Hausverbot in Eisstadien

  • Nicht mehr seit wir nicht mehr mit unseren Freunden aus Rosenheim in der Liga sind, bei diesen Spielen dürften es öfters mal über 1000 gewesen sein.

    Ist heuer aber auch schon der dritte Sonderzug bei uns und man hat bereits angekündigt, dass man aus den Freiburg-Vorfällen gelernt hat. Der Einlass soll schneller gehen, es gibt einen Toilettencontainer und einen zusätzlichen Ausschank am Gästeeingang.

    Die Vorfreude bei mir und sicherlich auch den anderen Mitfahrern steigt mit jedem Tag. Hoffentlich wird es ein tolles Eishockeyfest:prost::beer:

  • Doch Hausrecht bleibt Hausrecht.

    Die Frage ist, WER ein Stadionverbot erteilt. Macht es die Stadt für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, so sind die Hürden dafür hoch. Wobei auch schon gerichtlich anerkannt wurde, dass staatsanwaltliche Ermittlungen zu bestimmten Strafttatbeständen (z.B. Landfriedensbruch) für ein rechtmäßiges Stadionverbot ausreichen können. Spricht der Verein als Veranstalter der Spiele ein Stadionverbot aus, so kann er das auf Grundlage seines Hausrechts.

    Genau deswegen wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Das hat juristisch mit einem generellen Stadionverbot nichts zu tun. Wie oben schon geschrieben. Der Veranstalter bestimmt wen er reinlässt und wen nicht. Die können gegen ein Stadionverbot klagen. Wenn Sie Recht bekommen dürfen Sie zum Publikumslauf. Aber deswegen noch lange nicht zu einem Spiel der TS. Übrigens hat sich der Stammverein dem Hausverbot angeschlossen.

    Gruß

    Rosinenpickerei! Bist du Anwalt oder wieso schreibst du hier so was? Es ist völlig offen. Keiner hier - außer "gelehrten Juristen" - weiß, ob ein Hausverbot juristisch nichts mit einem Stadionverbot oder sonst was zu tun hat. Für mich als Laie ist ein Stadionverbot auch ein Hausverbot! Und im Zweifel würde ich eher dem Herrn Schneider glauben. Warten wir ab. Wir alle denken es ist einfach - ist es aber nicht.

  • Ich brauche überhaupt keine Begründung,selbst wenn mir die Nase nicht gefällt muss ich Ihn weder reinlassen,geschweige denn bewirten.,

    Und zum Anwalt rennen um dagegen zu klagen ist aussichtslos,selbst die Länge bestimmt alleinig der Veranstalter!:prost:

    Das ist doch einfach an den Haaren herbeigezogen...

    Die DEL2 gibt Richtlinien für das Stadionverbot vor..

    da steht nix von Nase (ist schliesslich auch diskreminierend)

  • Die Ausübung des Hausrechts hat nichts mit einem Stadionverbot der DEL2 zu tun.

    Weiterhin gilt:

    Der Veranstalter darf das Hausrecht nicht dazu nutzen, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dafür kein sachlicher Grund vorliegt.

    ...

    Für einen sachlichen Grund zum Ausschluss eines Besuchers von der Veranstaltung genügt ein Grund zur Annahme, dass von der Person eine Gefahr der Störung künftiger Veranstaltungen ausgeht. Ein auf Tatsachen beruhender Anfangsverdacht ist dabei ausreichend. Gerade nicht erforderlich ist, dass dem Besucher eine einschlägige Tat nachgewiesen wird.

  • Seit wann gilt der Rechtsstaat auch für Fans? :pfeif:

    Im Zweifel ist der Fan erstmal immer der gearschte, egal ob im laufe von Monaten oder Jahren eine Unschuld bewiesen werden kann. Wobei ja eigentlich eine Schuld bewiesen werden müsste, aber dann sind wir ja wieder beim Thema Rechtsstaat und Fans. :/

    *es handelt sich um eine rhetorische Frage, die keiner Antwort bedarf

  • Kann man das in ein Juraforum auslagern? Mit Eishockey hat das wenig zu tun und verbindliche Informationen im Kontext Eishockey scheint keiner zu haben.....

  • Ob der für und wider finde ich die Diskussion recht spannend :popcorn:.

    Es dürfte sich um ein Hausverbot handeln und ob es dafür einen Grund geben muss wage ich zu bezweifeln, sonst würde sich jeder Diskotheken Betreiber Woche für Woche mit Juristen rumschlagen,oder?


    Ein Stadionverbot an allen anderen Standorten müsste abgestimmt erfolgen. Für alle anderen ist es aber ein immenser Aufwand das umzusetzen.


    Daher denke ich wurde es in RV deutlich zügiger verabschiedet,

  • Rosinenpickerei! Bist du Anwalt oder wieso schreibst du hier so was? Es ist völlig offen. Keiner hier - außer "gelehrten Juristen" - weiß, ob ein Hausverbot juristisch nichts mit einem Stadionverbot oder sonst was zu tun hat. Für mich als Laie ist ein Stadionverbot auch ein Hausverbot! Und im Zweifel würde ich eher dem Herrn Schneider glauben. Warten wir ab. Wir alle denken es ist einfach - ist es aber nicht.

    Nein ich bin kein Anwalt. Aber wir hatten letzten Sommer auf unserem von der Stadt gepachteten Vereinsgelände ein Turnier. Ein Spieler einer auswärtigen Mannschaft hat sich dermaßen daneben benommen, dass wir Ihn unter in Anspruchnahme und´seres Hausrechts gebeten haben das Gelände zu verlassen. Das hat er getan. Wir von der Varstandschaft haben das Hausverbot für das Jahr 2020 ausgeprochen und prüfen lassen. Er darf das Gelände bis zur Aufhebung des Hausverbotes nicht mehr betreten. Nach einem zwischenzeitlichen Anruf bei unserem Anwalt kann das für Einzelpersonen und ganze Gruppen ausgesprochen werden.

    Gruß

  • Ob der für und wider finde ich die Diskussion recht spannend :popcorn:.

    Es dürfte sich um ein Hausverbot handeln und ob es dafür einen Grund geben muss wage ich zu bezweifeln, sonst würde sich jeder Diskotheken Betreiber Woche für Woche mit Juristen rumschlagen,oder?


    Ein Stadionverbot an allen anderen Standorten müsste abgestimmt erfolgen. Für alle anderen ist es aber ein immenser Aufwand das umzusetzen.


    Daher denke ich wurde es in RV deutlich zügiger verabschiedet,

    Laut Pressemeldung auf der Towerstars-Webseite macht der Club als erste Konsequenz auf örtlicher Basis von seinem Hausrecht Gebrauch, von einem Stadionverbot ist erstmal nirgends die Rede.

  • Ich brauche überhaupt keine Begründung,selbst wenn mir die Nase nicht gefällt muss ich Ihn weder reinlassen,geschweige denn bewirten.,

    Und zum Anwalt rennen um dagegen zu klagen ist aussichtslos,selbst die Länge bestimmt alleinig der Veranstalter!:prost:

    Auch nicht wirklich richtig wenn man sagt deine Nase gefällt mir nicht ist das Diskriminierung und kann dann mehr kosten. Und Eishockey ist eine öffentliche Veranstaltung da ist nicht so einfach Leute abzuweisen wie bei der Disco.

  • BVerfG zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte

    "Dass die Gerichte einen solchen Grund schon in der begründeten Besorgnis sehen, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgeht, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden"

    Schade das man dies wohl in Landshut nicht anwenden will, bzw. noch nicht mal bereit ist eine Meldung diesbezüglich erklärend der Presse zu übergeben!.

  • Das "Hausrecht" ist doch einfach die Basis dafür, ein Stadionverbot auszusprechen.

    Wenn sich jedoch Fans außerhalb, an einer öffentlichen Straße, prügeln, bzw schwarz vermummte Personen begehen einen körperlichen Angriff, reicht es eben nicht dafür, zu sagen, dass müssen ja die oder der von diesem oder jenen Fanclub gewesen sein, die sperren wir komplett aus. ?‍♀️

  • und ganze Gruppen ausgesprochen werden.

    Gruß

    Ein anderer Verein in der DEl2 überlegt gerade für diese Gruppierung ein Hausverbot auszusprechen, da RAV noch in der Hauptrunde dort antreten muss...

    Wird aber noch juristisch geprüft.

  • Der Hauptgrund warum es für den EVL schwierig sein wird das Hausverbot zu erteilen hat @Eishockey_Liebhaber in seinem Link aufgeführt. Solange die Jungs sich an diese Hausregeln am Guthenbergweg halte besteht aufgrund des Vertrages (Dauerkarte) keine Möglichkeit sie auszuschließen. In RV scheint da eine Hausregelverstoß vorzuliegen?

    Ich brauch ehrlich gesagt keine Stellungnahme dazu die gab es schon nach dem Spiel in Landshut. Die Maßnahme für das Rückspiel dagegen würde mich aber interessieren?