Dummes Zeug und alberne Rechthaberei
1. natürlich sind ein befristeter und ein unbefristeter Vertrag nicht ein und dasselbe, schon was deren automatisches Ende angeht. Hat auch niemand anders behauptet
Gleichwohl spielt es keine Rolle im Hinblick darauf, dass selbstverständlich beide unter Berücksichtigung gesetzlicher Kündigunsfristen und/oder vertraglicher Vereinbarungen ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden können. Wie ich schon schrieb.
Nochmals (Fett markierte Bereich):
Genau diese Aussage ist schlicht falsch! Befristete Verträge haben von Haus aus keine gesetzliche Kündigungsfristen. Wenn eine solche vorhanden sein soll, muss dies explizit im Vertrag geregelt sein. Wenn nicht, dann gilt für beide Seiten rein die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen oder der Ablauf des Vertrages.