Aus der Vergangenheit heraus bin ich jetzt eher der Kategorie "Bader ist nicht so mein Fall ..." zuzuordnen.
In diesem Fall kommt mir das alles aber schon auch sehr dubios vor. Wenn ich jemand fristlos rauswerfe und dies mit solchen Verfehlungen wie oben angegeben begründe, dann muss ich doch bei einem Verhandlungstermin auch alles an belastbarem Material korrekt aufbereitet vorliegen haben.
So 100%ig seriös wirkt mir dieser Herr Weisenburger leider nicht wirklich ...
Mir kommts jedenfalls so vor, als hätte der Richter mit seinem Ausspruch die Kündigung weitgehend durchschaut.