Die Hilfe ist ja 80% der ausgefallenen Ticketeinnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, maximal aber 800.000 €. Es kann also 1.000.000 € Ausfälle geltend gemacht werden. Hatte ich 2.000.000 € Ticketeinnahmen im Vorjahreszeitraum kann ich trotzdem nur 1.000.000 € angeben, alles darüber fällt Aufgrund des Maximalbetrags weg und wird für die Hilfe nicht berücksichtigt. Da lohnt es sich natürlich, wenn ich noch Geld aus Dauerkarten bekomme, weil es meine Hilfe nicht verkleinert. Liege ich unter 1.000.000 € verringert jede Dauerkarteneinnahme meinen Hilfsbetrag. Standorte mit wenig Zuschauereinnahmen bekommen also prozentual viel aus den Hilfen zurück, haben aber vergleichsweise wenig von Dauerkartenverzichten.
Bei der Antragsstellung musste natürlich einiges geschätzt werden, aber Dauerkarteneinnahmen sollte jeder seriöse Standort ja recht genau schätzen können, zumal das Ganze ja auch noch durch die Hände eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters musste. So einfach, dass man eine Zahl sagt und das Geld dann ungeprüft bekommt war es ja nicht. (Das bezieht sich jetzt alles konkret nur auf die Hilfen 2020.)
Deshalb finde ich es auch sehr merkwürdig, wenn man in Landshut seine eigene schlechte Leistung damit erklärt, dass die anderen beim Etat unseriös arbeiten, und vor allem noch Zahlen von anderen Standorten öffentlich verkündet. (Und die Konkurrenz blind seine Mannschaft verstärkt, während die eigenen Nachverpflichtungen natürlich Notwendigkeiten waren. Quelle)
Guten Tag
Dir ist aber schon bewusst , dass sich der Sachverhalt in dem Moment ändert , wenn Dauerkartenkäufer von ihrem Anspruch auf Rückerstattung zurücktreten ....?? Dann wird aus einem Kauf nämlich eine Spende ... sprich vorher lief es als zweckgebundenes Kapitel in den Vorhang. .... jetzt stellt sich die Frage , wie das in Bezug auf diese staatlichen Hilfen zu werten ist ... spielt das eine Rolle oder nicht ...
Gruß aus la