Magdeburg-Fans präsentieren Choreo mit Nazi-Banner
Die Fans des 1. FC Magdeburg sorgen beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC für einen Eklat mit einer Choreo. Die Fans präsentieren bei der Partie ein mit…
www.n-tv.de
DDR halt.
Um diesen Leuten einmal zu zeigen was ihr Banner in letzter Konsequenz zu bedeuten hat. Würde ich als Mannschaft beim nächsten Spiel beim Warm machen vor eben diesen ''Fans'' nur die rein Deutschen Spieler, was wahrscheinlich so 6 bis 8 Spieler wären, raus schicken und der Rest des Teams mit ihren National Trikots inkl. der deutschen Spieler mit ausländischen Wurzeln vor diesen Hohlköpfen mich gemütlich 5 Minuten hinsetzten.
Um diesen Leuten einmal zu zeigen was ihr Banner in letzter Konsequenz zu bedeuten hat. Würde ich als Mannschaft beim nächsten Spiel beim Warm machen vor eben diesen ''Fans'' nur die rein Deutschen Spieler, was wahrscheinlich so 6 bis 8 Spieler wären, raus schicken und der Rest des Teams mit ihren National Trikots inkl. der deutschen Spieler mit ausländischen Wurzeln vor diesen Hohlköpfen mich gemütlich 5 Minuten hinsetzten.
dazu bräuchten die vereinsverantwortlichen die sprichwörtlichen kahnschen eier und die profis müßten sich mit magdeburg identifizieren. da erstere aber, so wie das statement zeigt, opportunisten sind, und letztere fußball als beruf ausüben (und vermutlich bei der nächstbesten gelegenheit weg sind), wird diesen "fans" überhaupt nichts gezeigt werden
DDR halt.
Tja, hier im Osten sind halt viele Diktatur affin. Bezeichnend auch das dies viele nicht wahrhaben wollen.
War klar das seine Forderung viel zu hoch war:
War klar das seine Forderung viel zu hoch war:
Wer zu niedrig einsteigt bekommt am Ende noch weniger.
1.500 Euro sind nicht ohne. Und man sieht, dass das schmerzhafte für den Geldbeutel oftmals nicht der Strafprozess, sondern der - meist - weniger beachtete Zivilprozess ist.
Wer zu niedrig einsteigt bekommt am Ende noch weniger.
1.500 Euro sind nicht ohne. Und man sieht, dass das schmerzhafte für den Geldbeutel oftmals nicht der Strafprozess, sondern der - meist - weniger beachtete Zivilprozess ist.
25 tsd zu 1,5 tsd, da meinste er hätte wenn er 10 tsd gefordert hätte noch weniger erhalten? Gewagte These.
Frage dich doch mal lieber wer am meistens von einer hohen Forderung was hat.....
25 tsd zu 1,5 tsd, da meinste er hätte wenn er 10 tsd gefordert hätte noch weniger erhalten? Gewagte These.
Frage dich doch mal lieber wer am meistens von einer hohen Forderung was hat.....
Aber sicher...
Ja, ja...der böse Anwalt/die böse Anwältin mit den Gebühren...
Eher geht es doch um die Zuständigkeit (AG/LG)
Aber, warum schreib ich überhaupt noch was, du bist ja eh der Gerichtsexperte
könnte auch einen Grund darin gehabt haben, dass vor einem Landgericht eher ein brauchbares Urteil für den Kläger zu erwarten war. Richter von Amtsgerichten sind da manchmal unberechenbar
Aber sicher...
Mit dem Urteil in dem Zivilverfahren blieb der zuständige Richter unter der Forderung des Klägers, der 25.000 Euro Schmerzensgeld verlangt hatte. Dies übersteigt laut Gericht allerdings die Summen bei vergleichbaren Fällen. Dem Urteil zufolge ist die nun verhängte Geldsumme ausreichend, um dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Klägers Genüge zu tun, aber auch um dem rechtswidrigen Handeln des Beklagten gerecht zu werden.
Wer zu niedrig einsteigt bekommt am Ende noch weniger.
1.500 Euro sind nicht ohne. Und man sieht, dass das schmerzhafte für den Geldbeutel oftmals nicht der Strafprozess, sondern der - meist - weniger beachtete Zivilprozess ist.
Klar, aber bei einer Forderung von 25K, und einem Urteil von 1,5K, wird er jetzt auch entsprechend hoch die Prozesskosten tragen müssen, auch von der Gegenseite.
Wie viel werden da von den 1.500 Euro übrig bleiben?
Oder eher sogar draufzahlen?
Klar, aber bei einer Forderung von 25K, und einem Urteil von 1,5K, wird er jetzt auch entsprechend hoch die Prozesskosten tragen müssen, auch von der Gegenseite.
Wie viel werden da von den 1.500 Euro übrig bleiben?
Oder eher sogar draufzahlen?
Das kommt doch aber auch darauf an, wie konkret entschieden wurde, Urteil, Vergleich mit ggf. individuellen Kostenübernahmen, dazu ggf. noch RSV im Hintergrund.
Wenn der Kläger hier Selbstzahler bei Urteil ist, dann brächte er natürlich Geld mit.
Mir ging es eigentlich nur darum, dass bei einer etwaigen Forderung von - angenommen - 2.000 Euro einfach deutlich weniger Verhandlungsspielraum nach unten vorhanden ist. Ob die 25.000 Euro hier eine angemessene Forderung darstellen, müsste man anhand der Begründung bewerten. Diese liegt ja nicht vor.
die Ulmer bringen tatsächlich ihre Heimspielführung gegen Braunschweig in die Kabine