Na ja, für eine fristlose Kündigung braucht man immer noch einen Grund. Und zwar einen, der das Festhalten am Arbeitsverhältnis für den Kündigenden unzumutbar erscheinen lässt. "Ned verstehen" reicht da bei weitem nicht. Da wirds wohl, Bader hin oder her (ich weiss eh schon, was da jetzt kommt), etwas mau aussehen. Folge: Krinner ist weiter Angestellter des SCR, ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung beim SCR zu erbringen und fehlt unentschuldigt.
"Einfach rauswerfen" geht auch von Vereinsseite nicht. Die Verträge laufen ja weiter, die Vereine zahlen das Gehalt und die Spieler/Trainer sind in der Regel von ihrer Leistungspflicht freigestellt. Irgendwann gibts halt einen Aufhebungsvertrag oder einen Arbeitsgerichtsprozess mit Abfindung oder der Spieler/Trainer findet einen neuen Verein. Wenn die Liga tatsächlich einem Vertrag Verein-Trainer zustimmen muss, dann kann sie das in diesem Fall bei bestehendem anderen Trainervertrag ja wohl nicht tun.
Da wird sich Krinner oder Landshut irgendwie mit dem SCR einigen müssen. Vielleicht kann ja Bader von Landshut die Abfindung rausholen, die er damals Kammerer zahlen musste.