SC Riessersee 2017/2018

  • Aus der Vergangenheit heraus bin ich jetzt eher der Kategorie "Bader ist nicht so mein Fall ..." zuzuordnen.

    In diesem Fall kommt mir das alles aber schon auch sehr dubios vor. Wenn ich jemand fristlos rauswerfe und dies mit solchen Verfehlungen wie oben angegeben begründe, dann muss ich doch bei einem Verhandlungstermin auch alles an belastbarem Material korrekt aufbereitet vorliegen haben.

    So 100%ig seriös wirkt mir dieser Herr Weisenburger leider nicht wirklich ...

    Mir kommts jedenfalls so vor, als hätte der Richter mit seinem Ausspruch die Kündigung weitgehend durchschaut.

  • Nun ja,

    das hier schnell Klarheit in die Sache kommt, bzw. eine Entscheidung und ein Abschluss stattfindet, war nicht zu erwarten.

    Aber da im dt. Rechtsalltag die Latte für einen obsiegenden Arbeitgeber recht hoch liegt, sehe ich da die Chancen auf einen Sieg des SCR recht bescheiden an.

    Klingt irgendwie nicht richtig voll überzeugend, was da vorgebracht wird von Weisenburgers Seite.

  • Aber selbst wenn Weissenburger verliert, ist beiden Seiten das Verhältnis so zerrüttet, daß eine Zusammenarbeit nicht mehr zumubar ist.

    Dann gibt es eine Abfindung und Basta!

  • Also vor allem dieser Satz:
    "Des weiteren habe er seinen geschäftlichen E-Mail-Account auch privat genutzt."

    Eine unglaubliche Verfehlung!
    Die Aussage des Richters "Je breiter die Palette, je dünner der Kündigungsgrund" gewinnt dadurch nur an Gewicht.

  • Also vor allem dieser Satz:
    "Des weiteren habe er seinen geschäftlichen E-Mail-Account auch privat genutzt."

    Eine unglaubliche Verfehlung!
    Die Aussage des Richters "Je breiter die Palette, je dünner der Kündigungsgrund" gewinnt dadurch nur an Gewicht.

    Absolut richtig, trotzdem kann das eine Vertragsverletzung sein. Is in manchen Branchen mit erhöhtem Datenschutz nicht unüblich ;)
    Diese Schrotflintentaktik zeigt wie unzufrieden UW mit ihm war. Ob genannte Gründe ausreichen muss eben der Richter klären.

  • " Des weiteren habe er seinen geschäftlichen E-Mail-Account auch privat genutzt ".

    Das sollte man unabhängig von dem Fall Bader nicht so leicht abtun. Das haben schon
    viele AN teuer bezahlt. Da gibt es bei vielen Firmen zwischenzeitlich genaue Bedingungen und
    Voraussetzung ob und wann und in welchem Umfang das erlaubt ist oder nicht.

  • " Des weiteren habe er seinen geschäftlichen E-Mail-Account auch privat genutzt ".

    Das sollte man unabhängig von dem Fall Bader nicht so leicht abtun. Das haben schon
    viele AN teuer bezahlt. Da gibt es bei vielen Firmen zwischenzeitlich genaue Bedingungen und
    Voraussetzung ob und wann und in welchem Umfang das erlaubt ist oder nicht.


    Trotzdem bleibt das für mich ein fadenscheiniger Vorwurf, der nur vorgeschoben scheint.
    Wenn ich der Richter wäre, dann würde das die Chancen des Arbeitgebers deutlich reduzieren.
    Wie vorher schon jemand geschrieben hat, ist der Arbeitgeber ohnehin in keiner guten Position. Ich habe eine zeitlang solche Prozesse AG gegen AN beobachtet und mich gewundert, dass der AN sogar gewonnen hat, wenn er sich alles andere als sehr gut präsentiert hat. Das zeigt, dass die Gerichte den "Kleinen" prinzipiell schützen. Was ich auch richtig finde, insbesondere wenn es gegen reiche Konzerne geht. Das ist hier zwar nicht der Fall, aber wie gesagt, der Emailvorwurf sollte Herrn Bader eher eine bessere Ausgangssituation verschaffen.

  • Aber selbst wenn Weissenburger verliert, ist beiden Seiten das Verhältnis so zerrüttet, daß eine Zusammenarbeit nicht mehr zumubar ist.

    Dann gibt es eine Abfindung und Basta!

    Es geht hier nicht wirklich um eine Wiedereinstellung als Gegenstand der Kündigungsschutzklage. Hier geht's nur um "schmerzmindernde Begleitumstände", sprich: Geld für den AN.

    Es ist im Kleinen in unserer heutigen Gesellschaft mit den Verträgen halt genauso wie im Großen. Wenn man nicht mehr will, dann sch*****t man auf Verträge (siehe Ablösesummen für Fussballspieler während der Vertragslaufzeit).

    Sowas droht jedem Angestellten auch, wenn ihn sein Chef nicht mehr sehen will. Egal wie lange man dabei war und wie verdient er sich gemacht hat. Immer nur eine Frage des Geldes.

  • " Des weiteren habe er seinen geschäftlichen E-Mail-Account auch privat genutzt ".

    Das sollte man unabhängig von dem Fall Bader nicht so leicht abtun. Das haben schon
    viele AN teuer bezahlt. Da gibt es bei vielen Firmen zwischenzeitlich genaue Bedingungen und
    Voraussetzung ob und wann und in welchem Umfang das erlaubt ist oder nicht.

    Klar, ich kann mir bei einem Eishockey-Verein aber nicht vorstellen, dass es da eine große IT-Richtlinie gibt, in der vorgegeben ist was man mit E-Mail, Telefon usw. alles machen darf. Und wenn es nicht geregelt ist, ...

  • Aber selbst wenn Weissenburger verliert, ist beiden Seiten das Verhältnis so zerrüttet, daß eine Zusammenarbeit nicht mehr zumubar ist.

    Dann gibt es eine Abfindung und Basta!

    Basta wäre da noch lange nicht. Glaubst du im Ernst, dass die Sponsoren dann ihr Engagement so fortsetzen? Dann kann es für UW richtig unangenehm werden. Die Nebengeräusche wird man so oder so noch lange hören.

  • Glaubst du im Ernst, dass die Sponsoren dann ihr Engagement so fortsetzen?

    Warum nicht? Ich glaube, hier haben einige eine abenteuerliche Vorstellung von Sponsoren. Weil die GmbH einen Arbeitsgerichtsprozess verliert, halten Sponsoren ihre Verträge nicht ein? :suspekt::seestars:

  • Klar, ich kann mir bei einem Eishockey-Verein aber nicht vorstellen, dass es da eine große IT-Richtlinie gibt, in der vorgegeben ist was man mit E-Mail, Telefon usw. alles machen darf. Und wenn es nicht geregelt ist, ...

    Richtig, noch dazu wenn es den geschäftsführenden Gesellschafter bzw. nur den Geschäftsführer betrifft. Der kann nämlich in der Regel die Richtlinie selber aufstellen. Wenn das tatsächlich mit aufgeführt ist, dann sucht man schon verzweifelt nach Gründen.

  • Warum nicht? Ich glaube, hier haben einige eine abenteuerliche Vorstellung von Sponsoren. Weil die GmbH einen Arbeitsgerichtsprozess verliert, halten Sponsoren ihre Verträge nicht ein? :suspekt::seestars:

    Was ist daran abenteuerlich? Verträge werden sicher eingehalten, aber auch diese laufen aus.

  • würde mich wundern, wenn hier nach dem ersten Urteil schon Schluss ist, da gibt keiner klein bei. Es sei denn Bader hat hier wirklich schwere Verfehlungen begangen und es gibt harte Beweise dafür.
    - Nur frage ich idann - sollte für die schweren Verfehlungen wirklich diese Beweise erbracht werden können - warum erfolgt dann keine Strafanzeige gegen Bader, also die "grosse schwere Keule", sondern man winkt nur mit dem erhobenen Zeigefinger. So sieht das eher danach aus, dass man mit einer Schrotflinte schießt und hofft, irgendetwas wird schon treffen.............

  • Vor allem, wenn man solche Vorwürfe erhebt, sollte man das auch beweisen können, und das kann Weisseburger offensichtlich nicht, denn er hat bei der Gerichtsverhandlung keine vorgelegt... ich mochte den Bader ja nie wirklich, aber das scheint weider eine Hexenjagd ohne Substanz zu sein ...

  • Das mit dem "je dünner der Kündigungsgrund" ist der entscheidende Satz. Das hört sich eher positiv für die Seite des Klägers an. Aber Weißenburger hat ja Geld für eine Abfindung.

  • Vor allem, wenn man solche Vorwürfe erhebt, sollte man das auch beweisen können, und das kann Weisseburger offensichtlich nicht, denn er hat bei der Gerichtsverhandlung keine vorgelegt... ich mochte den Bader ja nie wirklich, aber das scheint weider eine Hexenjagd ohne Substanz zu sein ...

    Aber so ist es nun mal im Arbeitsgerichtsprozess. Da werden vor und in der Güteverhandlung die Karten noch nicht offen auf den Tisch gelegt. Das heisst einfach noch gar nichts.

    Inhaltlich kann man auch nicht wirklich etwas sagen, zumal die "Gerichtsreporter" von den Lokalzeitungen meistens überhaupt keine Ahnung haben. Dienstlich abgerechnete Privatreisen könnten schon was sein, im weitesten Sinne" Haushaltsgeräte (hä?) geschäftlich abgerechnet, na ja, die Emails sind wohl nur Füllstoff. Abmahnungen sind anscheinend noch gar nicht thematisiert worden. Insgesamt läuft das wohl auf eine Einigung hinaus. Haben beide Seiten ja auch schon angedeutet.

    Ungewöhnlich finde ich übrigens, dass Herr Stolberg (war doch der Chef von Klostersee, oder?) überhaupt vor dem eigentlich unzuständigen Arbeitsgericht geklagt hat.

  • Ungewöhnlich finde ich übrigens, dass Herr Stolberg (war doch der Chef von Klostersee, oder?) überhaupt vor dem eigentlich unzuständigen Arbeitsgericht geklagt hat.

    Hat er ja damit begründet, dass es keine Ewigkeitsveranstaltung wird.

    Ich hatte es ja schon vor der Güteverhandlung geschrieben, dass hier keine Beweise offengelegt werden und es äußerst ungewöhnlich wäre, wenn hier schon eine Lösung gefunden wäre. Es wurde ja jetzt nur der weitere Verlauf festgelegt, weil es keine Einigung gab. Diese hätte es nur von Baders Seite geben können, indem er die Kündigung akzeptiert. Aber es wird sich wie immer auf eine Abfindung bzw. einen Vergleich hinaus gehen und es wird keiner Erfahren was wirklich Sache war.