Ich versuchs nochmal für den professionellen Leipziger:
Eine Bedingung aus einem Aufhebungsvertrag, oder eine Unterschrift, kann man als Formalität bezeichnen.
Solange diese Formalität also nicht erledigt ist, besteht der ursprüngliche Vertrag also noch. Das wars jetzt von mir dazu, denn ich hab alles erklärt, was es zu erklären gibt.
Der Rest ist Provokation oder Dummheit.