In den BEV-Bestimmungen stand aber auch, dass nur 1 transferkartenpflichtiger Spieler eingesetzt werden darf (siehe Eröffnungspost).
In Seniorenmannschaften, die sich am Spielbetrieb des BEV beteiligen, darf in Meisterschafts- und/oder Freundschaftsspielen nur ein transferkartenpflichtiger Spieler pro Mannschaft spielen. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind EU-Gemeinschaftsbürger und ihnen nach dem EU-Recht gleichgestellte Personen.
Transferkartenpflichtig sind demnach nur noch Nicht- EU-Spieler