Es gibt ja immer mal wieder die Situation, dass ein Spieler auf dem Eis seinen Stock verliert, ohne dass der Gegner daran Schuld ist, z.B. weil verhakt, ausgerutscht und dabei Griff gelockert, nach regulärem Bandencheck verloren etc. In diesem Fall hebt der betreffende Spieler seinen verlorenen Stock vielfach auf und spielt weiter. Manchmal ist dies aber nicht auf die Schnelle möglich, etwa weil der betreffende Spieler ein Powerplay des Gegners verteidigen muss und nicht ohne weiteres an seinen Stock herankommt.
Problem für beide Mannschaften ist dann, dass da uf dem Eis ein Stock liegt, der eventuell ein Hindernis für die eigene Puckführung oder Schüsse darstellt. Ich habe es in solchen Situationen schon häufiger gesehen, dass gegnerische Spieler (etwa im Powerplay) den liegenden Stock versuchen wegzukicken, entweder an den Rand oder häufiger aus dem Drittel heraus.
Frage: Ist das eigentlich erlaubt? oder ist es eine Form der Behinderung des Gegners, dem ja durch das Wegkicken des Stocks die Wiedererlangung seines Spielgeräts potentiell erschwert wird (gerade wenn ein Spieler im Powerplay den Stock aus dem gegnerischen Drittel befördert, während der "stocklose" Spieler ohne sein Spielgerät verteidigen muss. Gibt es für so etwas gar eine Strafregelung (quasi Behinderung? oder Stockschlag?)
Besten Dank!