Deshalb ist es ja so brandgefährlich für die Vereine und plötzlich urteilt das Gericht nach Sachlage und sperrt diese gemäß der Spielordnung, dann sind sie ohne möglichen Spielbetrieb. Denn im Zweifelsfalle kann es nicht sein das der DEB hier gegen seine eigene Spielordnung verstößt nur weil es ihm dann genehm ist. Ich hoffe jedoch für die Kinder das es zu einer Lösung für den Nachwuchs kommen wird.
Neue Oberligastruktur der Nordvereine in Deutschland
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Zunächst noch einmal den betreffenden Artikel der Spielordnung (SpO).
Tritt ein Club nach seiner Bewerbung zur Teilnahme an einer bestimmten Meisterschaft oder während der Meisterschaft ohne Genehmigung der zuständigen Institution zurück, so ist der Club bezüglich dieser Mannschaft für jeglichen Spielverkehr gesperrt. Darüber hinaus erfolgt auf Antrag eine zusätzliche Bestrafung durch das Spielgericht. Will der Club in der nächsten Wettkampf-Saison wieder am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen, so kann er sich nur für den LEV-Spielbetrieb bewerben. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von evtl. Schadenersatzansprüchen gegen diesen Club.
Besteht die Spielordnung (SpO) nur aus Artikel 31 Abs. 3? Gilt aus Sicht des LEV-NRW tatsächlich nur die Spielordnung, weil es ihm gerade opportun erscheint? Wenn ich mir z.B. das Geschriebene vor und nach dem Artikel 31 Abs. 3. ansehe, dann kommen mir durchaus noch andere Artikel in den Sinn, die es aus meinen Augen auch anders und vielleicht eindeutiger sehen lassen.Klar, die SpO gilt generell, sowohl für den DEB, als auch für den LEV-NRW. Die Spielordnung lässt aber durchaus Abweichungen zu.
Hierzu steht im Artikel 1 Absatz 5 der SpOZitat von DEB SpO Artikel 1 Abs. 5Diese Spielordnung und die weiteren Ordnungen des DEB, die Satzungsrang haben, besitzen - wenngleich der DEB seinen Seniorenspielbetrieb in die ESBG ausgegliedert hat - weiterhin für die von den LEV und der ESBG organisierten Eishockey-Ligen und die darin zusammengefassten Clubs Regelungscharakter und rechtliche Bindungswirkung, sofern und soweit die LEV und die ESBG in ihren Statuten auf sie Bezug nehmen und keine abweichende Regelung treffen. Von dieser SpO abweichende Regelungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als dadurch die Einheitlichkeit des in Deutschland ausgeübten Eishockey-Sports, insbesondere der Regelanwendung, nicht beeinträchtigt wird und die Statuten der IIHF unangetastet bleiben.
Und meines Erachtens hat der LEV-NRW eine abweichende Regelung getroffen, und zwar hat er in seinen Durchführungsbestimmungen diesen Artikel präziser gefasst.
Zitat von LEV-NRW DuFüs Ziffer 1.12.1.Vereine, die mit einer oder mehreren Mannschaften am Meisterschaftsspielbetrieb des LEV NRW teilnehmen wollen, müssen sich für jede dieser Mannschaften zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb bis spätestens zum 02.05. des jeweiligen Jahres verbindlich bei der Ligenverwaltung NRW eingehend bewerben. Es wird bereits heute darauf hingewiesen, dass zukünftig Meldegebühren eingeführt werden könnten.
Die Bewerbung kann, ausgenommen für die Bezirksligen der Senioren und Frauen, nicht für eine bestimmte Liga erfolgen. Die Einstufung in die verschiedenen Ligen richtet sich nach der in der vorhergehenden Wettkampf-Saison erreichten sportlichen Qualifikation. Will ein Verein mit seiner Senioren- oder Frauenmannschaft, auf begründeten Antrag, in eine Liga zurückversetzt werden, die nicht seiner erreichten sportlichen Qualifikation entspricht, erfolgt ausnahmslos eine Einstufung in die jeweilige NRW Liga (Art. 33 Ziff. 2 SpO).Mit der Einstufung in die jeweilige NRW Liga verliert die Mannschaft gleichzeitig das Recht, in der laufenden Wettkampf-Saison an Aufstiegsspielen teilzunehmen bzw. direkt aufzusteigen selbst wenn sie dieses Recht sportlich erreicht hat.
Vereine, die mit einer oder mehreren Mannschaften zu den Aufstiegs-/Pokalrunden neu in den Meisterschaftsspielbetriebeinsteigenwollen, müssen sich für jede dieser Mannschaften zur Teilnahmeam Meisterschaftsspielbetrieb bis spätestens zum 01.12. der jeweiligen Wettkampf-Saison bei der Ligenverwaltung NRW eingehend bewerben.
Mannschaften, für die ein Verein sich nicht fristgerecht zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb beworben hat, werden grundsätzlich nicht zugelassen. Eine nachträgliche Zulassung ist jedoch möglich, falls die verspätete Bewerbung vor der Termintagung bei der Ligenverwaltung NRW eingeht und die anderen Vereine mehrheitlichder nachträglichen Zulassung auf der Termintagung zustimmen. Die nachträgliche Zulassung erfolgt nur für die NRW- oder Bezirksligen. Für Mannschaften, die aus dem Spielbetrieb des DEB kommen, findet Ziff. 1.15 dieser Durchführungsbestimmungen analoge Anwendung. Mannschaften, die neu den Senioren- oder Frauen-Spielbetrieb aufnehmen, werden in die NRW Liga oder Bezirksliga eingestuft.
Jetzt wird es schon interessanter, denn Lt. Durchführungsbestimmungen des eigenen LEV-NRW kann man sich nur für die Liga bewerben, für die man sportlich qualifiziert ist. Bleibt die Frage, für welche Liga haben sich Duisburg, Essen und Herne überhaupt qualifiziert? Auch wenn die Satzung bis heute noch nicht eingetragen ist, so dürfte klar sein, daß sich diese drei Teams neben anderen Teams für die künftig vom DEB organisierte Oberliga Nord qualifiziert haben.
Jetzt muss sich der LEV aber schon fragen lassen, weshalb er seinen Mitgliedern Duisburg, Essen und Herne nicht schon bei der Bewerbung mitgeteilt hat, daß er künftig für sie nicht zuständig sei, da er ja einvernehmlich mitbeschlossen hat, daß die Oberliga künftig unter DEB-Ägide durchgeführt wird. Gut, das wäre dann vielleicht doch des Guten zuviel.
Aber ich kann doch in den LEV-Ordnungen die Satzungscharakter haben, wie z.B. die Durchführungsbestimmungen, die von DEB Ordnungen abweichen, nicht nachträglich gegen Teams zur Anwendung bringen und meine Abweichungen nicht gelten lassen und dadurch quasi meine eigenen Durchführungsbestimmungen ad absurdum führen.
Interessant in diesem Zusammenhang, daß der LEV-NRW weder die noch nicht gültige Satzung ins Feld führt, noch sich auf den Gleichstellungsvertrag beruft. Ist das Thema durch?
Und wie gut sich der LEV-NRW in Satzungen auskennt, @Paul_Juergen, sieht man ja am "Nauheimer-Urteil" von vor zwei Jahren.
Weshalb hat der LEV-NRW eigentlich ein Mitglied nicht satzungskonform ausgeschlossen, sondern lieber still und leise später die Satzung geändert?
Weshalb hat der LEV-NRW eine 1b-Mannschaft zur Saison 13/14 direkt in die Regionalliga West eingestuft, obwohl hierfür keine satzungskonforme Grundlage bestand?
Weshalb hat der LEV-NRW am 13.01.2015, also mitten in der Saison den Anhang zu den Durchführungsbestimmungen geändert, daß einer ganzen Ligaebene die Relegationsspiele entfielen?Jetzt geht es natürlich noch um die Nachwuchsfrage der drei Teams, sowie der NRW-DEL-Vertreter. Ist schon komisch, daß bis heute von dem Treffen, daß immerhin schon eineinhalb Wochen zurückliegt, nichts nach außen dringt. Woran mag das liegen?
Da sind den Spekulationen natürlich Tür und Tor geöffnet. "Möglicherweise will der DEB kein weiteres Öl ins Feuer gießen und ignoriert liebe einen früheren Partner." Denn § 6 der neuen Satzung und insbesondere Absatz 3 gibt hier Spielraum. -
Deswegen beschäftigen sich jetzt erst mal die Schiedsgerichte damit, erst LEV, schätze dann DEB, dann Ordentliches Gericht? CAS ?
Keine Ahnung was dabei rauskommt. Hagelt bestimmt noch ein paar einstweilige Verfügungen !!
Schade um den Sport.
Soviel tun sich LEV und DEB nicht. Der eine biegte sich alles hin wie er es brauchte, der andere schlief zu lange und haut jetzt in die gleiche Kerbe wie der LEV.
Aber am 03.07. geht es in die nächste Runde. -
Wie zu vermuten war.
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Schiedsgericht stützt DEB-Position bei Umstrukturierung der Oberliga Nord
Die Position des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB) in der Auseinandersetzung mit dem Landeseissport-Verband Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) um den Spielbetrieb der Oberliga-Nord unter dem DEB-Dach wurde nun auch vom ständigen Schiedsgericht gestärkt. Dies wies den Antrag des LEV NRW auf einstweilige Verfügung zur Sperre der drei NRW-Vereine in der neuen Oberliga Nord vollumfänglich zurück.
Auf Basis der einstimmig gefassten Beschlüsse der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 18. April in Frankfurt, denen auch der LEV NRW, vertreten durch seinen Präsidenten Wolfgang Sorge, zugestimmt hatte, ließ der DEB alle sportlich qualifizierten Vereine für eine neue Oberliga Nord zu. Dies umfasst auch den ESC Moskitos Essen, den EV Duisburg und den Herner EV aus Nordrhein-Westfalen.
Daraufhin rief der LEV NRW das Ständige Schiedsgericht des DEB an, mit dem Ziel, die von ihm für einen eigenen Spielbetrieb gesperrten Vereine auch für den Oberliga-Betrieb des DEB zu sperren. Dies, obwohl auch die Sperre des LEV NRW für dessen Verbandsgebiet noch vor dem Spielgericht des LEV überprüft wird.
"Die Vorgehensweise des LEV NRW ist auch mit Blick auf die eindeutige Zustimmung zur Neustrukturierung der DEB-Oberliga nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch widersprüchlich", erklärte DEB-Präsident Franz Reindl, für den die Abweisung des NRW-Antrags zugleich "einen klaren Punktsieg für den Sport" bedeutet.
Dies auch, weil die in Frankfurt beschlossene Führung der Oberligen unter dem Dach des DEB ein zentraler Baustein bei der Neuausrichtung des Verbandes und des Eishockey-Sports ist. -
Schiedsgericht stützt DEB-Position bei Umstrukturierung der Oberliga Nord
Die Position des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB) in der Auseinandersetzung mit dem Landeseissport-Verband Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) um den Spielbetrieb der Oberliga-Nord unter dem DEB-Dach wurde nun auch vom ständigen Schiedsgericht gestärkt. Dies wies den Antrag des LEV NRW auf einstweilige Verfügung zur Sperre der drei NRW-Vereine in der neuen Oberliga Nord vollumfänglich zurück.
Auf Basis der einstimmig gefassten Beschlüsse der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 18. April in Frankfurt, denen auch der LEV NRW, vertreten durch seinen Präsidenten Wolfgang Sorge, zugestimmt hatte, ließ der DEB alle sportlich qualifizierten Vereine für eine neue Oberliga Nord zu. Dies umfasst auch den ESC Moskitos Essen, den EV Duisburg und den Herner EV aus Nordrhein-Westfalen.
Daraufhin rief der LEV NRW das Ständige Schiedsgericht des DEB an, mit dem Ziel, die von ihm für einen eigenen Spielbetrieb gesperrten Vereine auch für den Oberliga-Betrieb des DEB zu sperren. Dies, obwohl auch die Sperre des LEV NRW für dessen Verbandsgebiet noch vor dem Spielgericht des LEV überprüft wird.
"Die Vorgehensweise des LEV NRW ist auch mit Blick auf die eindeutige Zustimmung zur Neustrukturierung der DEB-Oberliga nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch widersprüchlich", erklärte DEB-Präsident Franz Reindl, für den die Abweisung des NRW-Antrags zugleich "einen klaren Punktsieg für den Sport" bedeutet.
Dies auch, weil die in Frankfurt beschlossene Führung der Oberligen unter dem Dach des DEB ein zentraler Baustein bei der Neuausrichtung des Verbandes und des Eishockey-Sports ist.
BÄM! -
Das tut soooo gut, fühle mich gerade, als hätte mein Verein im Sudden Death getroffen! Oh was ich den Sorge und den Schweer gefressen habe!!!!
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Das tut soooo gut, fühle mich gerade, als hätte mein Verein im Sudden Death getroffen! Oh was ich den Sorge und den Schweer gefressen habe!!!!
Aber jede Wette, dass damit das SommerSORGEtheater längst noch nicht beendet ist. Leider.
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Was ich ja ohnehin interessant finde ist, dass Duisburg und Herne in der U22-Liga weiterhin gemeldet sind!
http://www.lev-nrw.de/altes/Ligenein…Cer%202015.html -
Was ich ja ohnehin interessant finde ist, dass Duisburg und Herne in der U22-Liga weiterhin gemeldet sind!
http://www.lev-nrw.de/altes/Ligenein…Cer%202015.htmldiese Liga braucht in der Form ohnehin kein Mensch. Warum Duisburg und Herne da noch gemeldet sind, versteh ich aber trotzdem nicht. Irrtum? Eingeständnis des LEV, dass es ohne die beiden dort nicht geht?
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Diese U22 soll anstelle der Junioren-Liga installiert werden. Sie ist allerdings keinee 1b-Mannschaft, sondern ist dem Nachwuchs unterstellt.
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Diese U22 soll anstelle der Junioren-Liga installiert werden. Sie ist allerdings keinee 1b-Mannschaft, sondern ist dem Nachwuchs unterstellt.
Ja, das ist schon klar.
Aber gerade, wenn sie dem Nachwuchs unterstellt ist, wäre sie dann nicht wie alle anderen Nachwuchsmannschaften gesperrt? -
Gute Frage. Ich kenne jetzt nicht den Wortlaut der genauen Klage bzw. wie genau der Antrag auf einstweilige Verfügung beim ständigen Schiedsgericht des DEB abgefasst wurde.
Aber lies dir noch einmal genau die Presseerklärung des LEV durch, mit der die Beschreitung des Sportrechtsweg veröffentlicht wurde.
Hier der Link: http://www.lev-nrw.de/presse/LEV_PM_140615.pdf
Es ist ja nicht so, daß der Nachwuchs durch das Zurückziehen der Senioren "in Geiselhaft" genommen wurde. Vielmehr erwähnt der LEV ausdrücklich, daß die betreffenden Vereine explizit auch ihren Nachwuchs zurückgezogen haben. Leider weiß ich nicht, mit welchem Wortlaut das vonstatten ging außer, daß Duisburg, Essen und Herne "ziemlich" gleichlautende Texte verwendet und gleichzeitig ihren Nachwuchs unter das Dach des DEB gestellt haben. Reine Spekulation, aber da der DEB aus verständlichen Gründen keine Nachwuchs-Hobbyliga (U22) anbietet, machte es auch keinen Sinn, diese U22 beim LEV explizit zurückzuziehen.
Außerdem sind die Frauen wohl auch nicht zurückgezogen worden. Vielleicht benötigt man die U22 auch noch zur Bespaßung.
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Gespannt bin ich ja, ob der LEV NRW dann übermorgen eine "Oberliga West" einteilt oder nur die Regionalliga.
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NRWHL . Das Kind muss doch einen richtigen Namen haben für den besten Eishockey Landesverband auf der Welt
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Eine NRW-Liga gibt es doch bereits. Und warum sollte er keine Oberliga West durchführen. Meines Erachtens darf er das, allerdings ohne Aufstiegsmöglichkeit in die DEL2. Und sind wir doch mal ehrlich, es wäre für Vereine wie Dortmund, Hamm, Ratingen, etc. viel kostengünstiger als Regionalliga, denn dann bräuchte mann keine neuen Biefköpfe drucken.
Es dürfte auch eine weitere Spitzfindigkeit sein, denn dann könnte man argumentieren, daß die Drei doch für die Oberliga qualifiziert sind, die der LEV anbietet.
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Das ist der Anfang vom Ende des LEV als EH-Verband
und das ist gut so....Der LEV soll Eistanz machen. Dem Sorge gehört es nicht anders.
Hir überschätzen wohl einige die Sportrechtlichkeiten.
Der DEB wird zur Not den Nachwuchs in NRW mitorganisieren......und das wird auch vor Zivilgericht bestand haben.
Eine Sorge weniger.
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NRWHL . Das Kind muss doch einen richtigen Namen haben für den besten Eishockey Landesverband auf der Welt
Zu lang! Ich würde das R und das W weglassen
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Eine NRW-Liga gibt es doch bereits. Und warum sollte er keine Oberliga West durchführen. Meines Erachtens darf er das, allerdings ohne Aufstiegsmöglichkeit in die DEL2. Und sind wir doch mal ehrlich, es wäre für Vereine wie Dortmund, Hamm, Ratingen, etc. viel kostengünstiger als Regionalliga, denn dann bräuchte mann keine neuen Biefköpfe drucken.
Es dürfte auch eine weitere Spitzfindigkeit sein, denn dann könnte man argumentieren, daß die Drei doch für die Oberliga qualifiziert sind, die der LEV anbietet.
Der Name Oberliga West sollte kommen.
Stell Dir mal vor die Vereine haben mit Sponsoren Verträge abgeschlossen unter dem Argument wir spielen Oberliga. Und jetzt ist auf einmal Essig damit.
Die Sponsoren springen ab, müßte der LEV dann Regressansprüche befürchten? -
Der Name Oberliga West sollte kommen.
Stell Dir mal vor die Vereine haben mit Sponsoren Verträge abgeschlossen unter dem Argument wir spielen Oberliga. Und jetzt ist auf einmal Essig damit.
Die Sponsoren springen ab, müßte der LEV dann Regressansprüche befürchten?Nein, wir nehmen @Kreuzteufel s Vorschlag über Dir und die Sponsoren kommen scharenweise wie Sch...hausfliegen zum Kadaver.
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