Wenn nach der mündlichen Verhandlung die EV durch Urteil ergehen sollte, ist diese mit Verkündung (also Donnerstag Nachmittag) wirksam und vorläufig vollstreckbar. Darum heißt das ganze ja auch Vorläufiger Rechtschutz. Eine eventuelle Einlegung der Berufung ändert nichts an der vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Nochmal, wir sind hier nicht im Hauptsacheverfahren.
Nur noch 5 Tage bis zur Neuordnung des Dt. EH
Bitte nicht mehr, das wurde dem schon unzählige Male erklärt. Der weiß nicht was eine EV ist, der weiß nicht WANN etwas abgelehnt wurde. Der schreibt in paar Tagen genau wieder das gleiche. ++++ wurde abgelehnt +++ der glaubt diesen Blödsinn, nichts und niemand kann ihn überzeugen dass es falsch ist.