Ja, wäre eine generelle Formulierung, die jeder verwenden könnte. Damit ist aber die Frage eher ausweichend beantwortet: Würde ein R.B. diese Formulierung verwenden?
Falls ja und da ich ihn erlebt habe, würde ich mal schätzen, dieser Betrag "XY" beträgt höchstens 28 Euro.
Bevor es aber weiter juristische Winkelzüge oder ähnliches gibt (und ich kann auch verstehen, dass man als SCR-Fan den Czechschen Argumenten nur zu gerne folgen möchte)... Einfach abwarten... Dass es weder Urteil noch Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt gibt, ist eigentlich null interpretierbar. Vielleicht ist eine Seite unzufrieden, höchstwahrscheinlich sind es beide und sollte es einen Vergleich geben, wird BHV weniger bekommen als gefordert und der GAP mehr zahlen müssen als gewünscht. Und trotzdem werden es beide als Erfolg verbuchen.
Das einzige was mich ein wenig ärgert: Die Zeche zahlen natürlich die Fans und wohl auch einige Beschäftigte, denen nun ein paar Lohnstunden flöten gehen. Aber das sind halt die "Kleinigkeiten", die Gerichte kaum interessieren. Den Verursacher wohl auch nicht...