41. Spieltag Landshut vs. Garmisch

  • Man muss dazu sagen dass uns der EVL am Sonntag auch ohne Krinners Stippvisiten in der Kabine problemlos geknackt hätte. Aber an sich ist das Ganze schon zu hinterfragen, Krinner war lediglich als Besucher im OEZ, hat sich vor dem Spiel ganz normal seine Eintrittskarte geholt. Darf ich als langjähriger Dauerkarteninhaber dann auch einfach mal in der Drittelpause in die Kabine marschieren und der Mannschaft meine Meinung geigen?

  • Dazu braucht's sicher keine Drittelpause...

    Is ja nicht so, dass er als eigentlicher Angestellter eine andere Mannschaft trainiert hat und diese dann gegen "seine" Mannschaft auch noch eine Woche später spielt.

  • Darf ich als langjähriger Dauerkarteninhaber dann auch einfach mal in der Drittelpause in die Kabine marschieren und der Mannschaft meine Meinung geigen?

    guten Abend

    klar darfst Du das, wenn sie dich reinlassen

    also langsam wirds schon abenteuerlich, sorry

    gruß aus La

  • jetzt beginnt eben die nächste Pokerrunde - im "Riessersee Holding"

    ... und Bader hat scheinbar im Moment etwas bessere Karten.

    Entweder geht das Pokern weiter oder man schafft doch noch eine Einigung.
    Dazu wird aber die Initiative von Landshut / Krinner ausgehen müssen, da Baders Position nach dem Urteil bestätigt ist.

    Oder man lässt sich auf das Spiel "Wer hat den größten .... Sturschädel" ein.
    Krinner bietet ( persönlich oder über seinen RA ) seine Arbeitsleistung für den SCR an und macht Bader klar, dass er bereit ist bis zum Ende seines Vertrags beim SCR zu bleiben. Wird sich Bader überlegen müssen, wie er ihn vertragsgemäß beschäftigen und entlohnen - dabei aber auch optimal ärgern - kann, so dass Krinner lieber einen Auflösungsvertrag verhandelt. Hat zumindest einen interessanten Unterhaltungswert.

  • Wenn im Arbeitsvertrag die Tätigkeit des Herrn Krinner geregelt ist, z.B. Als Trainer ( leitender Angestellter), wird Herr Bader, ihn nicht als Schlittschuhschleifer beschäftigen können. Sonst geht es wieder vors Arbeitsgericht oder man Kündigt außerordentlich ( natürlich mit gerichtlicher Bestätigung ) 8)

  • Wenn im Arbeitsvertrag die Tätigkeit des Herrn Krinner geregelt ist, z.B. Als Trainer ( leitender Angestellter), wird Herr Bader, ihn nicht als Schlittschuhschleifer beschäftigen können. Sonst geht es wieder vors Arbeitsgericht oder man Kündigt außerordentlich ( natürlich mit gerichtlicher Bestätigung ) 8)


    Ich weiß nicht inwiefern sich das mit dem Urteil von gestern vereinbaren lässt, aber der Krinner kann ja jetzt auch eine neue Stellenbeschreibung bekommen. Und da der Co-Trainer ja schlechter gestellt ist als der Cheftrainer, wird er halt zum Sportlichen Leiter bei gleichem Bezug "befördert". Und schon ist Krinner wieder in der Bring-Schuld...

    Ich find's gut, das Krinner nun für seine scheinbare Raffgier die Quittung bekommt. Wo bleibt denn eigentlich sein Statement nach dem Urteil? Er hatte doch noch so viel zu sagen?

  • ...was ihm auch nichts helfen würde, da in jedem ordentlichen Arbeitsvertrag das Konkurrenzverbot geregelt ist. Ohne einvernehmliche Einigung geht es also nicht.