SC Riessersee 2015/16

  • Am besten ist, dass alle Gerichte nun mögliche Termine bei der DEL und DEL2 anfragen und reservieren.. Falls sich dadurch wichtige Verhandlungen wie der NSU-Prozess um Jahre verschieben.. who cares.. Hauptsache es findet an diesem Tag kein Eishockeyspiel statt!

  • Doppelt abgerechnet? Ich denke nicht. Denn die Halle war schon komplett vorbereitet für das Spiel, das gesamte Personal war da und damit sind sicherlich auch alle Kosten (Hallenmiete, Security etc.) fällig geworden. Diese Kosten werden natürlich normalerweise durch die Einnahmen abgedeckt, aber die sind entfallen. Somit mussten die Pinguins die Kosten tragen und hatten keine Einnahmen. Das ist doppeltes Minus und kann somit auch berechnet werden.

  • Doppelt abgerechnet? Ich denke nicht. Denn die Halle war schon komplett vorbereitet für das Spiel, das gesamte Personal war da und damit sind sicherlich auch alle Kosten (Hallenmiete, Security etc.) fällig geworden. Diese Kosten werden natürlich normalerweise durch die Einnahmen abgedeckt, aber die sind entfallen. Somit mussten die Pinguins die Kosten tragen und hatten keine Einnahmen. Das ist doppeltes Minus und kann somit auch berechnet werden.

    Wenn du den Aufwand schon komplett drin hast, kannst du eben nicht die "entgangenen Einnahmen + Aufwand = Gesamtschaden" rechnen. In den Einnahmen ist nämlich auch der Aufwand enthalten.
    Die richtige Rechnung müsste meines Erachtens nach "entgangener Gewinn + Aufwand = Gesamtschaden" sein.
    Gewinn und Einnahmen sind nämlich ein himmelweiter Unterschied.

    Einmal editiert, zuletzt von bunkface (25. November 2015 um 14:43)

  • Und wenn es stimmt, dass Belege fehlen und der Schaden teilweise doppelt berechnet wird, dann müsste sich ja wohl Bremerhaven erst mal an die eigene Nase fassen. Wenn einem das ganze wirklich wichtig ist, dann berechnet man seinen Schaden korrekt und legt dafür auch Belege vor.

    Von dem Pferd kannste runterkommen, denn die Hütte war ausverkauft. Ein Beleg dafür gibt es sicherlich mit der Online-Reservierung durch unsere Hallenbelegung zum Zeitpunkt von sagen wir mal 2 Std. vor Spielbeginn. Abzüglich natürlich eines gewissen Gästekontingents, welches man aber ansonsten vor Spielbeginn noch frei verkaufen hätte können. Man wird also den Sachstand auch nachweisen können, bzw. schon getan haben, denn neu ist die Geschichte ja nicht.

    Auch über den Gerichtsstand mag ich mich nicht drüber aufregen, es ist nun mal so.

    Was mich tatsächlich daran stört ist,

    1. dass es so lange dauert, wir reden von einem Spieltag aus Januar 2015, und
    2. das man sich partout nicht einigen MÖCHTE und daher ein Gericht entscheiden soll.

    Sei es wie es sei, ich hoffe, das bald Vollzug gemeldet wird. ||

  • Am besten ist, dass alle Gerichte nun mögliche Termine bei der DEL und DEL2 anfragen und reservieren.. Falls sich dadurch wichtige Verhandlungen wie der NSU-Prozess um Jahre verschieben.. who cares.. Hauptsache es findet an diesem Tag kein Eishockeyspiel statt!

    Die besagte Verhandlung hat lt. EHN vor dem DEB-Schiedsgericht stattgefunden! Und die sollten sowas durchaus berücksichtigen können.

    @MatDaCilla: Entfernung vom Spielort Bremerhavens zu München: ca. 91km, Entfernung vom Spielort Garmischs zu München: ca. 567km. Merkst du jetzt was ich vorhin meinte? (GAP - WW sind ca. 655km)

  • Stimmt wohl, Gewinn und Aufwand... habe mich etwas verwirren lassen... lag wohl daran, dass die ganzen Tickets zurückgezahlt wurden... ;)^^
    Aber Belege wird es definitiv geben, davon gehe ich aus. Also warten wir es ab...

  • Und wenn es stimmt, dass Belege fehlen und der Schaden teilweise doppelt berechnet wird, dann müsste sich ja wohl Bremerhaven erst mal an die eigene Nase fassen. Wenn einem das ganze wirklich wichtig ist, dann berechnet man seinen Schaden korrekt und legt dafür auch Belege vor. Man stelle sich nur vor, Bader hätte unbelegte Forderungen aufgestellt und einen Schaden hochgejubelt...


    *ähm* Dass Belege fehlen oder doppelt berechnet wurde, ist eine Aussage der Garmischer Anwälte. Kein Fakt oder gar richterliche Entscheidung. Ist legitim, das anzuzweifeln, aber rein objektiv würde ich das mit "an die eigene Nase" fassen erst mal nicht übernehmen.

    edit:


    Zitat von Libor

    Im übrigen sollen die sich einigen (sprich jeder ein bisschen nachgeben) und persönliche Dinge beiseite lassen. Dafür müssen beide Seiten Profi genug sein.

    Ja, absolut... Fragt sich nur, wie weit man nachgeben muss. Nur mal so in den Raum gestellt: Da sind eine Menge Sponsoren, die für ihr Geld 1/26 weniger Leistung bekommen haben. Ich bezweifle, dass die 58.000 das neben dem anderen Kram abdecken können. Man hätte sicher auch richtig in die Vollen gehen können und das wäre mit Sicherheit leicht zu belegen... Ich weiß nicht, ob dieses aggressive Anzweifeln nicht vielleicht ein Eigentor werden könnte...

    Tja, und persönliches zurückstellen... Dass das mit den Fanbeauftragten-Karten beim SCR nach Nasenprinzip gehandhabt wird, ist zu verschmerzen... Aber was da mit wichtigen Geldgebern des Clubs passierte... *ouhauerha*

    Einmal editiert, zuletzt von bcco1 (25. November 2015 um 14:09)

  • offensichltich wurden die leicht zu belegenden Fakten aber ja nicht belegt.. ich gehe davon aus, das es dann ja eine Entscheidung gegeben hätte...

    Dass Gerichten in solchen Sachen ein Vergleich lieber wäre, ist aber auch ein Gedanke, den man berücksichtigen sollte...

  • Dass Gerichten in solchen Sachen ein Vergleich lieber wäre, ist aber auch ein Gedanke, den man berücksichtigen sollte...

    Ich gehe davon aus, dass die im Bericht kolportierten 58.000 Euronen eher schon wohlwollend in Richtung Garmisch gerechnet wurden... :/ Es könnte eigentlich mehr sein, aber warten wir einer richterlichen Vergleichssumme ab.

  • Nix schlimmes, nur nerviges... Ich umschreibe es mal: Die Einreise nach Nordkorea wäre einfacher... Als ich von dem Procedere mit Voranmeldung und Überprüfung hörte, war ich schon erstaunt. Kannte ich bisher so nicht aus der Liga.

  • Dass Gerichten in solchen Sachen ein Vergleich lieber wäre, ist aber auch ein Gedanke, den man berücksichtigen sollte...

    ja aber warum sollte R.B. einem Vergleich zustimmen, wenn seiner Meinung nach die Kosten nicht der Wirklichkeit entsprechen und diese nicht stichhaltig belegt sind ? ..

  • Lassen wir mal die Formalien (ausreichende Belege, korrekte Berechnung) mal außen vor, so könnte ich mir vorstellen, dass noch ein anderer Punkt zum Tragen kommt, nämlich die Schadensminderungspflicht durch den Geschädigten, die im BGB, § 254 Abs. 2, geregelt ist. Danach obliegt es dem Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Und da ist halt jetzt die Frage, inwiefern dieser Verpflichtung nach Auffassung des Gerichtes durch die Ablehnung einer Verschiebung auf eine spätere Uhrzeit und die Absage ohne Nachholtermin nachgekommen wurde oder eben nicht. Eine durchaus komplexe Thematik, und da wäre das Gericht sicher nicht böse drum, wenn sich die Beteiligten in einem Vergleich einigen könnten. Klappt nur wohl nicht. :schulterzuck:

  • Von dem Pferd kannste runterkommen, denn die Hütte war ausverkauft. Ein Beleg dafür gibt es sicherlich mit der Online-Reservierung durch unsere Hallenbelegung zum Zeitpunkt von sagen wir mal 2 Std. vor Spielbeginn. Abzüglich natürlich eines gewissen Gästekontingents, welches man aber ansonsten vor Spielbeginn noch frei verkaufen hätte können. Man wird also den Sachstand auch nachweisen können, bzw. schon getan haben, denn neu ist die Geschichte ja nicht.

    Pferd? Welches Pferd? Ich habe doch geschrieben "wenn es stimmt"! Woher soll ich denn wissen, ob es stimmt? Ich kenne doch die Akten nicht. Übrigens auch niemand sonst hier im Forum.

    Immerhin: so schlecht ist wohl der Anwalt des SCR nicht. Ich erinnere mal an SCR ./. Dibelka und SCR ./. Krinner. Beide male hat der SCR nicht so schlecht abgeschnitten, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Dann kann man vielleicht (sicher weiß ich es natürlich nicht) davon ausgehen, dass an der Argumentation auch in diesem Fall etwas dran ist. Das Schadensersatzrecht ist ja nicht so einfach, wie es hier manche sehen möchten...

  • Wer sagt denn, dass es mit einem Vergleich nicht klappt, oder ein R.B. oder ein H.H. nicht zustimmen...

    *ähm* bevor hier weitere Verschwörungstheorien über Belege oder was auch immer vertieft werden. Wartet doch einfach ab. Es kann auch stumpf einen Vergleichsvorschlag gegeben haben, den sich die Parteien erst mal zu Gemüte führen müssen. Insbesondere dann, wenn einer der Protagonisten nicht anwesend ist. Ehrliche Frage an die Garmischer: Ist es wirklich denkbar, dass ein R.B. das letzte Wort über die Annahme eines Vergleichs aus der Hand gibt und seinen Anwälten überlässt?