Die zweite Auflage neben der Bankbürgschaft ist eine Patronatserklärung die die GmbH und/oder GF zu leisten haben. Quelle: Allgäuer Zeitung
Dann hoffen wir mal dass das mit der Patronatserklärung dann passt, nur die GmbH knn diese wohl nicht stellen und der GF hat vermutlich nicht die Mittel dafür, sonst wäre - ebenfalls vermutlich - die aktuelle Situation wohl nicht entstanden.
Trotzdem sehe ich das positiv, dass sich jemand gefunden hat für Bankbürgschaft und Patronatserklärung
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pat…rklaerung-44034
https://www.bdp-team.de/restrukturieru…ngsloser-schutz
https://www.bdp-team.de/restrukturieru…ngsloser-schutz
oder selber gugeln