Stadionordnung Veltins Arena:
§5 1. r) [Verboten ist das]… Mitführen von Fanutensilien, soweit diese zur Provokation anderer Fangruppen genutzt werden
§6 5.) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und in Gewahrsam genommen [...]
‘Nuff said.
Nur stellte die Fahne keine bewusste Provokation da.
Aber das spielt in meinem Augen auch nur ne sekundäre Rolle.
Der Einsatz an sich war rechtswidrig, falls es solche Platzstürmdrohungen gab hätte man den Gästeblock abriegeln müssen und nix anderes. Und in meinen Augen is schon die bloße Ankündigung eines platzsturm ein Grund diejenige Person festzunehmen.