Nur zum Mitschreiben: die Sperre für Wrigley und das Vorgehen, das dazu geführt hat, war UNFAIR???????
Ich weise mal auf Folgendes hin:
§ 224 StGB
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der Schläger ist ein gefährliches Werkzeug.
Es gibt für solche Fälle auch im Sport durchaus auch interessante Beispiele aus der Rechtsprechung. Eins aus der Schweiz:
http://www.bvs-gr.com/rechtsberatung…s-im-eishockey/
Gibt aber auch Fälle aus Deutschland.
Damit sage ich ausdrücklich nicht, dass solche Fouls zwingend vors Gericht gehören. Aber vielleicht kann man so was damit ein bißchen besser einsortieren. Wenn der das vor der Halle macht... Das ist - auch in der Halle - keine Kleinigkeit und kein Kavaliersdelikt.
Übrigens werden Disziplinarmaßnahmen des Vereins gegen eigene Spieler in der Fußball-BL regelmäßig bekanntgegeben.