Möglich, aber vom Training darfst ihn nicht ausschließen- da wird er dagegen klagen. Auch musst ihn mit Samthandschuhen anpacken- sonst kann er klagen.
Für das Mannschaftsgefüge ist es auch nicht gut. Ein „Gallenröhrling“ kann die gesamte Saison „vergiften“ in Gefahr bringen...
Man wird sich also genau überlegen müssen, inwieweit man auf die Forderungen des Arbeitnehmers eingeht. Andere Formalien (als die Höhe des Abfindungsbetrages) die für das Zustandekommen eines Abfindungsvertrages wesentlich wären sehe ich nicht.