Gerade was Gesetze betrifft, sollte man schon drauf achten was davon alles betroffen ist. Bei einer Mitführpflicht gibt es bestimmt keine Ausnahme die besagt, wie viel Meter man sich von seiner Wohnung oder seinem Grundstück wegbewegen darf.
Auch wenn es extrem unwarscheinlich wäre, auf dem kurzen Stück bis zur Mülltonne kontrolliert zu werden und an einen Polizisten zu geraden, der einen diesbezüglich wirklich sanktionieren will. Aber er hätte das Recht dazu, und es gibt Tage, da wär man eben lieber im Bett geblieben.
Also auch wenn es noch so Blödsinnig wäre, gesetzlich wäre man verpflichtet, auch für den Weg zur Mülltonne ein Ausweisdokument bei sich zu führen.