Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat übrigens auch die 800qm-Grenze aufgrund Gleichbehandlung gekippt. Bzw. für verfassungswidrig erklärt. Aber nicht außer Kraft gesetzt. Irgendwie etwas widersprüchlich, aber in Bayern ticken die Uhren ja anders Darf der VGH in Bayern das nicht?
Aber mal ehrlich, die Grenze ist halt schon irgendwie willkürlich und sicher nicht mit den Argumenten zu rechtfertigen, die sich die Herren Politiker so gesetzt haben.
Da schon viele Gerichte in der Sache so entschieden haben ist es jetzt vielleicht ein größerer Wink mit dem Zaunpfahl, das gewisse Rechte eben mittlerweile nicht mehr eben so einfach eingeschränkt werden können aufgrund möglicher Folgen, von denen keiner weiß ob sie eintreffen.