Kann der DOSB sowas "einfach" anschieben? Gibt es da irgendwelche "Re-
gularien"? Wo ist denn sowas festgelegt?
§16 der Satzung des DEB:
Die Auflösung des DEB kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der Stimmen aller anwesenden stimmberechtig-ten Mitglieder in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sind.
Da die LEVs über 50% der Stimmen beim DEB verfügen, dürfte so eine Auflösung aussichtslos sein.