Es gibt jetzt erstmal keine Beugehaft, der Fall geht aber jetzt schon deutlich über den Fußball hinaus, denn Sozialpädagogen unterliegen einer Schweigepflicht nach § 203 StGB
Aber nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Nur Dritten gegenüber und auch gegenüber der Polizei.