Was die Hürden bei der Lizensierung angeht, bin ich mir noch nicht so sicher, wie diese realisierbar sein sollen. Letztendlich gelten für alle Clubs identische Voraussetzungen. Natürlich kann man für eine Lizensierung einer Spielbetriebsgesellschaft/eines Vereins zusätzliche Auflagen in Spezialfällen schaffen, aber diese müssen begründbar sein. So wäre aus der Logik heraus im Fall Dresden eine Auflage denkbar, da die BG als solche weiter besteht und das dortige Problem von besagter BG erzeugt/verursacht/existent ist.
Bei den Huskies (oder auch seinerzeit in Nauheim...ohne Vergleiche über die Methodik der beiden Clubs zu ziehen) als Aufsteiger stellt sich das Ganze jedoch ein wenig komplizierter dar. DEB und LEVs haben ihr okay gegeben, dass wenn der Stammverein solvent ist, eine insolvente GmbH keine Relevanz hat. Wenn also der solvente Stammverein als solcher die Aufstiegsberechtigung innehat und sie selbst wahrnehmen möchte oder sie an eine externe neue Spielbetriebsgesellschaft gibt, hat mMn eine Sanktionierung mittels gesonderter Auflagen keinerlei rechtliche Grundlage und böte, theoretisch gesprochen, viel Potenzial für (Rechts-)Streitigkeiten. Sollte im Falle einer neuen GmbH kein Fall einer sog. "Rechtsnachfolge" entstehen, wieso sollte diese GmbH mit neuer Führung und neuer Struktur für Fehler einer vergangenen GmbH büßen? Eine Sippenhaft nach dem Motto "alles, was sich aus Kassel bewirbt, hat höhere Auflagen zu erfüllen" wird, so glaube ich, nicht durchsetzbar sein...auch wenn es einige noch so gerne tun würden.
Na, dann erkundige dich mal bei Herrn Wolfgang Kurz nach dem Jahr 2007. Bad Nauheim kam, nachdem Familie Grünewald nach nur einem Oberliga-Jahr die GmbH schon in die Insolvenz geführt hatte, mit dem erneuten Aufstieg aus der Hessenliga zurück in die Oberliga. Es wurde damals von Hr. Kurz und Anderen die neue GmbH gegründet, die sich als dann bei der ESBG um eine Lizenz bewarb und die FAKTISCH nichts mit der alten, insolventen GmbH von Grünewald zu tun hatte. Da auch der e.V. schuldenfrei war, alle abgaben bezahlt waren, hätte man ja problemlos die Lizenz erhalten müssen. ABER die ESBG (damals zuständig für die OL) verlangte auf Grund der Nauheimer Vergangenheit, mit der Insolvenz einer GmbH, mit der man ja nichts zu tun hatte, eine so hohe BAR!! Bürgschaft, dass man erst nach Nachfristen und auf den allerletzten Drücker diese Barbürgschaft von einem Gönner erhielt.
In Kassel läuft man zudem Gefahr, das man die neu zu gründende GmbH als Rechtsnachfolger der insolventen, alten GmbH sehen könnte, womit auch eine neu gegründete GmbH dann für die Schulden grade stehen müsste. Zumal bei Kassel ja noch nicht mal ein Jahr dazwischen liegen würde, wie damals bei Nauheim.