EV Regensburg 2016/17

  • Da kennst sich aber einer aus... :D

    Ok, dann mal bitte mit Argument! Ich fang mal an :D : Innerhalb der ersten 6 Monate einer Beschäftigung gilt ja noch nicht mal das Kündigungsschutzgesetz, weil diese Zeit als sogenannte "Wartezeit" gilt. Welche Handhabe und Argumente hat der AN (Spieler) also, um eine Abfindung auszuhandeln? Das deutsche Recht sieht zumindest nach solch kurzer Beschäftigungsdauer keine vor... ;)
    Also falls ihr es noch nicht wusstet: Wenn ihr irgendwo neu zu Arbeiten anfangt, seid ihr die ersten 6 Monate mehr oder weniger vogelfrei, auch ohne Probezeit... ;)
    Was ich damit sagen will: Man kann nicht immer automatisch davon ausgehen, dass bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag generell Geld fließt... ;)

    Edit: Ein Aufhebungsvertrag wird hier halt vermutlich gemacht, damit man den Spieler nicht 4 Wochen weiter zahlen muss (gesetzliche Kündigungsfrist). Auch wird man da so Dinge wie Kosten für Heimreise, Rückgabe von Vereinseigentum etc regeln. Alles in allem dürften aber die Kosten für den Verein bei dieser Beschäftigungsdauer überschaubar bleiben. Nach den 6 Monaten wird's ungleich teurer...

    2 Mal editiert, zuletzt von true-blue (15. September 2016 um 17:36)

  • Dein Problem fängt schon an bei "normalen Arbeitsvertrag" und darauf baut sich alles andere auf.
    Nachdem es im Eishockey fast nirgends Arbeitsverträge wie du sie meinst gibt, kannst du zwar dazu viel daherplappern aber es trifft eben nicht zu.

  • Dein Problem fängt schon an bei "normalen Arbeitsvertrag" und darauf baut sich alles andere auf.
    Nachdem es im Eishockey fast nirgends Arbeitsverträge wie du sie meinst gibt, kannst du zwar dazu viel daherplappern aber es trifft eben nicht zu.

    Ja was trifft denn dann zu? Mit anderen Arbeitsverträgen unterliegt man trotzdem dem deutschen Arbeitsrecht. Auch bei einem befristeten Vertrag auf 1 Jahr greift der Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten nicht. Wieso ist das bitte "daherplappern"? Oder meinst du, für Arbeitsverträge im Eishockey gilt anderes Recht?
    Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem ist? Ich sag nur, dass man Spieler nach so kurzer Zeit "günstiger" wieder los wird als mancher denkt...

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit der Laufzeit des Vertrages und kann von keiner Seite ordentlich gekündigt werden - es sei denn es ist vertraglich vereinbart.

    Und da niemand von uns den Vertrag kennt,weiß niemand wie es in diesem Fall rechtlich aussieht.

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit der Laufzeit des Vertrages und kann von keiner Seite ordentlich gekündigt werden - es sei denn es ist vertraglich vereinbart.

    Nein, es ist genau anders rum. Selbstverständlich können auch befristete Arbeitsverträge von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gekündigt werden (ein AN hat gesetzlich immer das Recht innerhalb der Kündigungsfristen zu kündigen). Es sei denn, die ordentliche Kündigung ist vertraglich vereinbart ausgeschlossen. Dann kann dies aber nur beidseitig gelten, oder evtl. auch einseitig für den Arbeitgeber. Aber welcher Arbeitgeber schliesst schon einen Vertrag ab, der für ihn nachteilig ist?


    Und da niemand von uns den Vertrag kennt,weiß niemand wie es in diesem Fall rechtlich aussieht.

    Richtig. Details kennt keiner. Ich wollte nur aufzeigen, dass der AG nicht immer automatisch zahlen muss, wenn er einen AN kündigt.

  • Was soll diese Diskussion, ohne Vertragsinhalt und Vertragsart zu kennen, bringen.

    Ich bin mir sicher, daß die Verantwortlichen das geringere "Übel" gewählt haben.

    Von daher zählt einzig und allein das der neue Konti uns weiterbringt, die Mannschaft auch heuer wieder die Zuschauer ins Stadion lockt und so weit wie möglich kommt.

  • @True blue: woher hast du dieses "Wissen"?

    Ich zitiere:

    § 15 TzBfG - Abs.3:

    (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

  • @true-blue

    Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber wenn man mal bei Google "befristete Arbeitsverträge Kündigung" eingibt, erscheint auf jeder Seite, die ich jetzt angeklickt habe, die Antwort von @Preussenpower als die Richtige.

    Eine vorzeitige Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist ohne speziell vereinbarte Klausel ist nicht möglich.

  • Guten Tag

    Es kostet den Verein Geld, wenn er den Spieler vorzeitig loshaben will
    sowas nennt man sich gütlich einigen

    Also was diskutiert man hier eigentlich?

    Gruß aus La

  • @true-blue

    Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber wenn man mal bei Google "befristete Arbeitsverträge Kündigung" eingibt, erscheint auf jeder Seite, die ich jetzt angeklickt habe, die Antwort von @Preussenpower als die Richtige.

    Eine vorzeitige Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist ohne speziell vereinbarte Klausel ist nicht möglich.

    Natürlich ist eine vorzeitige Kündigung möglich !

    Stell dir vor einer klaut................Fristlose Kündigung !!!

  • @#61 Zange

    Jetzt mach's nicht noch komplizierter. ;)

    Man muss zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlich Kündigung unterscheiden. Eine außerordentliche Kündigung wie z. B. nach Deinem beschriebenen Diebstahl ist immer möglich, eine ordentliche nur mit extra Klausel.

  • Diese Kündigung wird den Verein nicht in eine finanzielle Schieflage bringen. Wenn dem so wäre, dann wäre Weiden in den letzten Jahren drei Mal insolvent gewesen....

    chris

  • Diese Kündigung wird den Verein nicht in eine finanzielle Schieflage bringen. Wenn dem so wäre, dann wäre Weiden in den letzten Jahren drei Mal insolvent gewesen....

    chris

    Moment, da waren auch Try-Outs dabei bzw. saß der 3. AL auf der Tribüne.... jetzt bitte nicht auch noch den EVW verwurschten ;) .

    Ihr werdet einen guten Ersatz finden, da bin ich mir sicher.

  • @True blue: woher hast du dieses "Wissen"?

    Ich zitiere:

    § 15 TzBfG - Abs.3:

    (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

    Gut, wenn er einen befristeten Vertrag hatte, dann hoffe ich, dass der Arbeitgeber die Verträge zu seinen Gunsten ausformuliert. § 15 TzBfG verbietet dies ja nicht.

    Aber irgendwie kommen wir mit juristischen Spitzfindigkeiten vom Thema ab. Meine Aussage war, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass hier im vorliegenden Fall eine hohe Abfindung zu zahlen ist und ich habe versucht zu erklären, warum ich so denke. Dagegen stehen Aussagen wie "im Eishockey ist alles anders..."
    Aber ist ja auch egal, Regensburg ist juristisch bestimmt gut beraten und sie werden ihre Arbeitsverträge auch dementsprechend ausgestalten... :D

  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht wieso ausgerechnet hier so ein riesen Thema draus wird. Ist ja nicht der erste Spieler der relativ früh vor die Tür gesetzt wird...

    Wenn alles normal verläuft ist das Kapitel Stuart in den nächsten Tagen Geschichte. Beide verfolgen ja ihre Ziele. Stuart will Geld verdienen und auch Eishockey spielen (Selten sitzt so einer seinen Vertrag aus) und der Verein will ihn los haben. Man wird sich irgendwo in der Mitte treffen und gut ist.

    chris

  • Diese Kündigung wird den Verein nicht in eine finanzielle Schieflage bringen. Wenn dem so wäre, dann wäre Weiden in den letzten Jahren drei Mal insolvent gewesen....

    chris

    Mei is des schön, dass diesmal nicht der EVL gebasht wird, der auch in der Vorbereitung z.T. mit 3 ALs angetreten ist :respekt:

    Und wenn ihr genau wissen wollt, wie das wo mit den Verträgen läuft, dann sucht euch einen kompetenten Ansprechpartner (soll ja ne Menge Anwälte geben, gegeben haben - Grüße an Herrn Trippke :D - ) der das euch erklärt. ^^

  • Und wenn ihr genau wissen wollt, wie das wo mit den Verträgen läuft, dann sucht euch einen kompetenten Ansprechpartner (soll ja ne Menge Anwälte geben, gegeben haben - Grüße an Herrn Trippke - ) der das euch erklärt.

    Das lustige an dem Schmarrn ist ja, das kein Regensburger da was erklärt braucht.

    Ganz einfache Rechnung, Stuart hätte uns 500 Zuschauer pro Spiel aus der Halle gespielt. Fakt, Ende.

    Wir hatten mit solchen Kontis einen Schnitt von 1500 /1600 und uns durch tolle AL in den letzten beiden Jahren jeweils ins Halbfinale gespielt und den Schnitt auf 3000 gesteigert. Enorm.

    Da ist gewaltig Luft nach unten, die in der Vorbereitung absehbar war. Ich hoffe man kann da jetzt noch die Kurve zum gewohnt Guten kriegen.

    Gibt es für Arbeitsrecht nicht bessere Foren? Hier langweilt das irgendwie. Hier handelt es sich nämlich, um eine sportliche und betriebswirtschaftlich, nachvollziehbare Entscheidung.

    Einmal editiert, zuletzt von Duck (16. September 2016 um 00:02)

  • Gut, wenn er einen befristeten Vertrag hatte, dann hoffe ich, dass der Arbeitgeber die Verträge zu seinen Gunsten ausformuliert. § 15 TzBfG verbietet dies ja nicht.
    Aber irgendwie kommen wir mit juristischen Spitzfindigkeiten vom Thema ab. Meine Aussage war, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass hier im vorliegenden Fall eine hohe Abfindung zu zahlen ist und ich habe versucht zu erklären, warum ich so denke. Dagegen stehen Aussagen wie "im Eishockey ist alles anders..."
    Aber ist ja auch egal, Regensburg ist juristisch bestimmt gut beraten und sie werden ihre Arbeitsverträge auch dementsprechend ausgestalten... :D

    Ich verweise immer noch auf Beitrag No 354.
    Und damit sollte es gut sein, da man in Deutschland nun mal eine Gestaltungsfreiheit bei Verträgen hat. Über 1000 mögliche Klauseln zu philosophieren bringt uns keinen cm näher an die Wahrheit.