Bewährung nach Matchstrafe

  • Mal ne Frage an die Regelexperten, @Maus z.B. :)

    Ein Spieler bekommt nach einer Matchstrafe (in der Oberliga) eine Sperre von sechs Spielen, davon werden zwei zur Bewährung ausgesetzt. Nun bekommt der Spieler x Spiele später eine Spieldauerstrafe. Muss er dann auch die zur Bewährung ausgesetzten Spiele noch absitzen? Oder müsste er das nur, wenn er eine weitere Matchstrafe erhält? Oder ist das vollkommen und er muss nur die zwei zur Bewährung ausgesetzten Spiele vorsichtig sein?

  • Im Urteilsspruch steht meistens....

    die Bewährungszeit dauert xxx Spiele.
    etc..

    Der Einfachheit halber wird dies meistens in der Berichterstattung weggelassen.

  • Also die Spiele, die zur Bewährung ausgesetzt werden sind nicht der Bewährungszeitraum, sondern diese Spiele Sperre bekommt er oben drauf, wenn er sich im Bewährungszeitraum entsprechend etwas zu schulden kommen lässt.


    Ein Mitspieler von mir hat mal für eine Matchstrafe 3 Spiele Sperre und 1 Spiel auf Bewährung bekommen, der Bewährungszeit war damals knapp 1,5 Jahre.


    Ob zur Aufhebung der Bewährung eine weitere Matchstrafe im Bewährungszeitraum nötig ist oder eine Spieldauerdiszi reicht, dass weiß ich leider nicht, er hat sich damals auch nichts mehr Größeres zu Schulden kommen lassen.

  • Der Bewährungszeitraum dürfte in der Regel ein Jahr sein. Fraglich ist jetzt allerdings, was dazu führt, dass die Bewährung widerrufen wird bzw. die zur Bewährung ausgesetzten Spiele dann doch noch abgesessen werden müssen. Reicht da schon eine Spieldauerstrafe oder kommt das nur im Fall einer Matchstrafe zum Zug? Weder in den Durchführungsbestimmungen noch in der Spielordnung noch in der Schiedsgerichtsordnung habe ich dazu was passendes gefunden.