das Ding heißt Bankbürgschaft, weil die Bank demjenigen der diese Bürgschaft haben will bescheinigt, dass er für den gebürgten Betrag kreditwürdig ist bzw dass sie ihm diesen Kredit einräumt, wenn die Bürgschaft gezogen wird. Nicht die Bank bürgt, sondern eigentlich derjenige, der diese Bürgschaft bei der Bank beantragt - der muss der Bank im Auszahlungsfall nämlich diesen Kredit dann abzahlen. Die Lizenz an sich ist der Bank doch völlig egal, sie hält sich an die Sicherheiten auf Grund derer sie dem Antragsteller die Bürgschaft (eigentlich also den Kredit) eingeräumt hat.
Für die Bank ist diese Bürgschaft also praktisch wie die Einräumung eines Kredits und dafür erwartet sie vom jeweiligen Bürgen Sicherheiten (muss sie sogar per Gesetz). Und für diese Garantie, dass der gebürgte Betrag im Bürgschaftsfall dann von der Bank ausbezahlt wird, verlangt diese dann die Avalprovision + noch zusätzliche Gebühren
Beispiel:
https://www.ksn-northeim.de/firmenkunden/k…Fkonditionen%2F
Ob die Bank eine Eishockeyspielbetriebs GmbH (man achte auch auf die Höhe des Stammkapitals der betreffenden GmbH) für so kreditwürdig hält, dass sie ihr - zusätzlich zu den vielleicht schon geduldeten Miesen auf dem Geschäftskonto - einen Kredit von 800000 Euro einräumt?? Also wird schon jemand nötig sein, der bei der Bank für den Klub diese Bürgschaft beantragt (evtl einer oder mehrere Gesellschafter, Mäzene oder sonstige Eishockeyverrückte) und der Bank dafür mit seinem Vermögen gerade steht - vermutlich zusätzlich zu den Beträgen die dieser schon ohnehin für Eishockey bereit stellt.
Solche Leute muss man allerdings dafür auch finden, was sicher nicht ganz so einfach ist.
Ob die Bank die Lizenz für die DEL als gültige Scherheit für einen Kredit anerkennen darf weiß ich allerdings nicht - müsste man mal eine Bank fragen - aber was ist beispielsweise, wenn im Pleitefall niemend diese Lizenz für 800000 Euro kaufen will? Oder garantiert dann die DEL die Auszahlung dieses Betrags?
Auf jeden Fall fallen dann aber für den Antragsteller dieser Bürgschaft Kreditzinsen und Rükckzahlungsraten an - die vermutlich höher als die Avalprovision liegen (Zinsen können ja in absehbarer Zeiot auch wieder steigen).
Ich kann da schon verstehen, dass es für die Klubs nicht ganz so einfach ist diese geforderte Bankbürgschaft der DEL vorzulegen. Genauso wie ich die DEL verstehen kann, dass sie diese Bürgschaft im Vorfeld fordert um im Aufstiegsfalls das Rumgeeiere um die Lizenzgebühr zu vermeiden.