Übrigens, wer nur auf eine Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen diese Ausgangssperre hofft, könnte bitter enttäuscht werden. So ein Verstoß kann theoretisch als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000€ Geldbuße, als auch als Straftat mit bis zu 5 Jahren Haft belegt werden.
Bei der doch eher geringen Gefährlichkeit des Corona Virus werden diese Strafen sicherlich nicht gezogen, aber bestimmt gibt es schon einige Verantwortliche, die sowas als angemessen empfinden würden.
Bei den Bußgeldern wird man sicher nicht ganz oben anfangen, es stellt halt einen Unterschied dar, ob ich mit einer Arbeitskollegin (mit der ich beruflich bedingt auch mal eine Zeitlang im Auto sitze wo man sich eh anstecken könnte) spazieren gehe, oder ob das Geschäft mit Luxusklamotten zum dritten Mal in vier Tagen geöffnet hat.
Bezüglich Straftaten:
Diese kommen fast nur bei Verstößen gegen das Veranstaltungsverbot und Quarantäneanordnungen in Betracht. Andere durch Anhusten absichtlich anzustecken, ist natürlich auch strafbar, richtet sich aber nach dem auch ohne Corona gültigen StGB.
Wer Verstöße gegen die aktuellen Verordnungen begehen möchte, sollte trotzdem immer bedenken, dass der Staatssäckel ? derzeit viel viel Platz hat