facepalm:

    Kann Dir in Allem folgen.

    Fehler der Politiker kann und soll man benennen, dient auch dazu diese Fehler zukünftig vermeiden zu helfen. - Also richtig. Dabei aber immer auch betrachten aus welcher Situation heraus der Fehler begangen wurde.

    Was das Grundgesetz anbetrifft in diesem Zusammenhang wurde hier ja schon sehr umfangreich diskutiert, desalbb nur soviel dazu: hätten die Macher des Grundgesetzes nicht nur die Weimarer Rebublik und Vorgänger, die Weltkriege und besonders dieses 1000jährige Reich erlebt sondern auch noch eine Coronapandemie, dann bin ich überzeugt, das hier einige Artikel anders aussehen bzw anders formuliert wären.

    Und richtig, die Virologen warnen nur vor einer 2. Welle und wissen nicht ob (hoffentlich nicht) und wann (leider) sie kommt. Aber wenn sie da ist, ist es auch zu spät und nur noch "hätten wir doch...."

    Da ist mit lieber: Vorsicht ist die Mutti ;) der Prozellankiste

  • https://www.bayreuther-tagblatt.de/coronavirus-in…dert-sich-bald/

    So, die neuen Regelungen sind da. Versammlungen für bis zu 50 Teilnehmer (oder auch mal was mehr in Stuttgart) sind jetzt zugelassen, ebenso Gottesdienste, beides mit einer Maximaldauer von 60 Minuten. Und folgendes bleibt trotzdem in Kraft.

    "Sport und Spaziergänge im Freien erlaubt – alleine oder mit Familie oder einer weiteren Person, die nicht im Hausstand lebt"

    Ich bekomme langsam ein echtes Problem damit, nicht mit den Einschränkungen, die finde ich sinnvoll und fortführenswert, aber mit diesen Lockerungen. Es scheint mir, als bekäme jeder, der nur laut genug schreit, seine Ausnahme.

    In dem Artikel wird leider nicht definiert, was eine "Versammlung" ist. Demonstrationen, oder kann man auch eine Vereinssitzung anmelden? Wo kommen die 60 Minuten her?

  • Laut Wikipedia:

    Zitat

    Art. 8 GG verbürgt das Recht aller Deutschen, sich ungehindert privat oder in der Öffentlichkeit zu versammeln. Von großer praktischer Bedeutung ist Art. 8 GG im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen. Gerade bei diesen dient das freie Versammeln zumindest auch der Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung. Daher steht Art. 8 GG in engem Zusammenhang mit den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 GG, insbesondere der Meinungsfreiheit.

    Eine Versammlung ist in dem Fall also das was man unter Demonstration bezeichnet.

    Letztlich werden die Dinge gelockert auf die du ein Grundrecht hast.

    Religion, Bildung, Versammlung, ...

  • Zitat

    Mit sensiblen Schritten wollen man aus dem Lockdown aussteigen, eben ganz behutsam

    (aus dem Artikel - siehe Link)

    so hat eben jeder seine eigene Definition von sensibel und behutsam

    und über das "stolpern", da warte ich jetzt einfach mal ein paar Tage

  • Mein Lieber,

    das ist doch alles unstrittig und du hast gerade alles aufgezählt, was ich unterstützt habe, wie von mir erwähnt, sogar vorbildlich. Es geht nicht(!) um all die Maßnahmen, die bis 03.05.20 Gültigkeit haben. Es geht um nach dem 03.05.20. Und darum zb., dass Beschränkungen fest terminiert werden, aber plötzlich will man erst am 06.05. drüber reden, wie es weiter geht. 3 Tage, an denen keine Beschränkungen gelten, denn die müssen mit jeder Verlängerung oder Ausweitung neu begründet werden und verlängern sich nicht stillschweigend, wenn vorher keiner was dazu sagt.

    Dazu äußert sich ein hoher Richter NRWs ja auch im Handelsblatt, womit ich zu Neu Mann komme-und von wegen, auf was ICH mich zurückziehen möchte-du solltest wirklich erst lesen, dich informieren und dann posten. Versuchs mal hier mit: https://app.handelsblatt.com/meinung/gastbe…AJ3I4RFtQOH-ap3

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    Bei meinem angeführten Beispiel Rauchen handelt es sich um eine anerkannte Suchtkrankheit und um Drogen. Finde den Fehler bei deinen Vergleichen, was man dann auch noch verbieten könnte. Und ja, Rauchen wird vordergründig bekämpft, aber das ist genau das Heuchlerische. Wenn es ERNST gemeint wäre, wenn es dem Gesundheitsschutz dienen sollte, dann würde man es verbieten. :schulterzuck: Aber da gehts ja auch um Wählerstimmen. :pfeif:

  • Es geht um nach dem 03.05.20. Und darum zb., dass Beschränkungen fest terminiert werden, aber plötzlich will man erst am 06.05. drüber reden, wie es weiter geht. 3 Tage, an denen keine Beschränkungen gelten, denn die müssen mit jeder Verlängerung oder Ausweitung neu begründet werden und verlängern sich nicht stillschweigend, wenn vorher keiner was dazu sagt.

    Wo hast du das mit dem 6. Mai gefunden? Söder

    sprach heute auch vom 30. April, wie bei der letz-

    ten Schalte vereinbart

  • Aber damit schwenkt das Saarland doch nur auf die überwiegend gültige Regelung im Bund ein. Dieses "Verlassen der Wohnung nur bei triftigem Grund" war ja eher der Sonderweg.

  • Das sagt eine französische Zeitung zum deutschen Föderalismus:

    https://www.cicero.de/aussenpolitik/…k-foederalismus

    Guter Artikel und sicherlich richtig. Ich zweifle auch weniger den Föderalismus an, als vielmehr die Folgen dieses Schritts. Das Saarland mag verlgeichsweise wenige Infektionen haben, ist aber halt auch sehr klein. Auf Infizierte pro 100k nur ein bisschen weniger als Baden Württemberg.

    Kommt natürlich darauf an, wie der Verbotskatalog anstatt des Ausnahmenkatalogs dann aussieht und auch wie er ankommt. Könnte die Verwirrung noch ein gutes Stück steigern.

  • Ergebnisse der Gruppe der Familienminister

    Nach 7 Wochen Schließung sind die Damen und Herren zu großartigen Erkenntnissen und Vorgehensweisen gekommen:

    Nachdem Corona jetzt vollkommen überraschend nach 7 Wochen noch nicht weg ist, möchte man dann auch mal Studien in Auftrag geben.

    Familiäre Betreuungsformen sollen jetzt "erlaubt" sein. Das heißt was? Hab ich Glück wenn ich eine Schwester/Bruder habe oder darf es dann doch Opa und Oma sein?

    Man ist dann noch auf sowas geiles wie Hygienepläne gekommen, die sollen dann jetzt auch mal erarbeitet werden. Juhei, wenn das vorher wer gewusst hätte...

    Und wenn diese bahnbrechenden Erkenntnisse nicht reichen, setzt Frau Giffey noch einen obendrauf: Sie nennt diesen Beschluss ein wichtiges und gutes Signal.

    Studien beauftragen und Hygienepläne erarbeiten, nach 7 Wochen. Ein gutes Signal. Geil:rofl:

  • Familiäre Betreuungsformen sollen jetzt "erlaubt" sein. Das heißt was? Hab ich Glück wenn ich eine Schwester/Bruder habe oder darf es dann doch Opa und Oma sein?

    Das könnten Eltern-Kind-Gruppen sein. Auch Tagesmütter könnten damit gemeint sein.

  • kKannst du auch einfach mal sachlich schreiben

    oder vorm Tippen erstmal tief Luft holen?

    Familiäre Betreuungsformen sollen jetzt "erlaubt" sein. Das heißt was? Hab ich Glück wenn ich eine Schwester/Bruder habe oder darf es dann doch Opa und Oma sein?

    Das heißt, dass man konkret Personen - Kernge-

    danke sind zb befreundete Familien, die abwech-

    selnd die Kinder betreuen - benennt, was auch „er-

    fasst“ wird, um bei Bedarf Infektionsketten verfol-

    gen zu können. Da dürften dann sicher auch Onkel

    und Tanten drunter fallen. Großeltern sehe ich da

    noch nicht, die sollen geschützt bleiben