Alles wird aber nur dann gut, sofern die ESBG-Gesellschafter der Übertragung der Gesellschafteranteile (an der ESBG) zustimmen.
In diesem Falle wäre es doch keine Übertragung, da ja diese GmbH die Gesellschafteranteile an der
ESBG weiterhin hält und nicht verändert. Oder liege ich da falsch?