EV Landshut 2015 / 16

  • Einen Zwei-Jahres-Vertrag fristgerecht kündigen?

    Wie geht das? Der läuft nach zwei Jahren sowieso aus und ich glaube nicht dass man einen solchen Zeitvertrag vorzeitig ohne Abfindung (Auszahlung) kündigen kann.

    Aber vielleicht ist ja ein Arbeitsrechtexperte hier und kann das aufklären. Ich war zumindest bis jetzt der Meinung das wäre das Problem bei den Verträgen. Betrifft ja auch die Spielerberträge (z.B. Jarrett) ebenso. Die kann man ja auch nicht fristgerecht zum Saisonende kündigen.

    Oder sehe ich das falsch?

  • Ich bin da auch kein Experte. Aber, wie ich schon schrieb, in der Regel gelten Kündigungsfristen von 2-3 Monaten. Ob das Arbeitsverträge auf Zeit oder unbefristet sind ist in dem Fall doch egal. Es kommt eben drauf an was im entsprechenden Vertrag steht. Irgendwie kann ich es mir nicht vorstellen, dass weder von Arbeitnehmer noch von Arbeitgeber eine vorzeitige Kündigung des Vertrages geregelt ist. Weder die eine noch die andere Seite würde doch so einen Vertrag unterschreiben.

    chris

  • Ich bin da auch kein Experte. Aber, wie ich schon schrieb, in der Regel gelten Kündigungsfristen von 2-3 Monaten. Ob das Arbeitsverträge auf Zeit oder unbefristet sind ist in dem Fall doch egal. Es kommt eben drauf an was im entsprechenden Vertrag steht. Irgendwie kann ich es mir nicht vorstellen, dass weder von Arbeitnehmer noch von Arbeitgeber eine vorzeitige Kündigung des Vertrages geregelt ist. Weder die eine noch die andere Seite würde doch so einen Vertrag unterschreiben.

    chris

    Befristete Verträge können nicht einseitig gekündigt werden! Dazu verweise ich auf den Fall Krinner letzte Saison. Deswegen kam er ja beim SCR nicht raus, weil Bader die Kündigung nicht akzeptierte. Ist halt ein Schutz und gewissermaßen Hürde für beide Seiten.

  • guten Tag

    Achgeh @ForsbergNo21, wie kannst jetzt das Beispiel bringen ;)
    Übrigens hier mal was dazu:

    • Ein befristeter Arbeitsvertrag hat dagegen von vornherein nur eine bestimmte Dauer - deshalb wird er ja auch Zeitvertrag genannt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch an dem im Vertrag festgelegten Termin, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Solche Verträge benötigen also nicht unbedingt eine Kündigungsregelung. Wenn sie keine solche Regel enthalten, können sie allerdings auch nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden.

    Mit anderen Worten: Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Zeitvertrag schon vor dessen Ablauf kündigen wollen, haben sie Pech - es sei denn, es gibt eine spezielle Vertragsklausel im Vertrag, die genau diese Möglichkeit vorsieht. Ansonsten kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsklausel nicht gekündigt werden, bis er von selbst ausläuft. Das steht ausdrücklich in § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).


    Gruß aus La

  • Ist der Baumgartner wirklich so schlecht geworden? Ich habe ihn als einen unserer besten Verteidiger in der Saison 2013/14 gesehen und fand es damals sehr schade, dass er weggegangen ist.