Die Besuchsregelung in Härtefällen (und u.a. minderjährige Kinder) macht nicht der MP oder Herr Spahn und auch nicht Frau Merkel in ihrer "grenzenlosen Freizeit".
Hier haben die Kliniken sehr umfangreiche eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten.
So dürfen in den meisten Krankenhäusern mind. 1 Elternteil ihr minderjähriges Kind begleiten..