• Du solltest dir keine Sorgen darum machen was bei uns passiert, ihr habt doch wohl genug eigene Probleme in Essen

    Was genau hat die Situation in Essen mit seinem Bei-

    trag zu tun? Immer diese unsinnig konstruierten Zusam-

    menhänge

  • Also wenn die Kündigungsfrist "gesetztlich" ist, dann 30 Tage zur Mitte des Monats bzw. 1 Monat zum Monatsende.

    Bei einer abweichenden Kündigungsfrist werden es dann wohl 3 Monate zum Monatsende sein, und wenn er das dann frühzeitig gemacht hat, dann ist er bis Saisonbeginn auch aus dem Vertrag raus.

    Gibt es in Arbeitsverträgen nicht auch noch Sperrklauseln, beispielsweise für wechseln zur Konkurrenz :popcorn:

  • Egal wie es ausgeht, ein bitterer Beigeschmack bleibt und jeder andere Verein wird sich dreimal überlegen, ob er sich so einen "Wetterhahn" in den Verein holt. Freue mich schon darauf, die Preussen in Duisburg zu sehen.:thumbsup:

  • Davon habe ich gehört, aber sind die rechtlich haltbar?

    Rechtlich haltbar vermutlich nicht. Aber wer klagt schon gerne, ohne zu wissen, wie lange es dauert? Die Spieler gehen dann lieber kein Risiko ein. Wir hatten ja so einen "Streitfall" in der letzten Saison.

  • Hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab, hat das BAG auch schon Urteile gefällt.

    Wird vermutlich aber im Eishockey wohl nicht gemacht, da dies mit Kosten verbunden ist ( = Entschädigungszahlungen)

  • Ich glaube eher, dass man im Profisport nicht so einfach Verträge einfach durch Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen kann. Man stelle sich mal vor, ein Spieler oder Trainer im Fußball könnte das so einfach machen, weil er gerade ein deutlich besser dotiertes Angebot auf den Tisch bekommen hat.

    Wenn man da Verträge unterschrieben hat, laufen die bis zum Vertragsende. Oder beide Parteien einigen sich so.

  • Ich glaube eher, dass man im Profisport nicht so einfach Verträge einfach durch Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen kann. Man stelle sich mal vor, ein Spieler oder Trainer im Fußball könnte das so einfach machen, weil er gerade ein deutlich besser dotiertes Angebot auf den Tisch bekommen hat.

    Wenn man da Verträge unterschrieben hat, laufen die bis zum Vertragsende. Oder beide Parteien einigen sich so.

    Naja du darfst nicht verwechseln, die meisten Verträge sind ja über eine gewisse Dauer fixiert. Hier geht es aber um einen unbefristeten Vertrag. Das wäre ja schon starker tobak wenn den nur der Verein kündigen dürfte.

  • Hatte Egen echt einen unbefristeten Vertrag in Berlin? Das ist doch im Sport komplett unüblich, da es für einen Verein so richtig teuer werden könnte. Das Risiko für den Club ist doch immens, wenn man den Coach oder Sportdirektor doch mal loswerden will.

  • Ich frage mich ohnehin warum ein Verein einen Trainer wie Uli Egen holt...ist doch verbrannte Erde...

    Die Vereine und speziell ihr Vordenker wie Ralf Pape werden nie schlauer...

  • Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag unbefristet ist oder nicht. Auch für befristete gelten Kündigungsfristen und wenn keine längeren im Vertrag drinstehen, die gesetzlichen. Kürzere sind sittenwidrig.

    Ein Wettbewerbsverbot (also vereinfacht Verbot der Tätigkeit für Konkurrenten) ist völlig absurd, daran sind arbeitsrechtlich extrem hohe Hürden geknüpft, die alle gerissen werden

    Es bleibt dabei, relevant sind nur 2 Punkte

    1) hat Egen frist- und formgerecht gekündigt oder nicht ? Wenn ja, erledigt zu Gunsten von Egen, wenn nein, Entschädigung durch ihn (Arbeitnehmer)

    2.) steht im Falle von fristgerechter Kündigung im Vertrag was von ausgeschlossener Kündigung vor Vertragsbeginn oder nicht ? Wenn nein, erledigt zu Gunsten von Egen, wenn ja, Entschädigung durch ihn (Arbeitnehmer)

    So oder so wird Egen nicht für Berlin tätig werden, kein Arbeitsgericht in diesem Land kann einen zur Aufnahme einer Tätigkeit zwingen

    Axel hat aber Recht, es bleibt ein schaler Beigeschmack und ich frage mich angesichts der sehr überschaubaren "Erfolge" von Egen im Duisburger Eishockey , egal in welcher Funktion, ob das die Sache wert ist. Für mich eindeutig nein.

  • Ich frage mich ohnehin warum ein Verein einen Trainer wie Uli Egen holt...ist doch verbrannte Erde...

    Die Vereine und speziell ihr Vordenker wie Ralf Pape werden nie schlauer...

    Das sehe ich ähnlich aber Ralf Pape hat nunmal gesagt dass er keine Experimente startet und stattdessen auf seine alten Männerfreundschaften (Egen/Hegen/Aksen) setzt!

  • Pape gibt das Geld und trifft damit die Entscheidungen. Natürlich ist Hegen immer noch eine Pfeife als Trainer, für den Taktik ne tschechische Biersorte ist. Aber grundsätzlich ist man ja in Duisburg froh, dass es überhaupt in der OL weitergeht, da schluckt man jede Kröte.

    Egen wird ja nicht als Coach geholt, der wird für die Kaderzusammenstellung verantwortlich sein, denke ich.

  • Sorry, aber bevor gänzliches Halbwissen verbreitet wird.

    1. Es spielt sehr wohl eine Rolle ob ein Vertrag befristet ist oder nicht. Ein befristeter Vertrag kann in der Regel nur durch eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Nicht durch eine ordentliche gemäß Kündigungsfristen. Die kann nur erfolgen, wenn dies von beiden Parteien im Arbeitsvertrag explizit vereinbart wurde!

    2. Natürlich gibt es Verträge mit Wettbewerbsverbot (auch in Deutschland im Eishockey). Dies setzt zumeist bei Trennung von Seiten des Arbeitnehmers voraus, dass der AG einen großteil des Lohns (mind. 50%) über die Trennung hinaus weiter zahlt. (Bis zu 2 Jahre danach) Quasi als Entschädigung für den AN, dass er seinen "gelernten" Beruf vorübergehend nicht ausüben kann.

    3. Auch kürzere Kündigungsfristen sind natürlich möglich. Probezeitkündigungen erfolgen zumeist von 2 Wochen. Darüber hinaus hast du recht.

    Daher ist es müßig, darüber zu diskutieren wie und was, wenn man nicht genau weiß, was vertraglich vereinbart worden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Matts (29. Mai 2019 um 14:55)

  • Sorry, aber bevor gänzliches Halbwissen verbreitet wird.

    1. Es spielt sehr wohl eine Rolle ob ein Vertrag befristet ist oder nicht. Ein befristeter Vertrag kann in der Regel nur durch eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Nicht durch eine ordentliche gemäß Kündigungsfristen. Die kann nur erfolgen, wenn dies von beiden Parteien im Arbeitsvertrag explizit vereinbart wurde!

    2. Natürlich gibt es Verträge mit Wettbewerbsverbot (auch in Deutschland im Eishockey). Dies setzt zumeist bei Trennung von Seiten des Arbeitnehmers voraus, dass der AG einen großteil des Lohns (mind. 50%) über die Trennung hinaus weiter zahlt. (Bis zu 2 Jahre danach) Quasi als Entschädigung für den AN, dass er seinen "gelernten" Beruf vorübergehend nicht ausüben kann.

    3. Auch kürzere Kündigungsfristen sind natürlich möglich. Probezeitkündigungen erfolgen zumeist von 2 Wochen. Darüber hinaus hast du recht.

    Daher ist es müßig, darüber zu diskutieren wie und was, wenn man nicht genau weiß, was vertraglich vereinbart worden ist.

    Dummes Zeug und alberne Rechthaberei

    1. natürlich sind ein befristeter und ein unbefristeter Vertrag nicht ein und dasselbe, schon was deren automatisches Ende angeht. Hat auch niemand anders behauptet

    Gleichwohl spielt es keine Rolle im Hinblick darauf, dass selbstverständlich beide unter Berücksichtigung gesetzlicher Kündigunsfristen und/oder vertraglicher Vereinbarungen ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden können. Wie ich schon schrieb.

    2. es ist vollkommen absurd zu vermuten, dass Egen nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses in seinem Beruf unter ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot fallen könnte. Völlig ausgeschlossen, wenn man sich Wortlaut des Arbeiitsrechts und der BAG Rechtsprechung ansieht die in besonderen Fällen das Unterlassen von jeglichem Wettbewerb gegen den Arbeitgeber, damit dieser nicht durch seinen Arbeitnehmer „als Konkurrent“ wirtschaftliche Einbußen erleidet. Gemeint ist z.B. die Übernahme von Kunden , Mandanten aus der bisherigen Tätigkeit usw.

    3. es ist wohl evident, dass mit kürzeren Kündigunsgfristen nicht "Probezeitkündigungen" gemeint waren . Ganz abgeshen davon sind auch diese -wie schon von mir postuliert- gesetzlich geregelt. Und kürzere -Simsalabim- sind auch hier nicht zulässig. Last not least können diese ohnehin erst nach Dientsntritt ausgesprochen werden. Der Verweis darauf ist alos Nonsens

    Fassen wir also noch mal zusammen, was ganz sicher ist: natürlich kann Egen kündigen und für einen anderen Club tätig werden. Einzige Frage wird sein, ob er dafür entschädigungspflichtig wird oder nicht.