Was sollen das denn für Gründe sein? So viele Möglichkeiten gibt es da ja nicht. Entweder hat Herr Bader falsche Zahlen genannt oder bei bestimmten Dingen gelogen. Ansonsten wird es schwer eine fristlose Kündigung durch zu bekommen. Gruß Franky
SC Riessersee 2017/2018
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punkrockrebel -
18. März 2017 um 18:23 -
Geschlossen
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Ich las das er sich als erstes sein Geld genommen hat, was aber auch richtig ist da der Geschäftsführer einer GmbH sein Gehalt immer bekommen MUSS sonst muss automatisch Insolvenz angemeldet werden.
Damit meinte ich etwas anderes. Es ging wohl eher um die Höhe...
Was sollen das denn für Gründe sein? So viele Möglichkeiten gibt es da ja nicht. Entweder hat Herr Bader falsche Zahlen genannt oder bei bestimmten Dingen gelogen.
Vorsicht, Ironie: Oder er hat etwas aus den Geschäftsräumen entwendet.
Es gibt also weit mehr Möglichkeiten. Aber die von dir genannten Gründe halte ich schon auch für am wahrscheinlichsten.Irgendwann werden wir es auch erfahren. Jetzt warten wir erstmal den Termin vor dem Arbeitsgericht ab.
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Jetzt warten wir erstmal den Termin vor dem Arbeitsgericht ab.
Und der sollte möglichst zeitnah sein, damit einfach Ruhe einkehrt...
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Ich würde da nicht automatisch falsche Zahlen oder Lügen unterstellen. Beim einem GmbH-GF kann man eine außerordentliche Kündigung auch aussprechen, wenn es z. B. mit dem Gesellschafter absolut nicht harmoniert. Da braucht es nicht mal eine Abmahnung. Fairerweise sollte man das bei den Vermutungen auch mit berücksichtigen.
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Baader ist sicherlich kein einfacher Mensch und viele Leute ecken bei ihm an aber was er für den Verein geleistet hat ist einfach großartig vor solchen Leuten (dazu zähle ich auch Franz Steer vom SBR) ziehe ich meinen Hut...
Ich persönlich finde es auch sehr schade dass immer solche Gerüchte entstehen von Unterschlagung, gefälschten/beschönigten Zahlen usw. obwohl keiner weiß was vorgefallen ist....Baader kennt alle Sponsoren und verfügt über ein großartiges Netzwerk wünsche euch viel Glück und Erfolg kann mir aber nur sehr schwer vorstellen, dass Tim Regan und Weissenburger Baader 1 zu 1 ersetzen können (glücklicherweise hat Baader bereits einige Verträge mit neuen Spielern fixiert.....)
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Beim einem GmbH-GF kann man eine außerordentliche Kündigung auch aussprechen, wenn es z. B. mit dem Gesellschafter absolut nicht harmoniert.
Falsch.
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Falsch.
Wieso denn nicht Der Eigentümer kann Kündigen wem er will
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Wieso denn nicht Der Eigentümer kann Kündigen wem er will
Ja fristgerecht, aber nicht fristlos. Das ist hier der Punkt. Bader wurde fristlos kündigt.
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Daher müssen da schon schwerwiegende Gründe vorliegen und nicht, ich kann mit ihm nicht zusammen arbeiten. Gruß Franky
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Glaubt ihr echt, er bzw. seine Anwälte, die monatlich vermutlich mehr verdienen als die meisten hier im halben Jahr, wissen nicht wie sie das anstellen können und dürfen?
Das ist genauso, wie die Sache mit einem Betriebsrat. Jede Firma hat eigentlich keine Wahl ob sie einen haben oder nicht, trotzdem schaffen es auch große AGs seit Jahren, diesen zu verhindern. Wenn solche Leute etwas (nicht) wollen, dann finden sie auch Wege dazu. -
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Ja fristgerecht, aber nicht fristlos. Das ist hier der Punkt. Bader wurde fristlos kündigt.
Nicht richtig ,Chefe kann immer Kündigen wann er will ob es dann vor Gericht standhält und was an Kosten dazukommen ist ein anders Blatt
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Falsch.
Dein Falsch ist falsch... Ein Dienstverhältnis kann z. B. wg.illoyalem Verhaltens gegenüber dem Alleingesellschafter außerordentlich gekündigt werden. Und eigentlich ist dein Falsch sogar noch falscher... Ausgesprochen werden kann sie jederzeit. Ob sie rechtens ist, ist eine andere Sache...
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Einigen wir uns einfach darauf, das Bader fristlos gekündigt wurde?
Wie gesagt, ich glaube, ein Weisenburger, der in seiner Branche sehr erfolgreich arbeitet, wird Bader nicht fristlos kündigen, wenn diese nicht haltbar wäre. Und vor allem nicht, wenn vor 9 Monaten erst der Vertrag um 5 Jahre verlängert wurde. -
Nicht richtig ,Chefe kann immer Kündigen wann er will ob es dann vor Gericht standhält und was an Kosten dazukommen ist ein anders Blatt
Also natürlich kann ein Chef jeden Arbeitnehmer kündigen wann immer er möchte, aber es geht hier darum ob die fristlose Kündigung rechtlich korrekt ist. Und eine fristlose Kündigung (sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses) benötigt einen "wichtigen Grund" (§626, Abs. 1, BGB) um rechtens zu sein. Sonst ist sie also nicht wirksam.
Man sollte es nicht verwechslen mit einer "normalen" Kündigung, die der Chef natürlich zu jeder Zeit aussprechen kann, dabei aber die (gesetzlich, tariflich und vertraglich geregelten) Kündigungsfrist einhalten muss. -
Schon richtig... Aber man sollte einen Geschäftsführer auch nicht mit einem "normalen" Arbeitnehmer verwechseln. Alleine durch dessen Stellung gelten hier schon andere Maßstäbe. 626 geht ja noch weiter: "[...]die Fortsetzung [...] nicht zugemutet werden kann." Das kann alles mögliche sein und das wird ein Gericht eben klären müssen.
Mir ging es eigentlich auch nur darum, dass man nicht gleich übles vermuten sollte und ehrlich gesagt habe ich auch grundsätzlich ein Problem damit, wenn erst mal Böses (oder gar eine Straftat) vermutet wird, solange es noch weitere, "mildere" Möglichkeiten gibt. RB ist bestimmt nicht mein Freund (und das eine Aufeinandertreffen reicht ihm wahrscheinlich für Jahre... ), aber fair sollte man schon sein. Und eben auch berücksichtigen, dass es vielleicht mehr Ursachen gibt als die, die man sich selbst so vorstellen kann.
Ansonsten: ich schließe mich mal punkrockrebel an...
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andi1986 hat es schon richtig gesagt. Es müssen zwingende / wichtige Gründe sein. Da reicht ein, ich kann mit ihm nicht mehr zusammen arbeiten nicht aus. Das wäre ein Grund, den man nicht wirklich als Gericht nachprüfen kann. Das wäre wirklich Aussage gegen Aussage. Vielleicht war für Bader noch eine Zusammenarbeit möglich, aber in den Augen von Weisenburger nicht? Wie will man da als Außenstehender (das ist das Gericht) entscheiden? Das ist dann wieder so ein wischi waschi Paragraph.
Ich glaube, da ist schon mehr vorgefallen. Bei so einer Übernahme gibt es eine menge Zahlen und irgendwelche Zahlen stimmen wohl nicht. Gruß Franky
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"Mangelnde Zusammenarbeit" ist z. B. ein wichtiger, und gerichtlich anerkannter Grund. Was für dich wischi-waschi ist, muss es ja für Gesellschafter oder Richter nicht sein... Da sollte man auch andere Sichtweisen akzeptieren.
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Zwangsläufig wird die 1. Frage vom Gericht sein, warum können sie nicht mehr mit dem GF zusammen arbeiten. Warum regen sich dann viele Leute auf, dass einige Gesetze in manchen Bereichen nicht klar genug sind? Die Gesetzesgeber machen schon genug Fehler. Man muss nicht alles gleich richtig finden, wenn es immer so akzeptiert wird.
Dann erkläre mir mal, wie ein Gericht das feststellen soll, ob sie noch gut oder schlecht zusammen arbeiten können. Sie müssten ja in die Zukunft schauen, ob es noch funktionieren kann oder nicht.
Für mich ist das wischi waschi, da es eine Auslegegungssache sein wird. Wenn es keine handfesten Beweise gibt, dann wird der sympatischste von Beiden gewinnen bzw. meist zum Wohle des Arbeitnehmers. Gruß Franky
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...weil Gesetze nun eben nicht jeden erdenklichen Einzelfall abbilden können. Genau dafür gibt es z. B. Gerichte oder eben auch die konkurrierende Gesetzgebung. Ansonsten müsste man wirklich jede Konstellation bis ins kleinste im Gesetz niederschreiben und auch beständig den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen oder variable Umstände im Auge behalten und entsprechend reagieren. Und trotzdem käme es zu Streitigkeiten...
Gesetze geben in der Regel einen Rahmen vor, der im Alltag u. a. durch die Rechtsprechung ausgestaltet wird. Zum Beispiel durch die einzelfallbezogene Definition eines wichtigen Grundes.
Wie die das jetzt machen? Na, die werden sich in Ruhe die Argumente beider Seiten anhören. Irgendwelche Belege wird es mit Sicherheit geben, Gegenbelege auch. Falsche Zahlen? Kann ein Versehen sein... Wegen eines Versehens wird man in der Regel nicht gefeuert. Mit Sicherheit werden auch Auftreten und Äußerungen bewertet. Ein Richter wertet gerade bei schwer zu beurteilenden Fällen mit vielen unkonkreten Aspekten auch das Gesamtbild.
Mit Sicherheit braucht man keine falsche Zahlen belegen. Da reicht auch eine Anweisung, der nicht nachgekommen ist oder ein Termin der nicht wahrgenommen wurde. Oder eine Handlung, die Fakten schafft, bevor es zu einer (bereits angekündigten) Absprache kommt.
btt: Wie geht das jetzt eigentlich mit der Saisonvorbereitung weiter. So eine Geschichte ist gerade jetzt, wo Lizenzierung und Restverpflichtungen anstehen, bestimmt nicht förderlich.
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Stutzig macht mich persönlich, das die Kündigung unter Zahlung einer Abfindung angeboten wurde. Wenn ich mir total sicher bin, das eine fristlose Kündigung gerechtfertig ist (Grund erstmal egal) biete ich doch gar keine Abfindung an, ich werde den Mitarbeiter ja auch ohne los, da ein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt Wollte da jemand vielleicht einen Gerichtstermin wegen der Kündigung verhindern, weil er sich nicht gar so sicher ist, das die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist ? Und Bader würde doch nicht sofort vor Gericht ziehen, wenn er etwas ausgefressen haben sollte, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde .
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