Da kennst sich aber einer aus...
Ok, dann mal bitte mit Argument! Ich fang mal an : Innerhalb der ersten 6 Monate einer Beschäftigung gilt ja noch nicht mal das Kündigungsschutzgesetz, weil diese Zeit als sogenannte "Wartezeit" gilt. Welche Handhabe und Argumente hat der AN (Spieler) also, um eine Abfindung auszuhandeln? Das deutsche Recht sieht zumindest nach solch kurzer Beschäftigungsdauer keine vor...
Also falls ihr es noch nicht wusstet: Wenn ihr irgendwo neu zu Arbeiten anfangt, seid ihr die ersten 6 Monate mehr oder weniger vogelfrei, auch ohne Probezeit...
Was ich damit sagen will: Man kann nicht immer automatisch davon ausgehen, dass bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag generell Geld fließt...
Edit: Ein Aufhebungsvertrag wird hier halt vermutlich gemacht, damit man den Spieler nicht 4 Wochen weiter zahlen muss (gesetzliche Kündigungsfrist). Auch wird man da so Dinge wie Kosten für Heimreise, Rückgabe von Vereinseigentum etc regeln. Alles in allem dürften aber die Kosten für den Verein bei dieser Beschäftigungsdauer überschaubar bleiben. Nach den 6 Monaten wird's ungleich teurer...