Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Der "Laden" gehört auch mal auf den Kopf gestellt, oder auch gleich dicht gemacht:

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    https://www.spiegel.de/panorama/gesel…c4-cc2e041d81bf

    Der Herr Müller ist schon länger nicht mehr von dieser Welt :beer: :seestars:

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    Als Regensburger gab es in der Vergangenheit schon genug Momente sich für seinen Ex-Bischof zu schämen. Das toppt leider so ziemlich alles dagewesene.... :cursing:

    chris

  • Als Regensburger gab es in der Vergangenheit schon genug Momente sich für seinen Ex-Bischof zu schämen. Das toppt leider so ziemlich alles dagewesene.... :cursing:

    chris

    Also eigentlich fehlt bei dem nur noch, "alles ist beim Adolf auch nicht falsch gewesen" :bash: :bash:

  • HIer mal ein etwas längerer, aber m.M.n. guter Kommentar, warum wir und der Staat sich mit einer immer radikaler werdenden Protestbewegung herumschlagen muss.

    Es ist gerade viel vom sich radikalisierenden Protest gegen Corona-Maßnahmen die Rede. Doch das ist eine Verharmlosung, die in die Irre führt. Die wahren Ursachen liegen tiefer.

    Kommen Ihnen die Bilder der Fackelmobs in Sachsen auch merkwürdig vertraut vor? Klingen die Schlagzeilen gar nicht mehr so neu?

    Das rührt wahrscheinlich daher, dass wir das alles schon einmal gesehen und gelesen haben.

    https://www.t-online.de/nachrichten/id…ab-global-de-DE

  • Mal wieder etwas aus der Statistik-Grube.

    Heute Morgen tickerte Focus Online folgende Schlagzeile

    "Corona-Inzidenz rauscht weiter abwärts - Zahl der Toten weiter traurig hoch"

    Nach den Erfahrungen in dieser Pandemie werden Viele jetzt denken "Ist doch klar, dauert ja seine Zeit von Infektion bis zu einem möglichen Versterben".

    Das ist, denke ich, einleuchtend und verständlich. Doch wie weit liegen die gemeldeten Todesfälle denn tatsächlich zurück.

    Eine Auswertung anhand der heute gemeldeten Fälle durch das RKI. Vorab möchte ich daraufhinweisen, dass auf dem Dashboard 522 Todesfälle ausgewiesen werden, im Git aber eine Summe von 528 ermittelt wird. Ich konnte die Differenz nicht aufklären.

    Todesfälle gemeldet:..........528

    Todesfälle Dezember:........239

    Todesfälle November:........265

    Todesfälle Oktober:.............18

    Todesfälle älter:.....................6

    Am längesten zurückliegender gemeldeter Todesfall: 01.12.2020

    Hat jemand eine Idee zu den +6 Fällen zum Dashboard. Gerne auf per PN.

  • HIer mal ein etwas längerer, aber m.M.n. guter Kommentar, warum wir und der Staat sich mit einer immer radikaler werdenden Protestbewegung herumschlagen muss.

    Es ist gerade viel vom sich radikalisierenden Protest gegen Corona-Maßnahmen die Rede. Doch das ist eine Verharmlosung, die in die Irre führt. Die wahren Ursachen liegen tiefer.

    Kommen Ihnen die Bilder der Fackelmobs in Sachsen auch merkwürdig vertraut vor? Klingen die Schlagzeilen gar nicht mehr so neu?

    Das rührt wahrscheinlich daher, dass wir das alles schon einmal gesehen und gelesen haben.

    https://www.t-online.de/nachrichten/id…ab-global-de-DE

    Das erinnert mich an mein Schuldnerbeispiel, der die Rechnungen und Mahnungen ignoriert, es damit aber nur immer schlimmer macht.

    Im Zweifel muss man es dann auch auf unschöne Bilder ankommen lassen, denn Querdenker, Coronaleugner, Impfgegner, Rechte, Reichsbürger usw. die scheinbar machen können was sie wollen, das sind auch keine schönen Bilder...........und schwächen die Moral von denen, die sich an die Regeln halten, die denken sich dann auch früher oder später "Warum soll ich mich dann auch an die Regeln halten............."

    Und ganz ehrlich, nach meinem Gefühl hat man bei anderen Thema weniger Scheu vor unschönen Bildern........

  • Das OVG Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhan-

    del gekippt. Begründung: Maßnahme seit zur Ein-

    dämmung nicht notwendig und zudem mit dem Gleich-

    heitsgrundsatz nicht vereinbar

    Quelle: n-tv

  • Das OVG Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhan-

    del gekippt. Begründung: Maßnahme seit zur Ein-

    dämmung nicht notwendig und zudem mit dem Gleich-

    heitsgrundsatz nicht vereinbar

    Quelle: n-tv

    Dieser "Gleichheitsgrundsatz" würde mich da genauer interessieren.

    Darauf sind sie bei N-TV nicht ins Detail eingegangen.

    Ob das dann auf eine Verschärfung für andere Bereiche rausläuft?

    Und den Maßstab was zur Eindämmung notwendig seit, würde ich auch gerne sehen.

  • Wenn für alle die gleichen strengen Regel gelten würden, hätte ich damit kein Problem. Aber so wie es im Augenblick gilt: Baumarkt, Pafümerie (Douglas), Schuhladen ..ohne irgendwelche Vorgaben. Die anderen Geschäfte mit 2 G, ist so einfach ein absolute Ungleichbehandlung.

  • so wie ich das verstehe, mal wieder die schon lange bekannte Arie: nicht ausreichende Begründung, dazu noch etwas derzeit und aktuell

    Natürlich nicht richtig begründet. Weil es keine richtige Begründung ist. Und vor allem begründet das Gericht die Aufhebung eben vor allem mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die wir mittlerweile ja haben, aber irgendwie bei so Entscheidungen vernachlässigt werden:

    Zitat

    Dem ist der 13. Senat im Wesentlichen gefolgt. Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die - fraglos erforderlichen - zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert. Allein im von der 2-G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 62 vom 10.12.2021) dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf. Letzteres erscheine jedenfalls regelmäßig durch eine kürzere Verweildauer der Kunden, eine geringere Kundendichte, eine geringere Anzahl unmittelbarer Personenkontakte (Face-to-Face), geringere körperliche Aktivitäten und eine bessere Durchsetzung von Hygienekonzepten gekennzeichnet. Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus - eine in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels durchaus durchzusetzende richtige Verwendung der Maske vorausgesetzt - das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Auch das Robert Koch-Institut sehe in seiner ControlCOVID-Strategie zur Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 selbst für die höchste Warnstufe nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor.

    Das Gericht entscheidet hier quasi faktenbasiert aus der Forschung raus, unter Zugrundelegung der Art der Begnungen im Einzelhandel. Denn wir haben nunmal keinen langen Kontakt unter 2 Metern ohne Maske. Wir haben kurzen Begegnungen mit Maske, die nach allen Erkenntnissen eben nicht für eine Infektionen ausreichen.

    Dazu unterstellt es nicht irgendwas, sondern sagt klar das keine Feststellung zum Infektionsgeschehen vorliegt, das diese Maßnahme begründen würde. Oder schiebt andere Gründe vor wie "auf dem Weg zum Einzelhandel ist aber Sodum und Gomorrha." Haben wir keine Erkenntnisse zur Infektionsgefahr, können wir keine unterstellen.

    Genau in die Richtung muss es einfach gehen. Da, wo die Gefahr einer Ansteckung groß ist, da muss eingegriffen werden. Da, wo wir quasi fast kein Infektionsrisiko haben, darf einfach nicht mehr eingegriffen werden. Und genau das sagt dieses Urteil.