Landshut Saison 2015/2016 Trashtalk

  • Hier gehts aber nicht um eine Insolvenz, sondern um die Lizenzierung. Und da der Rangrücktritt wirkt, ist im Rahmen der Lizenzierung zumindest in dieser Höhe keine Überschuldung durch das Darlehen gegeben.

    Wobei hier das Schiedsgericht aber nur darüber verhandelt, ob der Lizenzentzug zum damaligen Zeitpunkt rechtens gewesen ist und dies war er wohl.

  • Wenn man mal Rosenheim als Beispiel nimmt, und fuer die muss man eine Lanze brechen:

    Rosenheim kam von ganz unten, zu einer ganz schlechte Zeit, naemlich als der EHC Muenchen und Landsberg ebenso im Neuanfang waren, und hat daraus sehr viel und sehr vernuenftiges gemacht.
    Als Muenchner ist man ja normalerweise kein Fan von Rosenheim, aber Rosenheim musste oft hinter Muenchen und Landsberg zurueck stecken, hat daher sehr lange in die 2. Liga gebraucht,
    das dafuer aber grundsolide aufgezogen.
    Das Team spielt mit einem Fundament aus Eigengewaechsen, jedes Jahr kommen neue Spieler aus der DNL nach, und wenn jeder dt. Eishockeystandort die Anzahl an Eigengewaechsen im Kader haette wie Rosenheim es hat (irgendwas um 12-14 Spieler!) dann waere es um's dt. Eishockey deutlich besser bestellt.
    Man muss ja nurmal daran denken wieviele Spieler da noch unterwegs sind in den ersten 3 Ligen. Und das bei nur einer Eisflaeche, das kann man nicht hoch genug einschaetzen.

    Rosenheim hat diesen Weg ja nicht zum Spass begangen, sondern weil nur so ein nachhaltiger Aufbau von ganz unten mit Einbindung der lokalen Wirtschaft drin ist. Ohne Identifikation ist es halt nicht moeglich, an einem kleinen Standort wie Rosenheim Profi Eishockey zu betreiben.

    Wenn Landshut in die BZL muss, wird man den selben Weg gehen muessen.

    Mir erschliesst sich nur nicht, warum Beck und Donbeck es so weit haben kommen lassen,um jetzt die erforderlichen Finanziellen Bedingungen doch zu schaffen.
    Das geht mir einfach nicht in den Kopf, warum man mutwillig solche Fristen verstreichen laesst und sich damit selbst rausschmeisst, nach dem Rauswurf dann aber doch unterschreibt.
    Haette der Beck letzte Woche unterschrieben und die Unterlagen eingereicht, waere alles kein Problem gewesen.

    Und wenn hier das Argument kommt, das die Fristen nicht so wichtig sind - dem muss man entgegen halten, dass das Lizensierungsverfahren extrem wichtig ist, um das Eishockey auf soliden Fuessen zu halten. Sonst hat man wieder die Pleiten, Pech und Pannenshow, die man lange Jahre im Eishockey hatte.
    Das nennt man dann Professionalisierung, darum sind die ersten beiden Ligen selbststaendige Unternehmen und werden nicht mehr von Hobbyfunktionaeren des DEBs oder LEVs geleitet. Wo das hinfuehrt, hat man ja gesehen und sieht man im LEV NRW.

    Trotzdem denke ich, das es fuer die Standorte als auch fuer das Eishockey insgesamt am besten ist, das Landshut, falls es die Lizensvoraussetzungen jetzt erfuellt, in der DEL2 bleibt, Heilbron OL Sued spielt.
    In beiden Standorten laufen die Planungen auf die jeweilige Liga, der "Tausch" waere im Grunde nur genau das, was man dem dt. Eishockey immer vorhaelt, naemlich Mauschelei bis zum geht nicht mehr.
    Welches Team darf dann nach einer Pleite/ Ausschluss einfach irgendwo eingereiht werden, welches Team muss unten wieder anfange?

    Man schafft mit so einem Vorgehen einen Praezedenzfall, der reine Willkuer ist, nur damit man die Ligen einigermassen hinbekommt.

    Landshut muss dann auf jeden Fall eine saftige Strafe bekommen, damit die Integritaet des Lizensierungsverfahrens gewahrt bleibt und so ein Theater nicht mehr vorkommt.
    Allerdings sehe ich fuer Landshut mit Beck als Alleingesellschaft keine Zukunft, frueher oder spaeter geht das doch nach hinten los.

    Nachtrag:
    Irgendeine Frist und ein Meldeverfahren muss man leider umgehen wenn in Landshut naechste Saison Herren Eishockey gespielt werden soll, denn selbst fuer die BZL sind die Meldefristen abgelaufen.
    Die OL Sued Frist ist auch schon lange vorbei, genauso wie die Meldung von Heilbron fuer die DEL 2, keine Ahnung ob Heilbron ueberhaupt am Lizensierungsverfahren teilgenommen hat bzw. als Nachruecker berechtigt ist. Letzteres wird wohl der Fall sein.

    Insgesamt braucht der Beck (und auch der Dombeck) a deftige Watschn, fuer das Chaos das er da so fahrlaessig angerichtet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von David Webb (15. Juli 2015 um 16:25)

  • Und ich bin dafür, die DEL 2 ihren eigenen Saustall selber ausmisten zu lassen. Warum sollten die Oberligisten ein attraktives Team ziehen lassen, ohne entschädigt zu werden???

    Weil es schon immer so gewesen ist, dass es Nachrücker gibt sobald ein Team weg fällt.

  • Trotzdem denke ich, das es fuer die Standorte als auch fuer das Eishockey insgesamt am besten ist, das Landshut, falls es die Lizensvoraussetzungen jetzt erfuellt, in der DEL2 bleibt, Heilbron OL Sued spielt.
    In beiden Standorten laufen die Planungen auf die jeweilige Liga, der "Tausch" waere im Grunde nur genau das, was man dem dt. Eishockey immer vorhaelt, naemlich Mauschelei bis zum geht nicht mehr.
    Welches Team darf dann nach einer Pleite/ Ausschluss einfach irgendwo eingereiht werden, welches Team muss unten wieder anfange?

    Man schafft mit so einem Vorgehen einen Praezedenzfall, der reine Willkuer ist, nur damit man die Ligen einigermassen hinbekommt.

    Sehe ich anders, Landshut wäre praktisch der wirtschaftliche Absteiger und Heilbronn rückt nach, wie es schon immer so gewesen ist, wenn ein Team weg fällt.

  • @korken

    Hier gehts aber nicht um eine Insolvenz, sondern um die Lizenzierung. Und da der Rangrücktritt wirkt, ist im Rahmen der Lizenzierung zumindest in dieser Höhe keine Überschuldung durch das Darlehen gegeben.

    Ich gehe sogar soweit, dass auch ohne die explizite Rangrücktrittserklärung gesetzlich einer vorhanden wäre und das Gesellschafterdarlehen nicht zur Überschuldung beiträgt. Der LZ-Artikel ist da etwas verwirrend, weil er dieses ominöse Gesellschafterdarlehen da aufzählt. Ob Rangrücktritt oder nicht ist da aber unerheblich. Selbst wenn kein Rangrücktritt seitens Beck erklärt worden wäre, würde das Gesellschafterdarlehen als Rangrücktrittsdarlehen gewertet werden.

  • Und das wegen Fristen?!?!?! Wie oberflächlich schwäbisch/preussisch/spießerisch kann man eigentlich sein?

    Genau wegen dieser Genauigkeit (auch was Fristen angeht), sind die Schweizer doch die besseren Deutschen! :rofl:

    Einmal editiert, zuletzt von Aloe Vera (15. Juli 2015 um 14:42)

  • @Bajuware,

    Bundesanzeiger steht ja nur die Saison 13/14 drin. Der aktuelle Stand ist ja nicht so fix, oder.

    Ich gehe schon davon aus, dass dies fortgeführt wird, aber bei der momentanen Sachlage wäre alles möglich. Vorallem bei fixer Laufzeit.

    Oder überlese ich was?

    Kabine sagte ich ja, war mein Fehler. Die 200.000 waren ja bekannt. Die Kabine hab ich dann aus den diversen Forumsquellen geistig dazu ergänzt.

    Wie gesagt ich hab nix gegen den EVL aber es ist halt jetzt wirklich ein mix, der vllt kaum mehr zu überblicken ist. Die letzte Saison István frühestens im Herbst wirklich abgeschlossen und bestätigt.

    We will see. Ich tippe auf OL denn so kann man evtl schon 15/16 ne schwarze Null ergattern. Anders mit 200.000 in den Sternen scheint es nicht möglich zu sein. Fristen etc mal außen vor.

  • Sehe ich anders, Landshut wäre praktisch der wirtschaftliche Absteiger und Heilbronn rückt nach, wie es schon immer so gewesen ist, wenn ein Team weg fällt.

    Selbst der wirtschaftliche Absteiger muss erst mal durch die Lizenzierung der Oberliga. Abgesehen von der Tatsache ob es legitim ist oder nicht, dauert das seine Zeit.
    Und nochmal: Im Normalfall ist die Tür für die Oberliga bereits zu. Erging uns Regensburgern 2008 übrigens nicht anders und haben es (ich zumindest) ohne Murren hingenommen, weil man einfach auf das Goodwill vom DEB angewiesen ist.

    chris

  • Und da der Rangrücktritt wirkt, ist im Rahmen der Lizenzierung zumindest in dieser Höhe keine Überschuldung durch das Darlehen gegeben.

    Ich kenn mich da nicht aus, aber ist eine Rangrücktrittserklärung nicht einfach eine Absichterklärung, zum Zeitpunkt X seinen Anspruch in der Reihenfolge der Zahlungsfristen nach ganz hinten zu stellen, um andere Gläubiger besser zu stellen und auch zu bedienen? Deswegen bleiben die Verbindlichkeiten aber doch weiterhin bestehen, oder? Ansonsten müsste es ja dann ein Verzicht aufs Darlehensrückzahlung sein. Ich bin da halt Laie, vielleicht kann das ja mal einer erklären, dass ich das auch verstehe ;)


  • Selbst der wirtschaftliche Absteiger muss erst mal durch die Lizenzierung der Oberliga. Abgesehen von der Tatsache ob es legitim ist oder nicht, dauert das seine Zeit.Und nochmal: Im Normalfall ist die Tür für die Oberliga bereits zu. Erging uns Regensburgern 2008 übrigens nicht anders und haben es (ich zumindest) ohne Murren hingenommen, weil man einfach auf das Goodwill vom DEB angewiesen ist.

    chris

    Waren die Eisbären damals nicht schon in der Insolvenz?

  • Ich kenn mich da nicht aus, aber ist eine Rangrücktrittserklärung nicht einfach eine Absichterklärung, zum Zeitpunkt X seinen Anspruch in der Reihenfolge der Zahlungsfristen nach ganz hinten zu stellen, um andere Gläubiger besser zu stellen und auch zu bedienen? Deswegen bleiben die Verbindlichkeiten aber doch weiterhin bestehen, oder? Ansonsten müsste es ja dann ein Verzicht aufs Darlehensrückzahlung sein. Ich bin da halt Laie, vielleicht kann das ja mal einer erklären, dass ich das auch verstehe ;)

    Das passt schon, wie du das schreibst. Er tritt in der Reihenfolge nach ganz hinten und kriegt erst Kohle, wenn alle anderen bedient wurden. Das tut er mit seinem Gesellschafterdarlehen aber automatisch. Ob er will oder nicht. Deswegen ist eigentlich ein Rangrücktritt beim Gesellschafterdarlehen redundant.

    Richtig ist, dass beim Rangrücktritt die Verbindlichkeit bestehen bleibt. Für die Ermittlung einer Überschuldung wird sie aber sozusagen nicht als Verbindlichkeit gewertet. Bei einem Darlehensverzicht würde die Verbindlichkeit aus den Büchern verschwinden. Und zwar gegen Ertrag. => Würde Beck auf sein Darlehen verzichten, dann hätte der EVL zumindest mal einen Riesengewinn.

  • Wünsch ich ihnen auch nicht. Aber bei uns war es euch doch auch allen sch........egal. Gelacht haben die meisten noch.


    Ich habe nicht gelacht, ich war traurig. Und nur, weil es andere so gemacht haben, bleibt es aus meiner Sicht einfach nur armselig, sich über das Schicksal anderer zu freuen...

  • Waren die Eisbären damals nicht schon in der Insolvenz?

    Ja, aber man plante eine Tochtergesellschaft zu gründen, die dann quasi die Lizenz übernimmt. Fragt bitte nicht wie das gegangen wäre, aber der Nachfolger von Schrör, Bernhard Schmeilzl, der letztlich auch die Eisbären-GmbH abgewickelt hat ist ein erfolgreicher und seriöser Sportmanager und wollte sich anschließend am Eishockey nicht wirklich weiter die Finger verbrennen. Er ist einer der Gründungsväter der Erfolgsgeschichte der Buchbinder Legionäre (Baseball) in Regensburg. Jedenfalls, die Sponsoren und Gönner wären auch schon bereit gewesen dieses Konstrukt finanziell abzusichern. Aber die Oberliga (Damals noch ESBG meines Wissens) hat damals mit dem Hinweis auf die verstrichene Frist abgewunken. Die Gründung einer Tochtergesellschaft sehe ich bei Landshut auch als mögliches Szenario um schlimmeres abzuwenden. Die genauen rechtlichen Grundlagen sind mir da aber auch nicht bekannt. Aber anscheinend dürfte es da Wege und Mittel geben. Sonst hätte Schmeilzl damals nicht versucht diesen Weg zu gehen.

    chris

  • Wenn der EVL in die Oberliga geht, stellt sich doch auch die Frage, ob das den anderen Oberligisten gegenüber fair wäre. Aus heutiger Sicht wäre das dann doch wohl so, dass der EVL mit seinem Etat und seinem (Stand heute) Team alles wegbläst. Damit sind die Teams, die gerne - mit fairen Mitteln - aufsteigen würden, die gelackmeierten, sie könnten es dann realistisch erst in der Folgesaison wieder probieren. Ihre Etats haben sie aber schon geplant und sich bei Sponsoren vielleicht entsprechend positioniert etc.

    Wenn ich jetzt also Duisburg oder Regensburg oder sonstiger Aspirant wäre, würde ich Landshut auch nicht unbedingt mit offenen Armen begrüßen. Vorschlag z.B.: Oberliga, aber maximal Qualifikation für eine Relegation hinter dem Aufsteiger aus der OL.

    Wenn es hier immer um die Fans geht: natürlich ist das alles eine Katastrophe für die EVL-Fans. Aber die Fairness gegenüber den Fans darf nicht der Maßstab sein, oder? Auch alle anderen Fans haben einen Anspruch auf Fairness, und zwar zuallererst Fairness der Vereine untereinander. Ein Verein, der sich den anderen Vereinen gegenüber unfair verhält (Beispiel: Trainer abwerben, obwohl man sich ihn gar nicht leisten kann), kann doch hinterher nicht seine Vorstellung von Fairness einfordern.

    Rosenheim hat es außerdem doch vorgemacht: von ganz unten führt durchaus ein Weg nach oben zurück. Wahrscheinlich heute sogar schneller als damals. Natürlich ist das nicht schön. Aber Landshut hat dann immerhin das Recht, in vergleichbaren Fällen später ebenfalls auf Fairness zu pochen. Und das - nur das, keine ständigen Ausnahmen und Rücksichtnahmen - führt mit der Zeit zu besseren Bedingungen für alle. Deshalb meine ich, dass man sich das mit der Oberliga gut überlegen sollte.

    Und das heisst nicht, dass ich das Landshut und seinen Fans gönne oder mich freuen würde. Im Gegenteil. Aber das wäre einfach die rational richtige Entscheidung im Sinne des Sports und eigentlich auch der Fans (natürlich mit Ausnahme der Landshuter Fans).

  • Wenn der EVL in die Oberliga geht, stellt sich doch auch die Frage, ob das den anderen Oberligisten gegenüber fair wäre. Aus heutiger Sicht wäre das dann doch wohl so, dass der EVL mit seinem Etat und seinem (Stand heute) Team alles wegbläst. Damit sind die Teams, die gerne - mit fairen Mitteln - aufsteigen würden, die gelackmeierten, sie könnten es dann realistisch erst in der Folgesaison wieder probieren. Ihre Etats haben sie aber schon geplant und sich bei Sponsoren vielleicht entsprechend positioniert etc.

    Wenn ich jetzt also Duisburg oder Regensburg oder sonstiger Aspirant wäre, würde ich Landshut auch nicht unbedingt mit offenen Armen begrüßen.

    Sehe ich nach kurzem Nachdenken erst einmal nicht so. Wer sagt denn, dass der EVL mit seinem jetzigen Etat überhaupt in die OL geht? Es klemmt finanziell doch überall, Mindereinnahmen aufgrund Zuschauerrückgang sind eh zu befürchten, man muss vorab den Kader an andere Bedingungen anpassen (z. b. nur 2 ALs). So großspurig kann und wird der EVL dort sicherlich nicht auftreten (können). Und ich denke, dass auch in OLS die Trauben schon noch recht hoch hängen. Klar, ein paar EVL-Haudegen würden einen Weg in die OL mitgehen, aber wohl längst nicht alle, bzw. wird das derzeitige Gehaltsgefüge kaum zu halten sein und es so noch zu namenhaften Abgängen kommen.

    Und: da kommt ein großer Name als Gegner auf die OL-Mannschaften zu, volle Hütte inklusive - Da reiß ich mir doch ein Bein aus und gebe 110 % um die Herren Starspieler zu schlagen.

  • Wenn der EVL in die Oberliga geht, stellt sich doch auch die Frage, ob das den anderen Oberligisten gegenüber fair wäre. Aus heutiger Sicht wäre das dann doch wohl so, dass der EVL mit seinem Etat und seinem (Stand heute) Team alles wegbläst. Damit sind die Teams, die gerne - mit fairen Mitteln - aufsteigen würden, die gelackmeierten, sie könnten es dann realistisch erst in der Folgesaison wieder probieren. Ihre Etats haben sie aber schon geplant und sich bei Sponsoren vielleicht entsprechend positioniert etc.

    Also wenn jemand dafür haftet, ists doch nichts anderes als wie bei München in der DEL. Die dürften ja auch Meister werden obwohl sie ohne RedBull schon längst platt wären, oder? ;)
    Als nächstes kommt wohl der Vorschlag, dass Landshut zur Strafe jetzt eine Saison lang nur mit 4 Feldspielern spielen darf... :rofl:

  • Das passt schon, wie du das schreibst. Er tritt in der Reihenfolge nach ganz hinten und kriegt erst Kohle, wenn alle anderen bedient wurden. Das tut er mit seinem Gesellschafterdarlehen aber automatisch. Ob er will oder nicht. Deswegen ist eigentlich ein Rangrücktritt beim Gesellschafterdarlehen redundant.
    Richtig ist, dass beim Rangrücktritt die Verbindlichkeit bestehen bleibt. Für die Ermittlung einer Überschuldung wird sie aber sozusagen nicht als Verbindlichkeit gewertet. Bei einem Darlehensverzicht würde die Verbindlichkeit aus den Büchern verschwinden. Und zwar gegen Ertrag. => Würde Beck auf sein Darlehen verzichten, dann hätte der EVL zumindest mal einen Riesengewinn.

    Soso, ein Darlehensverzicht führt also zu einem Gewinn? Ich lerne hier minütlich dazu...