DEL2 allgemein 2018/19

  • Es sind alle Sicherheitsmaßnahmen und DIN-Normen eingehalten worden. Aus diesem Grund zahlt die Versicherung bei einem Unfall nicht? :/

    Alles klar, meine Haustür entspricht allen Normen, ist immer sicher abgeschlossen. Also muss die Versicherung nix zahlen, wenn mir die Bude ausgeräumt wird. :seestars:

  • Crazy Com

    Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts = Äpfel

    Ansprüche aus einer privaten Hausratversicherung = Birnen

    Aber der Verein muss doch dafür abgesicherte sein, oder?

    Also ich kenne den Fall vom Inlinrhockey mit Materialschaden... Puck fliegt raus und beschädiget ein Auto. Bei dem einen Verein zahlt die Versicherung vom Verein, beim anderen Verein zahlt die autoversicherung...

  • Crazy Com

    Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts = Äpfel

    Ansprüche aus einer privaten Hausratversicherung = Birnen

    Dann machen wir Obstsalat draus.

    Thema Haftpflicht: Mein Auto ist verkehrssicher, hat TÜV etc. Also muss die Versicherung bei einem Unfall auch nix zahlen?

  • Ist er ja auch, -PSY- , er unterhält eine Haftpflichtversicherung. Diese gewährt Versicherungschutz in zwei Arten, die Anerkennung und Zahlung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

    Nach 823 BGB ist der Haftpflichtversicherer zum Schadenersatz für den Veranstalter verpflichtet, sofern ihn ein Verschulden trifft und widerrechtlich dadurch jemand einen Schaden erleidet (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln).

    Was vorsätzliches (scheidet in diesem Fall aus) oder fahrlässiges Handeln ist, steht im 276 BGB. Satz 2) sagt, daß Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer acht lässt.

    Abschließend muss geklärt werden, ob der Veranstalter alle Sorgfallspflichten erfüllt hat.

    Trifft den Veranstalter deshalb, weil er alle Sorgfallspflichten (beispielsweise DIN-Normen zur Sicherheit der Besucher eingehalten, Ansagen wie: „Achten Sie während des Spiels stets auf den Puck“, etc. pp.) also „kann er nichts dafür“, dann trifft ihn wohl keine Haftung und der verletzte Besucher geht leer aus.

    Das nicht nur DIN-Normen ausschlaggebend sind, hat z.B. das LG Regensburg entschieden, daß durchaus höhere Anforderungen an die Sorgfallspflichten bzw. Verkehrssicherungspflichten gestellt hat.

    Da nun die örtlichen Gegebenheiten an jedem Standort anders sind und das LG Regensburg nicht zuständig ist, wird es wohl auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen. Auch das Verhalten des Zuschauers spielt hinsichtlich des Mitverschuldens eine Rolle. Verfolge ich das Spiel nicht und starre ständig auf mein Smartphone, dann kann ich mir unter Umständen eine Quote anrechnen lassen.

    Crazy Com

    Wenn der Eishockeyzuschauer von einem verkehrssicheren Auto während des Spiels am Kopf getroffen wurde, dann muss der Veranstalter des Eishockeyspiels dafür nicht haften. :facepalm:

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen1962 (25. August 2018 um 16:51)

  • Es sein denn, der Wagen wäre zB für Werbezwecke in der Halle geparkt, sagen wir oberhalb oder hinter dem Sitz des Geschädigten. Leider ist das Auto nicht gesichert, setzt sich in Richtung Kopf des Besuchers in Bewegung und trifft diesen.

  • Steht denn nicht sogar auf der Eintrittskarte ein Satz der in etwa lautet: Der Besuch eines Spieles erfolgt auf eigene Gefahr. UND während der Pausen erscheint doch auf der Leinwand immer wieder mal: Achten sie zu ihrer Sicherheit jederzeit auf den Puck.
    Ich denke das er vor Gericht mit seiner Klage scheitert. ?


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

  • Steht denn nicht sogar auf der Eintrittskarte ein Satz der in etwa lautet: Der Besuch eines Spieles erfolgt auf eigene Gefahr. UND während der Pausen erscheint doch auf der Leinwand immer wieder mal: Achten sie zu ihrer Sicherheit jederzeit auf den Puck.
    Ich denke das er vor Gericht mit seiner Klage scheitert. ?


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

    Das ist schwere Kost in Bezug auf das Haftpflichtrecht. Hat sich im Zweifelsfall der Veranstalter auch unterschreiben lassen, daß der Kunde diese „Klausel“ auch durchgelesen und verstanden hat? Sind nicht viele Kunden währender Pausen ein Bierchen trinken?

    Gehe mal in eine Kneipe und Du liest : „ Für Garderobe keine Haftung.“ Gelten deshalb die Folgen des 701 BGB nicht mehr?

    Gehe einmal in 828 BGB. Haften die Eltern tatsächlich, nur weil auf Baustellenschildern dort steht: „Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder.“?

    Es ist alles nicht so ganz einfach. Viele Auslegungen sind durch Rechtsprechung geprägt und im Fall Kassel kommt es halt auf die Örtlichkeit, Umgang mit Verkehrssicherungspflichten und zuletzt auf die zuständigen Gerichte an. Leider nützt da manchmal kein gesunder Menschenverstand, zumal dann, wenn man so manche Entscheidung in den letzten Jahren sich zu Gemüte führt.

  • Eltern haften für ihre Kinder ist der größte Schmarrn der Geschichte, da in Deutschland jeder für sich selbst haftet, keiner für eine andere Person, wie es im BGB halt geregelt ist. Dabei ist im Prinzip halt gemeint, Verletzung der Aufsichtspflicht, womit der Erwachsene wieder für sich haftet (seine Aufsichtspflicht).

  • Alles klar, meine Haustür entspricht allen Normen, ist immer sicher abgeschlossen. Also muss die Versicherung nix zahlen, wenn mir die Bude ausgeräumt wird. :seestars:

    Da ist es eher andersrum. Wenn du zweimal abschließen kannst und es aber nur einmal tust hast du evtl Pech und die Versicherung zahlt nicht :hammer:

  • Beim Kfz gibt es eine Gefährdungshaftung. Der Halter muss für Schäden durch sein Fahrzeug haften, auch wenn er sämtliche Vorschriften eingehalten hat, einfach weil schon durch den vorschriftgemäßen Gebrauch eines Autos eine gewisse Gefahr besteht.

    Eigentlich könnte man das auch aufs Eishockey übertragen. Auch wenn das Stadion den neuesten Normen entspricht und der Verein sämtliche Auflagen aller Behörden erfüllt hat, so gibt es immer noch ein Restrisiko, das in der Art des Sports begründet ist. Selbstverständlich muss die Versicherung für dieses Restrisiko eintreten.

  • Dresden hatten wir nun schon, Frankfurt und Kassel konnten es ja leider nicht bis zum Winter abwarten und floppten mit dem Summergame. Was bleibt dann also noch?

    Bietigheim - Heilbronn in Stuttgart?

    Freiburg hätte dann auch noch ein Stadion und mit 24.000 Zuschauerplätzen machbar. Aber da fehlen die Schwäne, ansonsten gegen Ravensburg?.

    Ich bin gespannt ob das was wird und wenn wo und zwischen wem es wird.

  • Sachsen und Hessen hatten wir, also wäre wohl Ba-Wü oder Bayern dran. Ein mittelgroßes Stadion, am besten ohne Leichtathletikbahn, wäre perfekt.