Mal ne Frage an die Regelexperten, @Maus z.B.
Ein Spieler bekommt nach einer Matchstrafe (in der Oberliga) eine Sperre von sechs Spielen, davon werden zwei zur Bewährung ausgesetzt. Nun bekommt der Spieler x Spiele später eine Spieldauerstrafe. Muss er dann auch die zur Bewährung ausgesetzten Spiele noch absitzen? Oder müsste er das nur, wenn er eine weitere Matchstrafe erhält? Oder ist das vollkommen und er muss nur die zwei zur Bewährung ausgesetzten Spiele vorsichtig sein?