Mitgliedsbeiträge fließen nur in den ideellen Bereich und dürfen nie für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (hier 1. Mannschaft) verwendet werden! Umgekehrt ist es wiederum möglich.
Die Aufwandsentschädigung bei reinen Amateuren (bis ca. 160€/Monat) ist möglich.
Aber diese Art der Bezahlung wird in der Oberliga wohl eher weniger vorkommen.
Das war dazu mein letzter Beitrag.
Einfach mal zum Steuerberater gehen und richtig erklären lassen.
Selbst nicht jeder Steuerberater wird dir das Thema Vereinsrecht im Detail erklären können. Das ist ein sehr komplexes Thema und lässt sich nicht mit ein paar Seiten hier erklären. Ich weiß, dass weil ich eine Ausbildung als Steuerfachangestellter gemacht habe und daher einen Einblick in diesem Bereich erhalten habe. Außerdem hängt es ja auch davon ab, wie kulant das Finanzamt agiert und wie streng Nichtanwendungserlasse, Urteile von Finanzgerichten in die Beurteilung des Sachverhaltes einfließen. Wie gesagt, das lässt sich nicht mit einem "wenn, dann" erklären. Mein persönliches Fazit aus der Praxis: Geschriebens Recht und angewendetes Recht können mitunter stark variieren.