Dein Falsch ist falsch... Ein Dienstverhältnis kann z. B. wg.illoyalem Verhaltens gegenüber dem Alleingesellschafter außerordentlich gekündigt werden. Und eigentlich ist dein Falsch sogar noch falscher... Ausgesprochen werden kann sie jederzeit. Ob sie rechtens ist, ist eine andere Sache...
Mein falsch war schon richtig. Nicht harmonieren und illoyales Verhalten sind zwei unterschiedliche Dinge. Richtig ist, dass mein falsch falsch ist, wenn man, was falsch ist, es so versteht, dass man faktisch keine Kündigung aussprechen kann.
Das Gericht wird entscheiden müssen, ob es für den Gesellschafter objektiv nachvollziehbar unzumutbar ist, am Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer festzuhalten. Die Gründe hierfür muss der Kündigende darlegen und beweisen. Wird interessant, aber erst mal kommt ja die Güteverhandlung.