Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Nicht wirklich, da es tagsüber weit mehr Ausnahmen gibt, wegen denen man das Haus verlassen darf, im gegensatz zur Nacht in Bayern oder Sachsen.

    Wir brauchen hier ja tagsüber auch einen triftigen Grund um das Haus verlassen zu dürfen.

    Nachts dagegen kannst kaum erzählen, dass du einen wichtigen Termin hast, zum Arzt oder einkaufen gehst.

    Eventuell, darfst in UK Nachts sogar draußen Sport machen, was bei uns untersagt wäre. Aber ob es dort eine nächtliche Ausgangssperre gibt, ist mir nicht bekannt.

    Deutschland (Bayern): Bis 21 Uhr ist das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt. Eine Person darf sich mit einer anderen Person treffen, auch Zuhause. Es darf Individualsport getrieben werden. Man darf spazieren gehen. Kurzum: Es braucht KEINEN triftigen Grund um das Haus zu verlassen. Ich könnte als Regensburger ohne schlechtem Gewissen an der zig Kilometer entfernten Loisach spazieren gehen.

    GB: 24/7 ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur erlaubt für Arztbesuch / Arbeit / Supermarkt.

    Wer hier keine gravierenden Unterschiede erkennt, dem kann man nicht mehr helfen.

    chris

  • Was viele übrigens nicht wissen: Unützes Hin- und Herfahren ist auch in Nicht-Corona-Zeiten nicht erlaubt: https://de.wikipedia.org/wiki/Unn%C3%BCtzes_Hin-_und_Herfahren#:~:text=Unn%C3%BCtzes%20Hin%2D%20und%20Herfahren%20ist,und%20dadurch%20andere%20bel%C3%A4stigt%20werden. ;)

    Wäre eine Bild Schlagzeile, leider hast Du vergessen nur wenn sich jemand belästigt fühlt anzufügen.

  • Deutschland (Bayern): Bis 21 Uhr ist das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt. Eine Person darf sich mit einer anderen Person treffen, auch Zuhause. Es darf Individualsport getrieben werden. Man darf spazieren gehen. Kurzum: Es braucht KEINEN triftigen Grund um das Haus zu verlassen. Ich könnte als Regensburger ohne schlechtem Gewissen an der zig Kilometer entfernten Loisach spazieren gehen.

    GB: 24/7 ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur erlaubt für Arztbesuch / Arbeit / Supermarkt.

    Wer hier keine gravierenden Unterschiede erkennt, dem kann man nicht mehr helfen.

    chris

    Es gibt natürlich sehr viele triftige Gründe wie Roland schon bemerkt hat, aber zum Verlassen der Wohnung muss einer dieser Gründe eben vorliegen.

    Durch die vielen Ausnahmen ist trotz der Beschränkung fast alles erlaubt.

    Im Hinblick auf GB gebe ich dir Recht. Das ist deutlich strenger als bei uns.

  • (...)

    GB: 24/7 ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur erlaubt für Arztbesuch / Arbeit / Supermarkt.

    (...)

    ... und um einmal am Tag in der Öffentlichkeit Sport zu treiben - auch mit einer Person aus einem anderen Haushalt.

    Da "exercise" genauso ein dehnbarer Begriff ist wie "once a day" und das auch nach 21 Uhr geht, lässt sich hier wunderbar in beide Richtungen argumentieren.

    Für die Paragraphenreiter ist es strenger, für die Zwischen-den-Zeilen-Leser lockerer. 🤷‍♂️

  • Es braucht KEINEN triftigen Grund um das Haus zu verlassen.

    Doch den brauchst du auch in Bayern, in Sachsen ganz sicher und auch in anderen teilen von Deutschland, wird es einen triftigen Grund benötigen. Das wurde hier nun aber alles in den vorigen Beiträgen belegt.

    Wenn du keinen nennen kannst, dann wirst du ein Bußgeld bekommen, auch in Bayern.

    GB: 24/7 ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur erlaubt für Arztbesuch / Arbeit / Supermarkt.

    Sport, Kinder weg bringen, du darfst unter Umständen social bubbles bilden, das heißt dich mit einer Person eines anderen Haushalts treffen und auch besuchen.

    Beim Sport in der Öffentlichkeit darfst du auch eine andere Person eines anderen Haushalts dabei haben.

    Da gibt es schon noch mehr Ausnahmen also nur Arzt/Arbeit/Einkauf.

  • Im Hinblick auf GB gebe ich dir Recht. Das ist deutlich strenger als bei uns.

    Darum ging`s. Das wollte Loisach wissen. Er bekam die Antwort. Als Reaktion bekommt man einen Hirnklatscher. No more words needed....

    chris

  • Doch den brauchst du auch in Bayern, in Sachsen ganz sicher und auch in anderen teilen von Deutschland, wird es einen triftigen Grund benötigen. Das wurde hier nun aber alles in den vorigen Beiträgen belegt.

    Wenn du keinen nennen kannst, dann wirst du ein Bußgeld bekommen, auch in Bayern.

    Sport, Kinder weg bringen, du darfst unter Umständen social bubbles bilden, das heißt dich mit einer Person eines anderen Haushalts treffen und auch besuchen.

    Beim Sport in der Öffentlichkeit darfst du auch eine andere Person eines anderen Haushalts dabei haben.

    Da gibt es schon noch mehr Ausnahmen also nur Arzt/Arbeit/Einkauf.

    Jetzt kapiere ich nichts mehr.

    Ich brauche einen triftigen Grund um das Haus in Bayern tagsüber zu verlassen?

    D.h. ich gehe spazieren und ein Polizist fragt mich was ich hier mache, ich sage spazieren gehen,er fragt aus welchem Grund? Ich sage ihm um Luft zu schnappen!

    Das wäre doch ein triftiger Grund oder er meint ich verarsche ihn.

  • Ich brauche einen triftigen Grund um das Haus in Bayern tagsüber zu verlassen?

    D.h. ich gehe spazieren und ein Polizist fragt mich was ich hier mache, ich sage spazieren gehen,er fragt aus welchem Grund? Ich sage ihm um Luft zu schnappen!

    Das wäre doch ein triftiger Grund oder er meint ich verarsche ihn.

    Ja, den brauchst du.

    Spazieren an der frischen Luft zählt ja schon dazu. Es würde also reichen das du spazieren gehst.

    Es gibt halt viele Gründe, aber einen braucht man trotzdem. Wenn du jetzt einfach nur iwo rum lungerst, mit anderen iwo auf einer Bank sitzt oder dergleichen, dann hast du schlechte Karten, denn dies ist so eben nicht gestattet.

  • Jetzt kapiere ich nichts mehr.

    Ich brauche einen triftigen Grund um das Haus in Bayern tagsüber zu verlassen?

    D.h. ich gehe spazieren und ein Polizist fragt mich was ich hier mache, ich sage spazieren gehen,er fragt aus welchem Grund? Ich sage ihm um Luft zu schnappen!

    Das wäre doch ein triftiger Grund oder er meint ich verarsche ihn.

    Und der gleiche ("triftige") Grund wird auch in UK benötigt um raus zu dürfen.

  • Ja, den brauchst du.

    Spazieren an der frischen Luft zählt ja schon dazu. Es würde also reichen das du spazieren gehst.

    Es gibt halt viele Gründe, aber einen braucht man trotzdem. Wenn du jetzt einfach nur iwo rum lungerst, mit anderen iwo auf einer Bank sitzt oder dergleichen, dann hast du schlechte Karten, denn dies ist so eben nicht gestattet.

    Meinst Du wirklich? Ich bin Rentner sitze mit meinem Spazierstock auf einer Bank mit genügend Abstand und Du meinst dass interessiert irgend jemanden!

    Ich lasse es mal gut sein.

  • Meinst Du wirklich? Ich bin Rentner sitze mit meinem Spazierstock auf einer Bank mit genügend Abstand und Du meinst dass interessiert irgend jemanden!

    Gehe mal davon aus, dass die Verordnung in Bayern recht restriktiv durchgesetzt werden.

    Warscheinlich nicht sofort mit einem Bußgeld, vorallem nicht wenn man einsichtig ist, aber die Verordnung gibt es halt vor. "Sport und Bewegung an der frischen Luft" ist ein Grund, viele andere Dinge auch, aber im Park auf einer Bank sitzten fällt da nicht darunter.

    Es hatte ja vor Monaten schon seltsame Blüten. Anderswo durfte man sich zwar hinsetzen, aber nichts dabei essen, oder auf der Bank ausruhen, dort aber kein Buch lesen.