Bestrafung von Wettkampfgericht?

  • Es ist ja eigentlich alles und jedes irgendwo fest geschrieben? Wirklich alles? Was passiert eigentlich wenn eine Person des Wettkampfgerichtes in das Spielgeschehem ein greift?

    Man möchte meinen das geht nicht, ich finde aber schon das das geht.

    Z.B. beim Thema Strafen. Ein Spieler der Gastmannschaft erhält eine 2 Minuten Strafe, die er brav absitzt. Nun bekommt er ja in der Regel die Tür zur Strafbank mit Ablauf seiner Strafe von einen Offiziellen des Wettkampfgerichts geöffnet.

    Was ist aber wenn z.B. die Tür klemmt oder gar der Offizielle den Spieler so einen Schubs gibt, das dieser zur Tür praktisch hinaus auf das Eis fällt? Die Heimmannschaft kannst dann ja eigentlich nicht mit einer Strafe belegen oder ist das irgendwo geregelt? Ich könnte mir Vorstellen in so einen Fall kann es höchstens einen Zusatzbericht des Schiris geben?

  • Also bei kleineren "Problemen" wird das meistens mit einem "klärenden Gespräch" (Ermahnung) gelöst, die Möglichkeiten gehen weiter über eine Zusatzmeldung, Austausch der betreffenden Person(en) (natürlich auch mit Zusatzmeldung) bis hin zum Spielabruch.