Genau gesagt gehts darum.....
Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Zahlung verweigern, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft wurden, den eigentlichen Schuldner in die Pflicht zu nehmen. Gemeint ist der Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid, einen vollstreckbaren Titel bis zur Zwangsvollstreckung
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft gibt es so eine Möglichkeit nicht. Hier ist der Bürge sofort und unmittelbar in der Schuld. Der ursprüngliche Schuldner muss nicht einmal gemahnt werden.
Man könnte auch Formfehler daraus ableiten wenn man erste Version für einen Teil der Bürgschaft aus Bibi abgegeben hat, und nicht Form zwei.