Das Gesetz unterscheidet hier nicht. Auch befristete Verträge können vorzeitig gekündigt werden, wenn man nicht z.b. eine Kündigung erst ab Zeitpunkt x erlaubt (Mindestvertragslaufzeit)
Nur um das nachfolgend zitierte ging es, weil ja die Standard Kündigungsfristen (also sofern nicht anderweitig vereinbart) aufgeführt wurden Natürlich kann auch ein befristeter Vertrag Klauseln zu Kündigung enthalten, aber dann ist es eben nicht mehr der Standard. Es geht auch eine außerordentliche Kündigung, aber dafür muß dann halt auch ein Grund vorliegen.
ZitatEine ordentliche Kündigung ist für befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie kann in Ausnahmefällen aber trotzdem ausgesprochen werden.