Übrigens: ein wenig übertreibt die EHN ja auch in ihrer Darstellung, etwa beim wenig subtilen Vorwurf an den SERC im letzten Satz: "[...] klagt Daschner, der im Prinzip daran gehindert wird, seinen Beruf als Eishockeyspieler auszuüben." Natürlich ist die Situation alles andere als befriedigend für Daschner und Co., aber meine Güte, es gibt Millionen Arbeitslose in Deutschland, die "im Prinzip" auch an der Ausübung ihres Berufes "gehindert werden", aber daraus auch keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Stelle ableiten (können).
Hoffen wir, dass sich bald eine für alle (oder möglichst viele) Seiten zufriedenstellende Lösung ergibt.
Im Prinzip geht Stephan Daschner wie andere davon aus einen gültigen Vertrag bei der verkauften und daher zwar umbenannt aber noch bestehenden Hannover Scorpions Eishockey Betriebs-GmbH zu haben, wenn dies so ist darf er folgerichtig nicht einfach so einen zweiten oder gar dritten Vertrag bei einem anderen Team unterschreiben.
Sprich er kann / muss sogar warten bis sich Schwenningen bei ihm meldet und mitteilt, ob der Vertrag gültig ist, ggf. übernommen wird oder aufgelöst wird.
Das ist nicht mit Arbeitslosen zu vergleichen, die überhaupt keinen Arbeitsvertrag haben.
Jedoch sollte man als übernehmender Verein bei seinen potenziell neuen Mitarbeitern melden und mitzuteilen, ob man sie beschäftigen möchte oder nicht. Denn das Beschäftigungsverhältnis beginnt erst, wenn der DEL-Lizenzspielervertrag unterzeichnet wird und die beginnen traditionell erst im August. Somit kann man den (arbeitslosen) Spielern, die man nicht möchte durch eine klare Aussage wenigstens ermöglichen sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.