Fußball EL/CL 2018-2019

  • Wenn ich mit dem Auto zu schnell fahre, wird das evtl. Bußgeld auch nicht nach meinem Verdienst berechnet. Und wenn einem bewusst ist, dass zündeln z.B. 15.000 € kostet, dann ist das doch auch eine Hausnummer, an der man sich festhalten kann.

    Aber da kann man sich ja eben nicht sicher sein. Der eine Verein bekommt 1.300€ Strafe und ein anderer, eben 15.000€. Einen festen Bußgeldkatalog scheint es da nicht zu geben.

    Das meine ich auch mit der Willkür, da nicht der Bengalo allein bestraft wird, sondern auch ob "der Verein" ein Widerholungstäter ist. Damit wird das Vergehen, des Vereines, von Monaten/Jahren zuvor, auf einen übertragen, der dann eben eine uminöse Strafzahlung leisten soll, die man warscheinlich mit Würfeln ermittelt hat. Und der mit den Vergehen "des Vereins" davor warscheinlich gar nichts am Hut hat.

  • Dann müsste der Bußgeldkatalog ja einsehbar sein.

    Zumal wie kommt man dann auf 60.000€ Strafe beim HSV?

    https://www.welt.de/regionales/ham…okal-droht.html

    Oder auf 62.000€ beim BVB

    https://www.ruhrnachrichten.de/sport/bvb/bvb-…en-1372535.html

    Hier wird ja gefordert das diese Strafen vom Verein auf die Personen übertragen werden, die man identifizieren konnte. Und diese Geldstrafen stehen in keinem Verhältnis zu einem Pyro.

  • Die Aussage kommt mir jetzt etwas laissez-faire

    Wenn ich mit dem Auto zu schnell fahre, wird das evtl. Bußgeld auch nicht nach meinem Verdienst berechnet.

    In anderen Ländern schon und ich finde diesen Ansatz auch gut im Hinblick auf eine gerechte Strafe.

    Für andere Strafen werden ja auch Tagessätze festgesetzt.

  • die steigt mit jeder Fakel

  • Wie man auf die Zahlen kommt? Eventuell eine Auswertung der Vergehen plus das jeweilig verhängte Bußgeld, wäre so eine Idee von mir.

    Welche Geldstrafe stünde denn deiner Meinung nach in einem Verhältnis?

  • Welche Geldstrafe stünde denn deiner Meinung nach in einem Verhältnis?

    Wie angegeben 1.000 € bis 3.000 € für das abbrennen und werfen von Pyro in der Bundesliga.

    Nicht aber das ein Verein dann die komplette Summe von 62.000€ auf eine oder vielleicht drei Personen umschlägt, weil man die fünfzig anderen nicht identifizieren konnte.


    Wer zu schnell fährt zahlt ja auch nur für sich selbst und nicht für die 50 anderen die eben so zu schnell fahren, aber von der Polizei nicht aufgehalten werden konnten.

  • Hier wird ja gefordert das diese Strafen vom Verein auf die Personen übertragen werden, die man identifizieren konnte. Und diese Geldstrafen stehen in keinem Verhältnis zu einem Pyro.

    Wie angegeben 1.000 € bis 3.000 € für das abbrennen und werfen von Pyro in der Bundesliga.

    Nicht aber das ein Verein dann die komplette Summe von 62.000€ auf eine oder vielleicht drei Personen umschlägt, weil man die fünfzig anderen nicht identifizieren konnte.


    Wer zu schnell fährt zahlt ja auch nur für sich selbst und nicht für die 50 anderen die eben so zu schnell fahren, aber von der Polizei nicht aufgehalten werden konnten.

    Die sollen einfach nicht Zündeln, dann dann gibt es auch keine Strafen dafür PUNKT

    Ich finde übrigends, die 1000 bzw 3000 Euro pro Pyro sind zu wenig

  • Die sollen einfach nicht Zündeln, dann dann gibt es auch keine Strafen dafür PUNKT

    Sie machen es aber. Deswegen redet man ja darüber.

    Ich finde übrigends, die 1000 bzw 3000 Euro pro Pyro sind zu wenig

    Und ich diese 62.000€ Fantasiestrafen vom DFB für zu viel und willkürlich. Zumal auch noch nach Verein und Liga unterschieden wird.

  • 62.000€ sind ja keine Abschreckung für einen Verein. Dass sich deswegen keiner bemüht, einzelne Verursacher zu finden wundert mich nicht.

    Diese uneinsichtigen Idioten betteln doch geradezu um eine härtere Bestrafung und manche Wünsche sollte man auch kurzfristig erfüllen.

    Zur Not muss man eben Sprengstoffscanner oder -hunde einsetzen, damit diese Typen dauerhaft aus dem Stadion verbannt werden.

  • Und ich diese 62.000€ Fantasiestrafen vom DFB für zu viel und willkürlich. Zumal auch noch nach Verein und Liga unterschieden wird.

    Wieso denn Fantasiestrafen? Es gibt den Katalog, dann werden die Vergehen aufgenommen, mit dem jeweiligen Bußgeldern verrechnet und am Ende errechnet sich eine Zahl.

  • Wie angegeben 1.000 € bis 3.000 € für das abbrennen und werfen von Pyro in der Bundesliga.

    Nicht aber das ein Verein dann die komplette Summe von 62.000€ auf eine oder vielleicht drei Personen umschlägt, weil man die fünfzig anderen nicht identifizieren konnte.

    och, den drei ermittelten wird schon aus eigeninteresse früher oder später einfallen, wer da noch so alles beteiligt war. und wenn nicht - ich dachte immer die ultrabewegung wäre so kameradschaftlich? dann können sie ja auch crowdfounden :popcorn:

  • Wieso denn Fantasiestrafen? Es gibt den Katalog, dann werden die Vergehen aufgenommen, mit dem jeweiligen Bußgeldern verrechnet und am Ende errechnet sich eine Zahl.

    Werden denn überhaupt einzelne Pyros zusammengerechnet?

    Und warum soll ein Einzelner das begleichen? Einer der nur für seine eigene Tat verantwortlich ist und nicht für die von anderen oder im Widerholungsfall von vor Monaten?

  • Werden denn überhaupt einzelne Pyros zusammengerechnet?

    Und warum soll ein Einzelner das begleichen? Einer der nur für seine eigene Tat verantwortlich ist und nicht für die von anderen oder im Widerholungsfall von vor Monaten?

    Diskutier hier doch nicht groß rum, wenn du keinerlei Quellen dazu gelesen hast. Würdest du nach "Strafenkatalog DFB" suchen, hättest du deine Antworten.

    Aber bitte:

    Ja, es wird zusammengerechnet.

    Einzelne begleichen die Strafen für die sie überführt wurden (Rechtsstaat), die Clubs bekommen sogar Strafnachlässe, falls Täter identifiziert wurden.

    Schön zu lesen hier:

    http://www.kicker.de/news/fussball/…-1000-euro.html

  • Einzelne begleichen die Strafen für die sie überführt wurden (Rechtsstaat), die Clubs bekommen sogar Strafnachlässe, falls Täter identifiziert wurden.

    So ganz einfach scheint das aber nicht zu sein:

    Im konkreten Fall war der 1. FC Köln nämlich nicht nur wegen des Böllerwurfs zu einer Strafe von EUR 40.000,00 verurteilt worden, sondern gleich auch noch wegen 3 weiterer Vorfälle (mit denen der Böllerwerfer nichts zu tun hatte). Wie im Rahmen der Strafzumessen üblich, wurden die jeweiligen Einzelstrafen dann zu einer Gesamtstrafe (i. H. v. EUR 80.000,00) zusammengefasst, die – wie ebenfalls üblich – unterhalb der der Summe der Einzelstrafen (i. H. v. EUR 118.000,00) lag.

    Das OLG Köln hat nun – zugunsten des Zuschauers – entschieden, dass dieser nur für den für seine Handlung angefallenen Anteil an der Gesamtstrafe Teil des Schadens geradestehen muss. Auch wenn dies immer noch ca. EUR 20.000,00 sind, so sind es doch wenigstens nicht die vom 1. FC Köln geforderten EUR 30.000,00.

    Die Problematik für den randalierenden Fan ergibt sich nun insbesondere daraus, dass er nicht einschätzen kann, ob und welche Höhe eine Geldstrafe durch den DFB insgesamt haben wird. Je nach Anzahl der den Verein belastenden Vorstrafen und der Anzahl der beteiligten Täter könnte diesen seinen finanziellen Ruin bedeuten, wobei die Möglichkeit des internen Rückgriffs nach dem Gedanken des §§ 830, 840 BGB stets unsicher ist. Ob hingegen der DFB seine Strafgebung in Ansehung der aufgezeigten Rechtsprechung anpassen wird, erscheint in Bezug auf die gewollte Abschreckungswirkung der Strafen, gerade was die Höhe angeht, höchst fraglich.

    Die Vereine können sich also scheinbar sehr wohl zum teil auch die Gesamtstrafen zurück holen und es bleibt dann nicht bei 1000€ für einen der identifiziert wurde, sondern er wird haftbar für fast alles gemacht.

    Erwischt man in dem Fall aus dem Kicker also nur eine Person, so wird dieser die Kosten von 3.240€ in Rechnung gestellt, obwohl es die Vergehen von 4 Personen waren.

    :schulterzuck:

  • Zwei kleine Haken:

    Beide Artikel stammen aus der Zeit bevor der DFB den Strafenkatalog herausgegeben hat, der eben dieses Problem der wahrgenommenen Willkürlichkeit beheben soll.

    Und im ersten Fall hat das Gericht doch sogar bestätigt, dass der Täter nur für seinen Teil der Strafe haftet.

  • Zitat von anwalt.de

    Die Problematik für den randalierenden Fan ergibt sich nun insbesondere daraus, dass er nicht einschätzen kann, ob und welche Höhe eine Geldstrafe durch den DFB insgesamt haben wird.

    Ja, der arme, arme Randalierer... Wie soll man denn

    ordentlich randalieren, wenn man nicht vorab über das

    zu erwartende Strafmaß informiert wird. Halt, ich hab

    die Lösung: Keine Randale = keine Kosten. Aber wie

    soll man da auch drauf kommen...

    P.S.: Ja, ich weiß, ich überspitze. Aber die Aussage der

    Webseite ist doch an Lächerlichkeit nicht mehr zu über-

    bieten...

  • itchie

    Dann bin ich wohl wirklich noch von alten Tatsachen augegangen.

    christobal

    Überspitzt ist lediglich die Aussage über den Randalierer, der Randale macht. Da der DFB auch für Banner, Plakate oder das Werfen von Gegenständen Strafen erteilt.

    Kommt eben drauf an wie weit man Randale fasst und asoziiert.

    Denkt man da an Vandalismus und Gewalt so mutet eine solche Aussage natürlich lächerlich an.